Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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AktG § 246 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AktG § 246 Abs. 1
Grundsätzlich Geltung der Monatsfrist (§ 246 Abs. 1 AktG) für Anfechtungsklagen bei der GmbH - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Monatsfrist des § 246 Abs. 1 Aktiengesetzes (AktG) i.R.v. Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung einer GmbH
- Betriebs-Berater
Frist bei Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterversammlungsbeschlüsse der GmbH
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AktG § 246 Abs. 1
GmbH: Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 246 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
Einhaltung der Monatsfrist des § 246 Abs. 1 Aktiengesetzes ( AktG ) i.R.v. Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung einer GmbH - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Frsit für Anfechtungsklagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Frist für Anfechtungsklagen in der GmbH
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 246 Abs. 1
Monatsfrist für Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der GmbH-Gesellschafterversammlung - gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Monatsfrist für Anfechtung von GmbH-Beschlüssen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anfechtungsfrist bei GmbH-Beschlüssen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Frist bei Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterversammlungs-beschlüsse der GmbH
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtungsfrist, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Festgestelltes Beschlussergebnis Anfechtungsklage, Feststellung des Beschlussergebnisses, Frist nach Gesellschaftsvertrag, Fristbeginn bei Gesellschafterbeschlüssen, Fristende, Grundsätzliche Monatsfrist nach ...
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Gesellschafterstreit: Frist bei Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versäumung der Frist zur Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Monatsfrist für Anfechtungsklage in der GmbH
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 08.09.2006 - 10 O 104/05
- OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 13 U 182/06
- BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1880
- MDR 2009, 1286
- WM 2009, 1896
- BB 2009, 2041
- NZG 2009, 1110
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.01.1998 - II ZR 82/93
Ausweis des Gewinns einer Tochtergesellschaft in der Bilanz der …
Auszug aus BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08
Wird die Monatsfrist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (BGHZ 137, 378, 386 ;… Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706, 708; v. 18. April 2005 - II ZR 151/03, ZIP 2005, 985, 988; undeutlich noch BGHZ 111, 224, 225 f. ;… Sen. Urt. v. 12. Oktober 1992 - II ZR 286/91, ZIP 1992, 1622). - BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03
Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ohne wichtigen Grund
Auszug aus BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08
Wird die Monatsfrist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (BGHZ 137, 378, 386 ; Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706, 708; v. 18. April 2005 - II ZR 151/03, ZIP 2005, 985, 988; undeutlich noch BGHZ 111, 224, 225 f. ;… Sen. Urt. v. 12. Oktober 1992 - II ZR 286/91, ZIP 1992, 1622). - BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89
Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter
Auszug aus BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08
Wird die Monatsfrist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (BGHZ 137, 378, 386 ;… Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706, 708; v. 18. April 2005 - II ZR 151/03, ZIP 2005, 985, 988; undeutlich noch BGHZ 111, 224, 225 f. ;… Sen. Urt. v. 12. Oktober 1992 - II ZR 286/91, ZIP 1992, 1622). - BGH, 18.04.2005 - II ZR 151/03
Pflicht der Gesellschafter zur Einräumung einer Kleinstbeteiligung
Auszug aus BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08
Wird die Monatsfrist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (BGHZ 137, 378, 386 ;… Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706, 708; v. 18. April 2005 - II ZR 151/03, ZIP 2005, 985, 988; undeutlich noch BGHZ 111, 224, 225 f. ;… Sen. Urt. v. 12. Oktober 1992 - II ZR 286/91, ZIP 1992, 1622). - BGH, 12.10.1992 - II ZR 286/91
Anfechtungsfrist bei Einziehung eines Geschäftsanteils durch Beschluß der …
Auszug aus BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08
Wird die Monatsfrist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (BGHZ 137, 378, 386 ;… Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706, 708; v. 18. April 2005 - II ZR 151/03, ZIP 2005, 985, 988; undeutlich noch BGHZ 111, 224, 225 f. ; Sen. Urt. v. 12. Oktober 1992 - II ZR 286/91, ZIP 1992, 1622).
