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Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A)   

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https://dejure.org/2013,25590
BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A) (https://dejure.org/2013,25590)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A) (https://dejure.org/2013,25590)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) (https://dejure.org/2013,25590)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • openjur.de

    Jobcenter; gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 GG, § 6 SGB 2, § 6a Abs 2 SGB 2, § 6c Abs 1 S 1 SGB 2
    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen kommunalen Träger gem. § 6c Abs. 1 SGB II

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Öffentlicher Dienst, Berufsfreiheit, Widerspruchsrecht

  • rewis.io

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen kommunalen Träger gem. § 6c Abs. 1 SGB II

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses beim Jobcenters auf eine Optionskommune

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses beim Jobcenter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundesrichter sehen Berufsfreiheit verletzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine sogenannte Optionskommune

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine sogenannte Optionskommune

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage an das BVerfG: Verstößt der zwangsweise Übergang von Arbeitsverhältnissen mit der BA auf Optionskommunen gegen das Grundgesetz?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine sogenannte Optionskommune - § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    BAG hält gesetzlichen Übergang von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit zur Kommune für verfassungswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiterwechsel von Jobcentern zu Kommunen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Arbeitgeberwechsel für verfassungswidrig gehalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsagentur auf eine Kommune ohne Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verfassungswidrig

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 14
  • ZTR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Neben Art. 12 Abs. 1 GG scheidet Art. 2 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit aus (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, 70, BVerfGE 128, 157) .

    Ein Normverständnis, welches nämlich zu dem erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers in Widerspruch steht, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 78, BVerfGE 128, 157) .

    Damit ist der Streitfall nicht unmittelbar vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Arbeitgeberwechsel kraft Gesetzes im Zusammenhang mit einer geplanten Privatisierung gestanden hatte (vgl. dazu: BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157; BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 -) .

    Somit könnte allenfalls die Tatsache, dass die Übertrittsregelung des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II wegen der sozialrechtlichen Folgen einer Eigenkündigung und fehlender Rückkehrperspektive einen erheblichen Druck auf die Arbeitnehmer ausübt, trotz eines Arbeitgeberwechsels auf ihrem Arbeitsplatz zu verbleiben, die Eignung der Regelung begründen (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 83, BVerfGE 128, 157) .

    Aus dem gleichen Grund kann die Überleitung der Arbeitsverhältnisse ohne Widerspruchs- und/oder Rückkehrrecht aus der Perspektive des Gesetzgebers bei der Verfolgung politischer und verwaltungstechnischer Ziele auch noch als erforderlich angesehen werden, weil die Ausschaltung der vom allgemeinen Recht gewährten Arbeitnehmerrechte den reibungslosen Vollzug der Ziele des Gesetzgebers erleichtert (vgl. zur Durchführung einer Privatisierung: BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 84, BVerfGE 128, 157) .

    Der neue Arbeitgeber scheidet als Vertragspartner des Arbeitnehmers aus (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 88, BVerfGE 128, 157) .

    Damit besteht ein erheblicher - vom Gesetzgeber auch gewollter - tatsächlicher Druck, den Arbeitsplatz bei dem neuen Arbeitgeber zu behalten (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 89, BVerfGE 128, 157) .

    Dadurch wird dem Arbeitnehmer ein erhebliches Maß an Bestandsschutz entzogen (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 91, BVerfGE 128, 157) .

    Die Abwägung dieser Risiken ist der privatautonomen Entscheidung des Arbeitnehmers vorbehalten (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 92, BVerfGE 128, 157) .

    Der Gesetzgeber muss aber grundsätzlich das Grundrecht des Arbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes bei einem ohne seinen Willen erfolgenden Arbeitgeberwechsel schützen (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 93, 94, BVerfGE 128, 157) .

    Insoweit darf der Gesetzgeber (auch) berücksichtigen, dass dem Arbeitnehmer bei Fortbestand der übrigen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten nicht nur der Arbeitsplatz erhalten bleibt, sondern er auch weiterhin "im öffentlichen Dienst" beschäftigt bleibt (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 94, aaO) .

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08

    Rückkehrrecht - Anstalt öffentlichen Rechts - Überführung in private Trägerschaft

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Diesem Eingriff konnte sich die Klägerin weder durch einen Widerspruch, wie ihn § 613a Abs. 6 BGB beim Betriebsübergang vorsieht, entziehen noch wurde ihr ein Rückkehrrecht eingeräumt, wie dies beispielsweise durch § 18 des Hamburger Gesetzes zur Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "pflegen & wohnen" vom 11. Juni 1997 (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 -) der Fall war.

