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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.05.2007

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9085
BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05 (1) (https://dejure.org/2007,9085)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - XII ZR 87/05 (1) (https://dejure.org/2007,9085)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 (1) (https://dejure.org/2007,9085)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 295; ; ZPO § ... 295 Abs. 2; ; ZPO § 311 Abs. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 313 a Abs. 2; ; ZPO § 315 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b; ; ZPO § 559 Abs. 1 Satz 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 321; ; BGB § 321 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Werts einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks; Möglichkeit des Berufungsgerichts zur schriftlichen Niederlegung des Urteils ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe nach Vergewisserung über die Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Die Sitzungsniederschrift selbst stellt somit - ungeachtet der Beifügung der von allen drei Richtern unterschriebenen Urteilsformel - kein prozessordnungsgemäßes Protokollurteil dar (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 ­ XII ZR 164/03 ­, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH Urteil vom 16. Oktober 2006 ­ II ZR 101/05 ­ NJW-RR 2007, 141 ff.) und war ersichtlich auch nicht als solches gedacht.

    Dies ändert aber nichts daran, dass das Urteil selbst gemäß § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO von allen an der Entscheidung mitwirkenden Richtern zu unterschreiben ist (Senatsurteil vom 4. Juli 2007 ­ XII ZR 164/03 ­ zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deshalb reicht es auch nicht aus, wenn die für die Verkündung des Urteils nach § 311 Abs. 2 ZPO regelmäßig erforderliche schriftlich abgefasste Urteilsformel bereits von den mitwirkenden Richtern unterschrieben wurde und sodann mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird (Senatsurteil vom 4. Juli 2007 ­ XII ZR 164/03 ­ zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02

    Zulassung der Revision wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil, das entgegen § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch keine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil enthält, ist insoweit gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160).

    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im Übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.

  • BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die …

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Denn die Sitzungsniederschrift ist nicht von allen mitwirkenden Richtern unterschrieben worden, was wegen Ablaufs der Fünfmonatsfrist (vgl. §§ 517, 548 ZPO) auch nicht mehr nachgeholt werden könnte (vgl. BGH Urteil vom 16. Oktober 2006 ­ II ZR 101/05 ­ NJW-RR 2007, 141 ff.).

    Die Sitzungsniederschrift selbst stellt somit - ungeachtet der Beifügung der von allen drei Richtern unterschriebenen Urteilsformel - kein prozessordnungsgemäßes Protokollurteil dar (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 ­ XII ZR 164/03 ­, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH Urteil vom 16. Oktober 2006 ­ II ZR 101/05 ­ NJW-RR 2007, 141 ff.) und war ersichtlich auch nicht als solches gedacht.

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher …

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Dem Berufungsurteil lässt sich zwar - prozessordungswidrig, vgl. BGHZ 156, 216, 218 - nicht entnehmen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

    Der Rüge des fehlenden Tatbestandes und der Wiedergabe der Berufungsanträge (vgl. BGHZ 156, 216, 218) steht ohnehin kein Verzicht des Klägers entgegen; darauf hätte er nur mittelbar durch Rechtsmittelverzicht (§ 313 a Abs. 2 Satz 2 ZPO) verzichten können.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01

    Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten - …

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im Übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Ein Protokollurteil kann nach diesen Maßstäben prozessordnungsgemäß in der Weise ergehen, dass ein Urteil, welches alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO herzustellen (BGHZ 158, 37, 41; BGH Urteil vom 28. September 2004 ­ VI ZR 362/03 ­ NJW 2005, 830, 831).
  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Denn andernfalls würde dem Revisionsgericht die Prüfung der Voraussetzungen einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde ebenso wie beim Fehlen eines Tatbestandes erschwert oder gar unmöglich gemacht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 103 ff.).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer …

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Den Wert der Beschwer (und damit die besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der NZB) hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen und ist dabei weder an die Streitwertangaben der Parteien noch an die Festsetzung des Berufungsgerichts gebunden (Senatsbeschluss vom 20. April 2005 ­ XII ZR 92/92 ­ NJW-RR 2005, 1011 f.).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 362/03

    Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
    Ein Protokollurteil kann nach diesen Maßstäben prozessordnungsgemäß in der Weise ergehen, dass ein Urteil, welches alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO herzustellen (BGHZ 158, 37, 41; BGH Urteil vom 28. September 2004 ­ VI ZR 362/03 ­ NJW 2005, 830, 831).
  • BGH, 23.02.2021 - VIII ZR 213/20

    Rechtliches Gehör und Wohnraumkündigung wegen Betriebsbedarfs: Protokollurteil …

    Erlässt das Berufungsgericht unter offenkundiger Verkennung der Voraussetzungen des § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO und damit unter Missachtung der an ein Protokollurteil gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu stellenden Anforderungen ein Urteil, das weder tatbestandliche Feststellungen noch eine rechtliche Begründung enthält, ist im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu unterstellen, dass das Berufungsgericht das in den Tatsacheninstanzen gehaltene und im Beschwerdeverfahren angeführte Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (in Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 iVm 24;… vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1 …und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 12 ff.).

