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| BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21 |
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§ 62 FamFG, § ... 66 FamFG, § 426 Abs. 2 FamFG, § 70 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 FamFG, § 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG, § 7 Abs. 3, § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG, Art. 104 GG, § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 83 Abs. 2, § 81 Abs. 1 FamFG, § 45 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG
- Wolters Kluwer
Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Rechtswidrigkeit der Haft bei Erledigung des Beschwerdeverfahrens und Haftaufhebungsantrags durch die Entlassung des Betroffenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 62 ; FamFG § 426 Abs. 2 S. 1
Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Rechtswidrigkeit der Haft bei Erledigung des Beschwerdeverfahrens und Haftaufhebungsantrags durch die Entlassung des Betroffenen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 47/22
Beschwerdebefugnis der Vertrauensperson durch Beteiligung im ersten Rechtszug …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Diese Anhörung erfolgte ausweislich des Protokolls und des Beschlusses aber nicht im Haftaufhebungsverfahren, sondern diente der Heilung eines (möglichen) Verfahrensfehlers wegen der Verletzung des fairen Verfahrens im Verfahren über die Haftanordnung (vgl. auch den Beschluss vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 47/22, z.V. best. Rn. 1 ff.).Dieser Beschluss ist gemäß § 45 FamFG rechtskräftig geworden, weil der Betroffene dagegen keine Beschwerde eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 47/22, z.V. best. Rn. 9 ff.) und steht einer Änderung der Kostenentscheidung daher entgegen (…vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - Vf. 81-VI-17, juris Rn. 23 mwN).
- BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19
Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Der frühestens am 26. November 2021 vollständig ausgedruckte und zur Akte gelangte Schriftsatz war durch die Übermittlung per E-Mail entgegen § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG vor der hier angegriffenen Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 22. Oktober 2021 nicht wirksam eingereicht worden (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19, NJW 2019, 2096 Rn. 16 f.). - BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13
Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Denn die Anschließung darf nicht über den Verfahrensgegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung hinausgehen (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13, FamRZ 2016, 794 Rn. 18;… Sternal in Keidel, FamFG, 21. Aufl., § 66 Rn. 12).
- BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
In diesem Fall ist derjenige Feststellungsantrag, der später rechtshängig geworden ist, durch die Rechtshängigkeit des früheren gesperrt und folglich unzulässig (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 18). - BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19
Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Dem Beschluss vom 7. Juli 2021 kann im vorliegenden Fall auch nicht durch Auslegung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 12) entnommen werden, dass damit auch über den Haftaufhebungsantrag entschieden worden sei. - VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Dieser Beschluss ist gemäß § 45 FamFG rechtskräftig geworden, weil der Betroffene dagegen keine Beschwerde eingelegt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 47/22, z.V. best. Rn. 9 ff.) und steht einer Änderung der Kostenentscheidung daher entgegen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - Vf. 81-VI-17, juris Rn. 23 mwN). - BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19
Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen bei Vorliegen eines Haftgrundes …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Rn. 16 c) Das Landgericht hätte im Verfahren über die Beschwerde des Betroffenen gegen die Haftanordnung eine Sachentscheidung nicht mehr treffen dürfen, weil sich die Hauptsache erledigt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 6). - BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 2/20
Abschiebehaft wegen Fluchtgefahr
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Danach käme es für die Kostenentscheidung erster Instanz darauf an, ob das Rechtsmittel des Betroffenen ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2021 - XIII ZB 2/20, juris Rn. 7 f. mwN). - BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 36/20
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen eine Haftanordnung wegen nicht erfolgter …
- BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21
Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die auch verfassungsrechtlich mit Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8 mwN).
- BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20
Abschiebehaftanordnungsverfahren: Befugnis einer nicht am Verfahren vor dem …
Eine Vertrauensperson, die am Haftanordnungsverfahren vor dem Amtsgericht nicht beteiligt war, ist nicht zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss befugt, mit dem die Beschwerde des Betroffenen gegen die Haftanordnung zurückgewiesen wird (…Klarstellung im Hinblick auf BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 36/20, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 58/21, juris Rn. 8).Soweit der Senat dies in früheren Entscheidungen abweichend beurteilt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 36/20, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 58/21, juris Rn. 8), wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 27/20
Befugnis einer Vertrauensperson zur Einlegung der Rechtsbeschwerde in …
Dies ist im Hinblick auf frühere Entscheidungen des Senats (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 36/20, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 58/21, juris Rn. 8;… vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 47/22, juris Rn. 6) klarzustellen.Soweit der Senat dies in früheren Entscheidungen abweichend beurteilt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - III ZB 36/20, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 58/21, juris Rn. 8), wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 01.06.2026 - XIII ZB 4/23 Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht haben die Person des Vertrauens zu Unrecht als Verfahrensbevollmächtigten angesehen und zudem verkannt, dass es sich bei dem hier vorliegenden Haftaufhebungsverfahren um ein eigenständiges Verfahren handelt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 58/21, juris Rn. 11 mwN).
- BGH, 09.07.2024 - XIII ZB 44/23
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen; Betreiben des …
Diese Erklärung dient ersichtlich dem Zweck, eine doppelte Rechtshängigkeit des Feststellungsbegehrens - zum einen im vom Prozessbevollmächtigten betriebenen Beschwerdeverfahren, zum anderen im von der Vertrauensperson betriebenen (selbständigen) Haftaufhebungsverfahren - zu verhindern (…vgl. zur Problematik der doppelten Rechtshängigkeit BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 18; vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 58/21, juris Rn. 11).
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