    Damit ist der Streitfall nicht unmittelbar vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Arbeitgeberwechsel kraft Gesetzes im Zusammenhang mit einer geplanten Privatisierung gestanden hatte (vgl. dazu: BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157; BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 -) .

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 176/08

    Betriebsübergang - Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen den Übergang

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Die Sicherung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes als Ausprägung der Privatautonomie durch § 613a Abs. 6 BGB ist sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Rechtsprechung (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 176/08 - Rn. 27, BAGE 129, 343) im Wesentlichen auch mit den Grundrechten der Arbeitnehmer begründet worden.
  • BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66

    Zustimmungsgesetz

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Es lag eine nach Art. 80 GG zulässige Rechtssetzung durch die Exekutive vor (vgl. BVerfG 9. Oktober 1968 - 2 BvE 2/66 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 24, 184) .
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Eine verfassungsgemäße Auslegung einer Norm mit dem Ziel, einen Verstoß gegen ein Grundrecht zu vermeiden, stößt dort an ihre Grenzen, wo einem bereits nach dem Wortlaut und dem gesetzgeberischen Willen eindeutigen Gesetz eine davon abweichende Bedeutung verliehen bzw. das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht würde (vgl. BVerfG 14. April 2010 - 1 BvL 8/08 - Rn. 50, BVerfGE 126, 29) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 494/13

    Wiedereinstellung eines nach § 6c Abs 1 S 1 SGB 2 übergegangenen Arbeitnehmers

    Die Auswahl der zurückzugebenden Arbeitnehmer trifft der kommunale Träger (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 26.09.2013 - 8 AZR 775/12).

    Er trägt vor, eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der streitgegenständlichen Materie könne unter Umständen im Hinblick auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 2013 - Az. 8 AZR 775/12 entbehrlich sein.

    Das erkennende Gericht hat im Hinblick auf die im Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgericht vom 26. September 2013 (8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861; nachfolgend: BVerfG [Erster Senat], Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvL 1/14 - NZA 2018, 959; a. A. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 C 1/14 - NVwZ-RR 2015, 619 Rz. 5, 31; OVG Magdeburg, Urteil vom 12. November 2013 - 1 L 15/13 - BeckRS 2013, 58568) dargestellten Argumente zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs. 1 SGB II, ist von dessen Nichtigkeit aber nicht überzeugt.

    Hinzu kommt, dass die Verwaltungsstrukturen und damit auch die Art der Personalführung und -organisation bei der Beklagten nicht mit der bei einem kommunalen Träger vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 41).

    Es ist dem Kläger auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des § 6c SGB II einzuräumen (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 24).

    Ein Rückkehrrecht des übergegangenen Arbeitnehmers sieht § 6c SGB II jedoch nicht vor (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 24).

    Da ein solches auch nicht in der Gesetzesbegründung erwähnt wird, kann nicht auf den Willen des Gesetzgebers geschlossen werden, er habe im Fall des § 6c Abs. 1 S. 1 SGB II entgegen dem eindeutigen Wortlaut dem Arbeitnehmer ein Recht zum Widerspruch gegen die Auswechslung seines Arbeitgebers oder ein Rückkehrrecht zur Beklagten gewähren wollen (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 25).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG im Hinblick darauf zuzulassen, dass das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 26. September 2013 (8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861) die Auffassung vertreten hat, § 6c Abs. 1 S. 1 SGB II sei wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig.

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Die Klägerin ist damit kraft Gesetzes aus dem Arbeitsverhältnis mit der BA ausgeschieden und dem Beklagten als neuem Arbeitgeber zugewiesen worden (vgl. zu dieser Rechtsfolge BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 22) .

    Der Senat hat davon abgesehen, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungskonformität des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II anhängige abstrakte Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG - 1 BvL 1/14 - (Vorlage BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) -) in analoger Anwendung des § 148 ZPO auszusetzen (vgl. zu einer solchen Möglichkeit BGH 17. Juli 2013 - IV ZR 150/12 -; 25. März 1998 - VIII ZR 337/97 -) .

    Damit gilt ab Übergang des Arbeitsverhältnisses ua. der TVöD-V dynamisch (ohne Problematisierung: BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 41; für den TV Sonderzahlung 2011 BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 10) .