    Rn. 6 Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil (auch das Sitzungsprotokoll, auf das es - wie nachfolgend noch darzulegen sein wird - ohnehin nicht ankommt, enthält solche Feststellungen nicht) ist der Vortrag des Beklagten in seiner Nichtzulassungsbeschwerde, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen (st. Rspr.;… siehe nur BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 10; vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 9).

    Dies gilt auch, soweit die dem Revisionsgericht von Amts wegen obliegende Prüfung betroffen ist, welche Beschwer der Beklagte geltend macht (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, aaO Rn. 9 ff.).

    Rn. 11 aa) Ein solches Protokollurteil kann in der Weise prozessordnungsgemäß ergehen, dass ein Urteil, welches alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen herzustellen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 6. Februar 2004 - V ZR 249/03, BGHZ 158, 37, 41; vom 28. September 2004 - VI ZR 362/03, NJW 2005, 830 unter II 1 d;… vom 23. November 2006 - I ZR 276/03, GRUR 2007, 631 Rn. 16;… vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 9;… vom 8. April 2008 - XI ZR 377/06, NJW-RR 2008, 1521 Rn. 10;… vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 177/07, WuM 2010, 97 Rn. 6;… vom 1. März 2010 - II ZR 213/08, NJW-RR 2010, 911 Rn. 8; Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 18).

    Rn. 12 bb) Die zweite Möglichkeit, ein den gesetzlichen Vorgaben des § 540 Abs. 1 Satz 1, 2 ZPO entsprechendes Prozessurteil zu erlassen, besteht darin, dass ein Sitzungsprotokoll erstellt wird, das neben den erforderlichen Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugleich auch sämtliche nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO gebotenen Angaben enthält und von allen mitwirkenden Richtern unterschrieben wird (…BGH, Urteile vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 10;… vom 8. April 2008 - XI ZR 377/06, NJW-RR 2008, 1521 Rn. 11;… vom 1. März 2010 - II ZR 213/08, NJW-RR 2010, 911 Rn. 8;… vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 177/07, WuM 2010, 97 Rn. 6; Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 19).

    Es ist daher mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer rechtlichen Begründung zu unterstellen, dass das Berufungsgericht dieses Vorbringen nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 iVm 24;… vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1;… vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Verurteilung zur Räumung und Herausgabe …

    Es ist dabei weder an die Streitwertangaben der Parteien noch an die Festsetzung des Berufungsgerichts gebunden (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 5 mwN).

    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil, das entgegen § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auch keine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil enthält, ist insoweit allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 9 mwN).

    Dass die angefochtene Entscheidung insoweit auf einer unzureichenden Würdigung des Beklagtenvortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Berufungsurteil nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Vortrags des Beklagten zu unterstellen (…vgl. BGH Beschluss vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 26 mwN).

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des …

    Dieser Fehler begründet für sich alleine zwar noch keinen Revisionszulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), führt aber dazu, dass der Beschwerdevortrag, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 Rn. 26, juris).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und …

    Dass das angefochtene Urteil auf einer unzureichenden Würdigung des Klägervortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Beschwerdevortrags zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 und Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).

    Andernfalls würde dem Revisionsgericht die Prüfung der Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde erschwert oder gar unmöglich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 22 und vom 13. August 2003 - XII ZR 303/02, BGHZ 156, 97, 103 ff.).

  • BGH, 03.12.2024 - VIa ZR 1170/23

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

    Damit ist im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu unterstellen, dass das Berufungsgericht das in den Tatsacheninstanzen gehaltene und im Beschwerdeverfahren angeführte Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 24, 26;… Beschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, MDR 2021, 702 Rn. 7, 14, 16).

    Rn. 8 3. Auch § 295 Abs. 1 ZPO steht der Rüge des Klägers nicht entgegen, weil die Begründung des Berufungsurteils im Hinblick auf die fehlenden Voraussetzungen nach § 540 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO hier unverzichtbar im Sinne des § 295 Abs. 2 ZPO war (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 22).