- BGH, 06.12.2022 - II ZR 187/21
GmbH: Schadensersatzverlangen des geschädigten Gesellschafters bei …
Danach war die Beschlussmängelklage freilich gleichfalls verfristet, weil eine gegen einen lediglich anfechtbaren Beschluss der Gesellschafterversammlung gerichtete Klage grundsätzlich binnen der Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG zu erheben ist, sofern die Satzung keine abweichende Regelung enthält (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1991 - II ZR 58/91, BGHZ 116, 359, 375; Urteil vom 18. April 2005 - II ZR 151/03, ZIP 2005, 985, 988; Beschluss vom 13. Juli 2009 - II ZR 272/08, ZIP 2009, 1880). - OLG Stuttgart, 27.06.2018 - 14 U 33/17
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH: Nichtigkeit wegen …
Generell geht man vorbehaltlich abweichender Regelung im Gesellschaftsvertrag und soweit nicht zwingende Umstände den Gesellschafter an der früheren klageweisen Geltendmachung der Mangelhaftigkeit gehindert haben im GmbH-Recht analog der aktienrechtlichen Vorschriften von einer Frist von einem Monat aus (BGH, NZG 2009, 1110;… Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, Anh. § 47, Rn. 145, jeweils m.w.N.). - OLG Dresden, 28.05.2020 - 8 U 2611/19
Zur Frist für Anfechtungsklage gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse
2.2 Der Senat teilt die mittlerweile ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG - sofern die Satzung wie hier keine abweichende Regelung enthält - grundsätzlich einzuhalten ist (BGH, Beschluss vom 13.07.2009, II ZR 272/08).
- OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 67/15
Auslegung des Zustimmungsvorbehalts aller Gesellschafter zum Abschluss einzelner …
Nach der Rechtsprechung des BGH muss ein Anfechtungsgrund innerhalb der Anfechtungsfrist in seinem wesentlichen tatsächlichen Kern in den Rechtsstreit eingeführt werden (BGH NZG 2009, 1110 ff.; ZIP 2005, 706 ff.), wobei hierbei auch die Zielrichtung der Anfechtung deutlich werden muss. - OLG Köln, 24.08.2021 - 4 U 29/20
Beschlussmängelklage innerhalb einer Rechtsanwaltsgesellschaft Voraussetzungen …
Rn. 122 ff) Es kann auf sich beruhen, ob, wie das Landgericht (LU, Seite 14) angenommen hat und auch von Stimmen im Schrifttum (…Wertenbruch in: Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage 2019, Anh zu § 47 Rn. 311; Fleischer GmbHR 2013, 1289, 1291 f.) befürwortet wird, die Ausschlussfrist - unabhängig von einer etwaigen Verlängerungsvereinbarung - entsprechend § 203 BGB gehemmt ist, wenn und solange Vergleichsverhandlungen zwischen den Gesellschaftern geführt werden (aa), oder ob es, wie vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 13. Juli 2009 - II ZR 272/08 -, juris) für eine ähnlich gelagerte Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen der GmbH gebilligt worden ist, wegen der besonderen Umstände des Falles lediglich rechtsmissbräuchlich ist, wenn sich die Beklagten auf die Überschreitung der Monatsfrist berufen (bb).Rn. 134 (i.) Dass eine Berufung auf eine versäumte Klagefrist der Gesellschaft oder den Gesellschaftern im Einzelfall nach § 242 BGB versagt sein kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2009 - II ZR 272/08 -, juris).
- KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und …
Rn. 29 Es entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG zwar keine direkte oder analoge Anwendung auf die Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen einer GmbH findet, dass die Anfechtung derartiger Beschlüsse aber bei Nichtvorhandensein einer gesellschaftsvertraglichen Fristregelungen im Regelfall dennoch innerhalb der Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG zu erfolgen hat und eine Ausnahmen hiervon nur dann zulässig ist, wenn zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben ( BGH , Beschluss vom 13.07.2009 - II ZR 272/08, GmbHR 2009, 1101, BGH , Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 151/03, GmbHR 2005, 925, Rdnr. 13 zit. nach Juris, BGH , Urteil vom 12.01.1998 - II ZR 82/93, GmbHR 1998, 324, Rdnr. 30 zit. nach Juris;… vorsichtiger und die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG lediglich als "Leitbild" bezeichnend die etwas ältere Rechtsprechung: BGH , Urteil vom 03.05.1999 - II ZR 119/98, GmbHR 1999, 714, Rdnr. 10 zit. nach Juris;… BGH , Urteil vom 12.10.1992 - II ZR 286/91, GmbHR 1992, 801, Rdnr. 7 zit. nach Juris).Ferner ist gemäß § 242 BGB eine Ausnahme von der Monatsfrist dann vorzunehmen, wenn das Sichberufen der Gesellschaft auf den Fristablauf rechtsmissbräuchlich wäre ( BGH , NZG 2009, 1110; in dieselbe Richtung bereits: BGH , NZG 1998, 679).
- OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses: Wahrung der Klagefrist durch ein …
Ohne solche besonderen Umstände ist diese Monatsfrist zu wahren (BGH, Beschluss vom 13.07.2009, II ZR 272/08, DB GmbHR 2009, 1101 mwN). - OLG Nürnberg, 30.01.2013 - 12 U 726/11
Kommanditgesellschaft: Folgen der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses für …
Rn. 168 Diese Monatsfrist gilt grundsätzlich auch bei Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung einer GmbH (BGH, Beschluss vom 13.07.2009 - II ZR 272/08, ZIP 2009, 1880). - OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 5 U 150/16
Aktiengesellschaft: Keine zeitliche Grenze für das Ergänzungsverlangen zur …
Zwar kommt es nach der - soweit ersichtlich sämtlich die GmbH betreffenden - höchstrichterlichen Rechtsprechung, wird die Monatsfrist überschritten, darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2009 - II ZR 272/08 -, juris;… Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 151/03, juris, Rn. 13;… Urteil vom 12.01.1998 - II ZR 82/93, juris, Rn. 30;… Urteil vom 12.10.1992 - II ZR 286/91, juris, Rn. 8;… Urteil vom 1.06.1987 - II ZR 128/86, juris, Rn. 6;… Urteil vom 11.07.1965 - II ZR 134/65, juris, Rn. 29 ff). - OLG Jena, 07.01.2015 - 2 U 317/14
GmbH: Nichtigerklärung von den Ausschluss des klagenden Gesellschafters …
Die hierdurch verbleibende Lücke wird zwar nicht durch eine entsprechende Anwendung der Ein-Monats-Frist in § 246 Abs. 1 AktG geschlossen, wohl aber dient diese als Maßstab für eine Konkretisierung des Verwirkungseinwandes, von der allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (für die ständige Rechtsprechung BGH 16.11.1991, BGHZ 116, 359 [375]; BGH 18.4.2005, NZG 2005, 551 [553]; BGH 13.7.2009, NZG 2009, 1110;… ferner Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Aufl. 2012, § 47 Anh. Rdnr. 62;… Hillmann, in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2014, § 47 GmbHG Anh. Rdnr. 5 f.;… Raiser, in: Ulmer/Habersack/Löbbe, GmbH-Gesetz, 2. Aufl. 2014, § 47 Anh. Rdnr. 195 ff.;… K. Schmidt, in: Scholz, GmbH-Gesetz, 11. Aufl. 2014, § 45 Rdnr. 142, 143; Wertenbruch, MünchKomm.Rn. 56 Dies steht einer Berücksichtigung der Sechs-Monats-Frist in § 17 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages jedoch nicht entgegen, da die Anfechtungsgründe lediglich in ihrem "wesentlichen tatsächlichen Kern" in den Rechtsstreit eingeführt werden müssen (s. BGH 13.7.2009, NZG 2009, 1110).
- OLG Köln, 05.07.2018 - 18 U 122/17
- OLG Hamm, 28.07.2010 - 8 U 112/09
Aufhebung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung einer GmbH durch die …
- OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 492/17
- OLG Jena, 25.03.2020 - 2 U 516/18
- OLG Celle, 04.09.2013 - 9 U 123/12
Aktienrechtliche Anfechtungsklage; Klagefrist bei Anfechtung von …
- LG Stuttgart, 28.07.2020 - 31 O 16/20
Übertragung von Anteilen an einer Publikums-KG: Übertragungsbeschränkung für …
- LG Stuttgart, 23.02.2021 - 31 O 48/20
- LG Kassel, 25.08.2025 - 11 O 2449/24
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Rechtsprechung
| BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis
- openjur.de
Entsendung im Konzern; "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen auf das ruhende Arbeitsverhältnis durchschlagender Pflichtverletzung eines im Konzern entsandten Arbeitnehmers
- bag-urteil.com
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis
- Betriebs-Berater
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen auf das ruhende Arbeitsverhältnis durchschlagender Pflichtverletzung eines im Konzern entsandten Arbeitnehmers - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Pflichtverletzungen bei konzerninternen Entsendungen (RA Tobias Neufeld; BB 35/2009, S. 1870)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.06.2006 - 2 Ca 8229/06
- LAG Berlin, 19.12.2006 - 7 Sa 1335/06
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1880 (Ls.)