    Das zwischen dem Arbeitnehmer und dem früheren Arbeitgeber bestehende Arbeitsverhältnis bleibt im Ausgangspunkt unverändert (vgl. allgemein zum Arbeitgeberwechsel bei einem gesetzlichen Übergang: ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 66; MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 613a Rn. 77; zum Arbeitgeberwechsel nach § 6c SGB II BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 22) .

    Vor diesem Hintergrund soll die Stichtagsregelung, wonach die Arbeitnehmer der BA mindestens 24 Monate vor dem Zeitpunkt der Zulassung Aufgaben der Grundsicherung wahrgenommen haben müssen, gewährleisten, dass die übertretenden Beschäftigten eine hinreichende Berufserfahrung aufweisen (BT-Drs. 17/1555 S. 19 f.; vgl. auch BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Es soll nur objektiv qualifiziertes Personal übergehen, das gründlich eingearbeitet ist (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    (5) Sofern die Entscheidung des Senats vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 17) dahin zu verstehen sein sollte, dass es ausreicht, wenn der/die betreffende Arbeitnehmer/in überhaupt eine Tätigkeit iSv. § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II ausgeübt hat, hält der Senat hieran nicht fest.

    Zu diesem Zweck soll den kommunalen Trägern nur objektiv qualifiziertes Personal, das gründlich eingearbeitet ist, zur Verfügung gestellt werden (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    An seiner im Beschluss vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) -) geäußerten Ansicht, § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II sei wegen Verstoßes gegen Art. 12 GG verfassungswidrig, hält der Senat nicht fest.

    Dies gilt in gleicher Weise für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 21) .

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Es soll nur objektiv qualifiziertes Personal übergehen, das gründlich eingearbeitet ist (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    (5) Sofern die Entscheidung des Senats vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 17) dahin zu verstehen sein sollte, dass es ausreicht, wenn der/die betreffende Arbeitnehmer/in überhaupt eine Tätigkeit iSv. § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II ausgeübt hat, hält der Senat hieran nicht fest.

    Zu diesem Zweck soll den kommunalen Trägern nur objektiv qualifiziertes Personal, das gründlich eingearbeitet ist, zur Verfügung gestellt werden (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    An seiner im Beschluss vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) -) geäußerten Ansicht, § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II sei wegen Verstoßes gegen Art. 12 GG verfassungswidrig, hält der Senat nicht fest.

    Dies gilt in gleicher Weise für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 21) .

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14

    Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 2.14

    Anforderungen an den Übertritt von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 3.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste

    Vor dem Hintergrund der Vorlageentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A) - teilte der Beklagte mit Schreiben vom 06.06.2014 mit, dass er den Antrag des Klägers bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend stelle.

    Eine Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2013 (- 8 AZR 775/12 (A) - zitiert nach Juris) kam daher nicht in Betracht.

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 12.18

    Ausgleichszulage; Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung des kraft

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 10.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 14.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den des

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 13.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 11.18

    Wirksamkeit des Übertritts eines Beamten aus dem Dienst der beklagten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II

  • LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14

    Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des

  • LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18

    Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung;

  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 199/14

    Bezugnahme auf andere Tarifverträge - § 6c Abs. 3 S. 2 SGB 2

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 266/13

    Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation - Widerspruch gegen den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 493/14

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16

    Übergang des Arbeitsverhältnisses - Bundesagentur für Arbeit - kommunaler Träger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 6 Sa 555/13

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs 1 S 4 SGB 2 - keine Analoge Anwendung von § 6c

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 81/13

    Stufenzuordnung bei Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2018 - 5 Sa 224/16

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2 - Anzuwendende

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 494/14

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 918/13

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 775/13

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 258/15

    Vergütung einer Sachbearbeiterin nach Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 3 S 3 SGB 2 - Übergang eines

  • LAG Thüringen, 15.02.2017 - 4 Sa 202/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

  • LAG Thüringen, 30.03.2017 - 4 Sa 61/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

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Rechtsprechung
   BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38829
BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 (https://dejure.org/2013,38829)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 (https://dejure.org/2013,38829)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 (https://dejure.org/2013,38829)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • openjur.de

    Kostenentscheidung; Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 780 Abs 1 ZPO, § 7 Abs 3 S 3 BUrlG, § 559 Abs 1 ZPO, § 1967 Abs 1 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG
    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub nach § 15 Ziff. 1 u. 2 MTV; Wirksamkeit einer Einrede der beschränkten Erbenhaftung hinsichtlich der Kosten eigener Prozessführung des Erben

  • bag-urteil.com

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • rewis.io

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub nach § 15 Ziff. 1 und Ziff. 2 MTV