  • BGH, 05.02.2024 - V ZR 129/22

    Bestimmen des für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde maßgebenden …

    Rn. 4 1. Der gemäß § 47 Abs. 3 GKG für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde maßgebende Streitwert bestimmt sich hinsichtlich der Verurteilung zur Auflassung nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO) ohne Abzug der darauf ruhenden Belastungen und ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.11.2025 - V ZR 229/24

    Streitwert bei Auflassungsklage und mehreren Gutachten als Mittelwert zu schätzen

    Rn. 2 1. Der gemäß § 47 Abs. 3 GKG für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde maßgebende Streitwert bestimmt sich hinsichtlich der von der Klägerin beantragten Auflassung nach dem Verkehrswert der Grundstücke (§ 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO) ohne Abzug der darauf ruhenden Belastungen und ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. Februar 2024 - V ZR 129/22, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05   

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https://dejure.org/2007,6091
BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,6091)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2007 - XII ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,6091)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - XII ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,6091)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 295; ; ZPO § ... 295 Abs. 2; ; ZPO § 311 Abs. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 313 a Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b; ; ZPO § 559 Abs. 1 Satz 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 321

  • Wolters Kluwer

    Darstellung des Rechtsmittelziels eines Rechtsmittelführers im Urteil als prozessuales Erfordernis; Vergewisserung von der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels durch das Gericht als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit einer Darstellung des Tatbestandes im Urteil; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1314
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02

    Zulassung der Revision wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil, das entgegen § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch keine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil enthält, ist insoweit gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160).

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob der Ansicht zu folgen ist, dass das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen in einem Berufungsurteil für sich allein noch keinen Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160; offen gelassen im Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 104 f.).

    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.

  • BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die …

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Denn die Sitzungsniederschrift ist nicht von allen mitwirkenden Richtern unterschrieben worden, was wegen Ablaufs der Fünfmonatsfrist (vgl. §§ 517, 548 ZPO) auch nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 ­ II ZR 101/05 ­ NJW-RR 2007, 141 ff.).

    Sie stellt somit kein prozessordnungsgemäßes Protokollurteil dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 ­ II ZR 101/05 ­ NJW-RR 2007, 141 ff.) und war ersichtlich auch nicht als solches gedacht.

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher …

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Dem Berufungsurteil lässt sich zwar - prozessordnungswidrig, vgl. BGHZ 156, 216, 218 - nicht entnehmen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

    Der Rüge des fehlenden Tatbestandes und der Wiedergabe der Berufungsanträge (vgl. BGHZ 156, 216, 218) steht ohnehin kein Verzicht des Klägers entgegen; darauf hätte er nur mittelbar durch Rechtsmittelverzicht (§ 313 a Abs. 2 Satz 2 ZPO) verzichten können.

  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Denn andernfalls würde dem Revisionsgericht die Prüfung der Voraussetzungen einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde ebenso wie beim Fehlen eines Tatbestandes erschwert oder gar unmöglich gemacht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 103 ff.).

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob der Ansicht zu folgen ist, dass das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen in einem Berufungsurteil für sich allein noch keinen Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160; offen gelassen im Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 104 f.).

  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Ein Protokollurteil kann nach diesen Maßstäben prozessordnungsgemäß in der Weise ergehen, dass ein Urteil, welches alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO herzustellen (BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 28. September 2004 ­ VI ZR 362/03 ­ NJW 2005, 830, 831).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer …

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Den Wert der Beschwer (und damit die besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde) hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen und ist dabei weder an die Angaben der Parteien noch an die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts gebunden (Senatsbeschluss vom 20. April 2005 ­ XII ZR 92/92 ­ NJW-RR 2005, 1011 f.).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 362/03

    Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Ein Protokollurteil kann nach diesen Maßstäben prozessordnungsgemäß in der Weise ergehen, dass ein Urteil, welches alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO herzustellen (BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 28. September 2004 ­ VI ZR 362/03 ­ NJW 2005, 830, 831).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01

    Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten - …

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZR 224/18

    Nichtzulassungsbeschwerde: Eigenständige Bestimmung der Höhe der Beschwer durch …

    Insoweit ist gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (…BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).

    Rn. 18 cc) Dass der Zurückweisungsbeschluss auf der Gehörsverletzung beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen allein aufgrund des Vorbringens der Beschwerdeführerin zu unterstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 29; vom 2. Mai 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 24; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 08.04.2008 - XI ZR 377/06

    Verbindung des Protokollurteils mit dem Verhandlungsprotokoll nach Ablauf der …

    Diese Urkunden sind aber mit dem Protokollurteil nicht verbunden worden (vgl. hierzu BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 362/03, NJW 2005, 830, 831; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZR 87/05, FamRZ 2007, 1314, 1315 Tz. 16).
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