- NZA 2009, 671
- BB 2009, 1868
- DB 2009, 1191
- JR 2010, 45
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (22)
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83
Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Das Landesarbeitsgericht geht im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass ein erhebliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers gegenüber einem anderen, mit dem Arbeitgeber konzernrechtlich verbundenen Unternehmen dann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund an sich rechtfertigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis durch das Fehlverhalten konkret und erheblich beeinträchtigt wird (zur ordentlichen Kündigung vgl. bereits Senat 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14).Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers nicht bereits durch die Konzernbindung des Arbeitgebers als solche berührt werden (vgl. Senat 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14;… APS/Preis 3. Aufl. Grundlagen C. Rn. 88).
Besteht eine derartige Verknüpfung, hängt es in erster Linie von dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ab, ob und inwieweit ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers im Verhältnis zu einem mit seinem (Stamm-)Arbeitgeber verbundenen anderen Konzernunternehmen als Arbeitsvertragsverletzung im (Stamm-)Arbeitverhältnis kündigungsrelevant werden kann (vgl. dazu auch die Wertungen des Senats im Urteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - aaO.;… zum Fall einer Abordnung bei zugrunde liegender arbeitsvertraglicher Verpflichtung des Arbeitnehmers, im Bereich des Konzerns tätig zu werden: KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 127).
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
Auflösungsantrag - leitender Angestellter
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Entsprechendes kann - soweit der Kläger, was nicht festgestellt ist, leitender Angestellter wäre - für die Anhörung eines bestehenden Sprecherausschusses gelten, da die Beklagte beide Gremien parallel und mit im Wesentlichen gleichlautenden Schreiben unterrichtet hat (zur entsprechenden Anwendung der für die Unterrichtung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG geltenden Grundsätze für das Verfahren nach § 31 Abs. 2 SprAuG: Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).b) Das Landesarbeitsgericht hat dahinstehen lassen, ob die Beklagte vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG den Betriebsrat - oder, soweit relevant: nach § 31 Abs. 2 SprAuG einen bestehenden Sprecherausschuss - ordnungsgemäß angehört hat (vgl. Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).
- BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Somit kann sich der Arbeitgeber im Prozess zwar nicht auf Kündigungsgründe oder für einen Kündigungssachverhalt wesentliche Umstände berufen, die er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat (Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 45; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK I 10g Nr. 7).Unbeschränkt zulässig ist aber eine bloße Erläuterung der dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe im Kündigungsschutzprozess (vgl. Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 50;… 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - aaO.).
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95
Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Somit kann sich der Arbeitgeber im Prozess zwar nicht auf Kündigungsgründe oder für einen Kündigungssachverhalt wesentliche Umstände berufen, die er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat (Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 45; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK I 10g Nr. 7).Unbeschränkt zulässig ist aber eine bloße Erläuterung der dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe im Kündigungsschutzprozess (vgl. Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 50; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - aaO.).
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
aa) Zwar kann ein die Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB an sich rechtfertigender Grund auch in einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, insbesondere einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB, liegen (vgl. etwa Senat 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16). - BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
aa) Zwar kann ein die Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB an sich rechtfertigender Grund auch in einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, insbesondere einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB, liegen (vgl. etwa Senat 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16). - BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
Personenbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Unter diesem Gesichtspunkt kommt ein wichtiger Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn schwere Verfehlungen, insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers außerhalb des dienstlichen Bereichs bei objektiver Betrachtung die Prognose rechtfertigen, der Arbeitnehmer werde seine Arbeitsaufgaben künftig nicht mehr zuverlässig oder ordnungsgemäß erfüllen (vgl. zur ordentlichen Kündigung Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32, 34; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 595;… Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 741). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00
Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Es gilt der Grundsatz der sog. subjektiven Determinierung, nach der die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihr die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (vgl. etwa Senat 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167, 177). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
ee) Die sich aus § 241 Abs. 2 BGB ableitende Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen bzw. in den Grenzen der Möglichkeiten des Arbeitnehmers Schaden von ihm abzuwenden (vgl. dazu nur Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177), besteht zwar grundsätzlich auch im ruhenden Arbeitsverhältnis fort. - BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Unter diesem Gesichtspunkt kommt ein wichtiger Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn schwere Verfehlungen, insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers außerhalb des dienstlichen Bereichs bei objektiver Betrachtung die Prognose rechtfertigen, der Arbeitnehmer werde seine Arbeitsaufgaben künftig nicht mehr zuverlässig oder ordnungsgemäß erfüllen (vgl. zur ordentlichen Kündigung Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32, 34; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 595;… Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 741). - BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04
Kündigungsschutz - Wartezeit
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
- BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83
Sachdienlichkeit einer Klageänderung
- BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88
Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags
- BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75
Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden …
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06
Verdachtskündigung
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02
Verdachtskündigung
- LAG Berlin, 19.12.2006 - 7 Sa 1335/06
- BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 663/79
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219;… 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 40, BAGE 124, 59).. - BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Sie wird im Revisionsverfahren darauf überprüft, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219;… 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 40, BAGE 124, 59). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz daraufhin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, aaO; 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219)..
- BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14
Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer zumindest bedingt vorsätzlich gegen seine aus § 241 Abs. 2 BGB abzuleitende Pflicht verstößt, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren drohende Schäden vom Arbeitgeber abzuwenden (zu dieser Pflicht vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 35;… 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - Rn. 21 mwN). - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219).. - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Welche Pflichten damit im Einzelnen verbunden sind und welches Gewicht ihnen zukommt, bestimmt sich letztlich nach dem konkreten Inhalt des jeweiligen Arbeitsverhältnisses (Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 33 mwN, AP BGB § 626 Nr. 219;… MünchKommBGB/Roth 5. Aufl. § 241 Rn. 32). - ArbG Suhl, 27.11.2024 - 1 Ca 565/24
Personenbedingte Kündigung - Anstellungsvertrag - Arbeitsverhältnis - …
Aus dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen muss sich mithin eine derartige Verknüpfung beider Vertragsverhältnisse ergeben, dass ein pflichtwidriges Verhalten in dem einen zugleich auch ein solches in dem anderen darstellen soll (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).Insbesondere ist die bloße Konzernbindung gerade nicht ausreichend, um die zu fordernde Pflichtenverschränkung zu begründen, denn die Vereinbarung getrennter Vertragsverhältnisse spricht gerade dafür, dass beabsichtigt war, sich den Arbeitsplatz bei der Beklagten unabhängig vom Schicksal des Geschäftsführerdienstverhältnisses zu erhalten (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Sie befinden sich jedoch gleichwohl nicht im freien Raum, sondern existieren nur mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis selbst und auf seinen spezifischen Zweck (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Die Zukunftsgerichtetheit des Kündigungsschutzrechts erforderte dabei das Vorliegen einer Negativprognose, mithin die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung wird erbringen können oder ob zukünftig mit erheblichen Vertragsstörungen zu rechnen sein wird (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Zu berücksichtigen ist hierbei nämlich einerseits die unterschiedliche Pflichtenstellung innerhalb der jeweiligen Rechtsverhältnisse, die nicht zwingend vergleichbare Vertragsverletzungen indizieren (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Andererseits ist auch zu berücksichtigen, inwiefern etwaige Kompetenzüberschreitungen auch Bedeutung für das konkrete Arbeitsverhältnis gewinnen können, mithin ob hierdurch eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen der Beklagten zu befürchten steht (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Die Beurteilung muss dabei unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und seiner Stellung im Betrieb erfolgen (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 und BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 583/12).
- ArbG Suhl, 13.11.2024 - 1 Ca 179/24
Außerordentliche Kündigung/ordentliche Kündigung - Pflichtverletzungen in …
Aus dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen muss sich mithin eine derartige Verknüpfung beider Vertragsverhältnisse ergeben, dass ein pflichtwidriges Verhalten in dem einen zugleich auch ein solches in dem anderen darstellen soll (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).Insbesondere ist die bloße Konzernbindung gerade nicht ausreichend, um die zu fordernde Pflichtenverschränkung zu begründen, denn die Vereinbarung getrennter Vertragsverhältnisse spricht gerade dafür, dass beabsichtigt war, sich den Arbeitsplatz bei der Beklagten unabhängig vom Schicksal des Geschäftsführerdienstverhältnisses zu erhalten (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Die Zukunftsgerichtetheit des Kündigungsschutzrechts erforderte dabei das Vorliegen einer Negativprognose, mithin die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung wird erbringen können oder ob zukünftig mit erheblichen Vertragsstörungen zu rechnen sein wird (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Zu berücksichtigen ist hierbei nämlich einerseits die unterschiedliche Pflichtenstellung innerhalb der jeweiligen Rechtsverhältnisse, die nicht zwingend vergleichbare Vertragsverletzungen indizieren (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Andererseits ist auch zu berücksichtigen, inwiefern etwaige Kompetenzüberschreitungen auch Bedeutung für das konkrete Arbeitsverhältnis gewinnen können, mithin ob hierdurch eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen der Beklagten zu befürchten steht (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07).
Die Beurteilung muss dabei unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und seiner Stellung im Betrieb erfolgen (BAG v. 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 und BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 583/12).
- LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10
Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden …
Einzelfallentscheidung zur Frage, ob eine Verletzung von Fremdgeschäftsführer-Pflichten zugleich einen Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses abgibt (BAG, Urteil vom 27.11.2008, GWR 2009, 123).So unterscheidet sich der innerhalb des Unternehmens vollziehende Aufstieg des leitenden Angestellten zum unmittelbaren Organvertreter (GmbH-Geschäftsführer) oder zum mittelbaren Vertreter des Unternehmens (…Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG [vgl. OLG Hamm 08.10.2009 - 18 W 57/08 - Juris Rn. 54]) erkennbar von dem Fall, in dem die Obergesellschaft einen bei ihr tätigen leitenden Angestellten zur Wahrnehmung der Funktion des Geschäftsführers in Tochtergesellschaften abstellt (zu einer solchen Konstellation auch: BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 29, ferner Kammer 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 2).
Gleichwohl kann sich in anderen Unternehmen begangenes Fehlverhalten zugleich im Arbeitsverhältnis als eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellen und einen die fristlose Kündigung an sich rechtfertigenden, verhaltensbedingten oder personenbedingten Grund zur Kündigung Grund abgeben (BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 24; 37) und u.U. auch zur fristlosen Verdachtskündigung berechtigen.
- LAG Köln, 02.10.2014 - 7 Sa 7/14
Ansprüche eines leitenden Angestellten aus einer Wiedereingliederungszusage nach …
Rn. 129 b. Nach der Rechtsprechung des BAG kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund in Betracht kommen, wenn durch ein erhebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers gegenüber einem anderen, mit dem Arbeitgeber konzernrechtlich verbundenen Unternehmen auch das eigene Arbeitsverhältnis konkret und erheblich beeinträchtigt wird (BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, 671 ff.).Es kann sich im Fall grober Verfehlungen dahin auswirken, dass der Arbeitgeber nicht mehr mit einer sachgerechten Arbeitsvertragserfüllung durch den Arbeitnehmer rechnen kann, und damit einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen (…BAG a. a. O.; BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, 671 ff.; BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 309/75).
Rn. 133 c. Das BAG weist zugleich aber darauf hin, dass die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis nicht bereits allein durch die Konzernbindung seines Arbeitgebers als solche berührt werden (BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, 671 ff.).
Zudem war der ruhende Arbeitsvertrag als Absicherung des Klägers für die Zeit nach Beendigung seiner Tätigkeit in S gedacht, wobei das BAG diesen Gesichtspunkt aber sogar eher als Zeichen "für eine grundsätzliche gewollte Trennung der sich aus den jeweiligen Rechtsverhältnissen ergebenden Leistungspflichten" wertet (BAG vom 27.11.2008, 2 AZR 193/07, juris, Rdnr. 29).
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13
AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung; …
- ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
- LAG Hamm, 19.08.2021 - 8 Sa 1671/19
Außerdienstliches Fehlverhalten; Verfälschen von Entgeltabrechnungen; …
- LAG Hessen, 08.08.2014 - 3 Sa 571/13
Einzelfall wirksamer außerordentlicher Kündigung wegen eines Fehlverhaltens des …
- ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10
Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter …
- LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
Buchungsfehler kein Kündigungsgrund
- ArbG Düsseldorf, 03.08.2022 - 8 Ca 1730/22
- LAG Düsseldorf, 25.03.2010 - 11 Sa 1618/09
Krankheitsbedingte Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers; unbegründete …
- LAG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - 3 Sa 129/12
Außerordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten - pflichtwidriges …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
Außerordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatzanspruch wegen …
- ArbG Hamburg, 05.07.2012 - 7 Ca 235/11
Fristlose Arbeitsnehmerkündigung wegen Arbeitszeitbetrug
- LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
- LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Verletzung einer …
- ArbG Siegburg, 12.11.2020 - 5 Ca 2592/18
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Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 328; ; ZPO § 722; ; ZPO § 723; ; ZPO § 1061; ; UNÜ Art. 5
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollstreckbarkeit einer auf einem Schiedsspruch beruhenden Verurteilung durch den Superior Court of California; Zulässigkeit der Doppelexequatur von Schiedssprüchen i.F.d. Folgens des Rechts des ersten Exequatururteils der doctrine of merger; Geltung des Verbots der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
ZPO §§ 722, 1061
Keine Doppelexequatur bei ausländischen Schiedssprüchen - unalex.eu
Art. 32 Brüssel I-VO
Begriff der Entscheidung - Doppelexequatur - Betriebs-Berater
Verbot der Doppelexequatur von Schiedssprüchen
- ra.de
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- rechtsportal.de
Vollstreckbarkeit einer auf einem Schiedsspruch beruhenden Verurteilung durch den Superior Court of California; Zulässigkeit der Doppelexequatur von Schiedssprüchen i.F.d. Folgens des Rechts des ersten Exequatururteils der doctrine of merger; Geltung des Verbots der ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Doppelexequatur von Schiedssprüchen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Doppelexequatur ausländischer Schiedssprüche
- zbb-online.com (Leitsatz)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 1; EuGVÜ Art. 1; LugÜ Art. 1; UNÜ Art. I; UNÜ Art. V; UNÜ Art. VII; ZPO § 328; ZPO § 722; ZPO §§ 722 f.; ZPO § 1044; ZPO § 1061; ZPO § 1062
Schiedsgerichtsbarkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verbot ausländische Vollstreckungsurteile für vollstreckbar zu erklären! (IBR 2009, 1236)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.02.2005 - 81 O 44/03
- KG, 13.06.2006 - 14 U 78/05
- BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2826
- ZIP 2009, 1880
- MDR 2009, 1245
- SchiedsVZ 2009, 285
- FamRZ 2009, 1747
- WM 2009, 1670
- BB 2009, 2055
- AnwBl 2009, 222
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.05.1984 - III ZR 206/82
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06
Diesen Weg hätte die Klägerin schon nach der bisherigen Rechtsprechung beschreiten können (BGH, Urt. v. 10. Mai 1984 - III ZR 206/82, NJW 1984, 2763).Vielmehr ist er davon ausgegangen, dass der Schiedsspruch selbst in Deutschland weiterhin für vollstreckbar erklärt werden kann (BGH, Urt. v. 10. Mai 1984 - III ZR 206/82, NJW 1984, 2763).
- BGH, 27.03.1984 - IX ZR 24/83
Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem dort für vollstreckbar erklärten New …
Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06
Die Doppelexequatur von Schiedssprüchen ist auch dann unzulässig, wenn das Recht des ersten Exequatururteils der doctrine of merger folgt (Aufgabe von BGH, Urteil vom 27. März 1984 - IX ZR 24/83, NJW 1984, 2765).Das Berufungsgericht hat allerdings ein Urteil des Senats vom 27. März 1984 (IX ZR 24/83, NJW 1984, 2765) zugrunde gelegt, in dem die Zulässigkeit der Doppelexequatur in derartigen Fällen bejaht wurde.
- EuGH, 17.11.1998 - C-391/95
Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …
Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06
Dies gilt auch für Gerichtsentscheidungen, die Schiedssprüche in sich (wie nach der doctrine of merger) inkorporieren (vgl. Schlosser, Bericht Nr. 64 und 65; abgedruckt ABl. EG 1979 Nr. C 59 S. 71, 92 f; hierauf Bezug nehmend EuGH, Urt. v. 17. November 1998 Rs C-391/95, EuZW 413, 415 Rn. 32;… BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 89/06, ZIP 2009, 735, 736 Rn. 10). - BGH, 05.02.2009 - IX ZB 89/06
Anwendbarkeit des Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche …
Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06
Dies gilt auch für Gerichtsentscheidungen, die Schiedssprüche in sich (wie nach der doctrine of merger) inkorporieren (vgl. Schlosser, Bericht Nr. 64 und 65; abgedruckt ABl. EG 1979 Nr. C 59 S. 71, 92 f;… hierauf Bezug nehmend EuGH, Urt. v. 17. November 1998 Rs C-391/95, EuZW 413, 415 Rn. 32; BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 89/06, ZIP 2009, 735, 736 Rn. 10). - RG, 10.12.1892 - I 297/92
Ausländischer Schiedsspruch.
Auszug aus BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06
In dem angeführten Urteil vom 27. März 1984 hat der Senat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 5, 397; 30, 368; RG JW 1938, 468) und der herrschenden Meinung in der Literatur die Auffassung vertreten, aus einem Exequatururteil des Staates New York, durch das ein New Yorker Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt und zugleich der Beklagte zur Zahlung verurteilt worden ist, könne die Vollstreckung nach § 722 ZPO für zulässig erklärt werden.
- LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den …
Dementsprechend wird zwischenzeitlich völlig einhellig die Anerkennung von Exequatururteilen abgelehnt, die den Schiedsspruch bestätigen oder diesen für vollstreckbar erklären (BGH, 2.7.2009, IX ZR 152/06;… Geimer, IZPR, 5. Aufl. 2005, Rn. 3899;… Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 1061 Rn. 11 f.). - BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Aufhebungsverfahren im …
Entscheidungen über die Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs sind vielmehr grundsätzlich auf das Gebiet des jeweiligen Staats beschränkt und können nicht selbst Gegenstand einer Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung in einem anderen Staat sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - IX ZR 152/06, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 33];… Solomon, Die Verbindlichkeit von Schiedssprüchen in der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit, 2007, S. 535).Ob in Deutschland vollstreckt werden darf, ist aber schon aus völkerrechtlichen Gründen allein von deutschen Gerichten zu entscheiden (so für das unzulässige Doppelexequatur von Schiedssprüchen BGH, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 28]).
Um für die Vollstreckung von Schiedssprüchen jeweils denselben Rechtsschutz zu gewähren, kann auf die Prüfung für die Vollstreckbarerklärung in Deutschland gemäß § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. V UNÜ deshalb nicht verzichtet werden (zum unzulässigen Doppelexequatur von Schiedssprüchen vgl. BGH, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 23]).
In demselben Maße, in dem sie abweisende Entscheidungen im Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat anerkennten, entzögen sich jedoch die Beitrittsstaaten dessen Anwendungsbereich (vgl. BGH, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 31]).
- BGH, 16.07.2026 - I ZB 107/25 Rn. 55 (2) Die Bereichsausnahme für die Schiedsgerichtsbarkeit in Art. 1 Abs. 2 Nr. 4 EuGVÜ sowie in Art. 1 Abs. 2 Buchst. d Brüssel-I-VO/Brüssel-Ia-VO ist weit auszulegen (BGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - IX ZR 152/06, NJW 2009, 2826 [juris Rn. 17];… Nordmeier in Thomas/Putzo, ZPO, 47. Aufl., Art. 1 EuGVVO Rn. 17).
- OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09
Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Gegenseitigkeit für Zahlungsurteile …
- OLG Schleswig, 15.01.2013 - 16 Sch 4/12 Das UNÜ findet im Verhältnis zwischen den USA (Kalifornien) und der Bundesrepublik Deutschland Anwendung (BGH NJW 2009, 2826).
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