  • rechtsportal.de

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub nach § 15 Ziff. 1 und Ziff. 2 MTV

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsabgeltung ? Verfall von Urlaubsansprüchen bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers ? Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung betrifft allein die bis zum Tod des Erblassers entstandenen Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub kann sich nach BUrlG richten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Verfall von Urlaubsansprüchen bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers - Kostenentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub kann sich nach BUrlG richten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 413
  • DB 2014, 431
  • JR 2016, 281
  • NZA-RR 2014, 658
  • ZTR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 12.05.1993 - 11 W 1407/93

    Geltendmachung des Einwandes der beschränkten Erbenhaftung gegen

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Denn im Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Kostengrundentscheidung bindend ist (vgl. BGH 13. Januar 2004 - XI ZR 35/01 -) , kann der Vorbehalt nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Koblenz 28. Juni 1996 - 14 W 355/96 -; vgl. ferner OLG München 12. Mai 1993 - 11 W 1407/93 -) .
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 35/01

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Kostengrundentscheidung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Denn im Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Kostengrundentscheidung bindend ist (vgl. BGH 13. Januar 2004 - XI ZR 35/01 -) , kann der Vorbehalt nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Koblenz 28. Juni 1996 - 14 W 355/96 -; vgl. ferner OLG München 12. Mai 1993 - 11 W 1407/93 -) .
  • OLG Koblenz, 28.06.1996 - 14 W 355/96

    Beschränkte Erbenhaftung in der Kostenfestsetzung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Denn im Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Kostengrundentscheidung bindend ist (vgl. BGH 13. Januar 2004 - XI ZR 35/01 -) , kann der Vorbehalt nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Koblenz 28. Juni 1996 - 14 W 355/96 -; vgl. ferner OLG München 12. Mai 1993 - 11 W 1407/93 -) .
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ist nicht erforderlich (vgl. BAG 16. Oktober 2012 -  9 AZR 63/11  - Rn. 9) .
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Handelt es sich dagegen um eine Eigenverbindlichkeit des Erben, kommt der Vorbehalt einer beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht (BGH 5. Juli 2013 - V ZR 81/12 - Rn. 6) .
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Nimmt das Gericht einen Vorbehalt in den Urteilstenor auf, bleibt die sachliche Klärung des Haftungsumfangs dem besonderen Verfahren gemäß § 785 ZPO überlassen (vgl. BGH 2. Februar 2010 - VI ZR 82/09 - Rn. 7 f.) .
  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 156/69

    Beschränkte Erbenhaftung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Entgegen dem revisionsrechtlichen Grundsatz, dass eine auf eine neue Tatsache gestützte Einrede in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (§ 559 Abs. 1 ZPO) , ist die Einrede der beschränkten Erbenhaftung dann zuzulassen, wenn ihre Erhebung in der Tatsacheninstanz nicht möglich gewesen ist, etwa weil der Erbfall erst nach Einlegung der Revision eingetreten ist (vgl. BGH 26. Juni 1970 - V ZR 156/69 - BGHZ 54, 204 ) .
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 180/90

    Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei Übername einer Verpflichtung im Wege

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Die Regelung des § 780 ZPO soll sicherstellen, dass der Titel bereits regelt, ob der Erbe sich in der Zwangsvollstreckung auf die Beschränkung seiner Haftung berufen kann (BGH 11. Juli 1991 - IX ZR 180/90 - zu I 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Der Senat hat dies in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (- 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff.) eingehend begründet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2012 - 9 Sa 52/12

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Verfallsfrist - Rechtsfortbildung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2012 - 9 Sa 52/12 - aufgehoben.
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    § 7 Abs. 3 BUrlG ist unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist und seit dem Ende des Urlaubsjahres, aus dem der Urlaubsanspruch stammt, nicht mehr als 15 Monate vergangen sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 11) .
  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Der von Musterklägerseite beantragte Vorbehalt nach § 780 ZPO ist mangels Kostengrundentscheidung vom Senat nicht auszusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 32/13, WM 2015, 944 Rn. 32; BAG, NJW 2014, 413 Rn. 17).
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Diese Tatsache ist zwischen den Parteien unstreitig und kann deshalb auch im Rechtsbeschwerdeverfahren noch Berücksichtigung finden (zu den Grenzen: BAG 5. November 2003 - 10 AZB 59/03 - zu 2 c der Gründe; vgl. zum Revisionsverfahren zB BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 16; 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 29, BAGE 121, 309 [zur Berücksichtigungsfähigkeit prozessualer Tatsachen im Revisionsverfahren]) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19

    Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche

    Der gesetzliche Mindesturlaub des Klägers für das Jahr 2016 ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 11 ff.; 18. September 2012 - 9 AZR 623/10; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 24 ff.) mit Ablauf des 31. März 2018 verfallen.
  • BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der

    Demzufolge kommt in diesen Fällen der Vorbehalt einer beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2013 - V ZR 81/12, NJW 2013, 3446 Rn. 6; vom 25. September 2019 - VIII ZR 138/18, BGHZ 223, 191 Rn. 51, und VIII ZR 122/18, NJW-RR 2020, 6 Rn. 52; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. April 1983 - IVa ZR 222/81, WM 1983, 823 unter III; BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 9 AZR 646/12, NJW 2014, 413 Rn. 18).
  • BGH, 23.10.2018 - XI ZB 3/16

    Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

    Gemäß ihrem Antrag ist den Beigetretenen zu 110a und 110b hinsichtlich der von ihnen zu tragenden Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens vorzubehalten, die Beschränkung ihrer Haftung auf den Nachlass der während des Rechtsbeschwerdeverfahrens am 28. September 2016 verstorben P. gemäß § 780 Abs. 1 ZPO analog geltend zu machen (vgl. BAG, NJW 2014, 413 Rn. 17).
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Eines darüber hinaus gehenden Sachvortrags oder einer gesonderten Begründung bedarf es nicht; denn auf die Frage, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung erfüllt sind, kommt es im Erkenntnisverfahren nicht an (BGH, NJW-RR 2010, 664; BAG, NJW 2014, 413, 414).

    Denn wenn gegen den Erben eine Kostengrundentscheidung ergeht, kann er seine Haftung nur bei Vorliegen eines entsprechenden Vorbehalts auf den Nachlass beschränken (BAG, NJW 2014, 413, 414).

    Denn die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass kann nur im Hinblick auf Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 BGB eingreifen, nicht dagegen im Hinblick auf Eigenverbindlichkeiten des Erben und kommt daher den Erben nicht für die Kosten eigener Prozessführung zugute (BAG, NJW 2014, 413, 414).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Langzeiterkrankung - Hinweispflichten des

    Ein solches Tätigwerden des Gesetzgebers ist in der Literatur vielfach gefordert worden (vgl. Bauer/von Medem NZA 2012, 113, 116 f.; Düwell jurisPR-ArbR 16/2012 Anm. 3; Franzen NZA 2011, 1403, 1404 f.) - bislang ohne Erfolg (vgl BAG Urt v.07.08.2012 9 AZR 353/10 juris Rn.32, BAG 12.11.2013 9 AZR 646/12 juris Rnr. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2016 - 3 Sa 359/15

    Urlaubsabgeltung - tarifvertraglicher Mehrurlaub - Verfall - Ruhen des

    Eine entsprechende Prüfung ist bezüglich der Abgeltungsvorschriften vorzunehmen, um zu ermitteln, ob die Abgeltung kein reiner Geldanspruch, sondern von weiteren Voraussetzungen abhängig sein soll (BAG 12.11.2013 9 AZR 551/12 EzA § 7 BUrlG Nr. 131; 12.11.2013 9 AZR 646/12, EzA-SD 2014 S. 15 LS).
  • AG Hannover, 18.09.2020 - 903 IN 155/20

    Abweisung Nachlassinsolvenzantrag mangels Masse - Kostenauferlegung

    Eine Beschränkung der Haftung der Miterben für die Prozesskosten auf den Nachlass gemäß den §§ 780, 781, 785, 767 ZPO ist nach herrschender Meinung nur insoweit möglich, als die Kosten bereits in der Person des Erblassers entstanden waren und damit reine Nachlassverbindlichkeiten, also Erblasserschulden gemäß § 1967 Abs. 2 Hs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG, Urt. v. 12.11.2013, 9 AZR 646/12, Rn. 14 ff.; BGH, Beschl. v. 13.01.2004, XI ZR 35/01, Rn. 2 - juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 28.06.1996, 14 W 355/96, Rn. 6 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 14.05.1952, 6 W 53/52 = NJW 1952, 1145, 1146; Geimer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 780 Rn. 7; Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 780 Rn. 2; Preuß in: BeckOK ZPO, 37. Ed. 01.07.2020, § 780 Rn. 18).
  • ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22

    Übertragung von gesetzlichem und tariflichem Urlaub bei fortbestehender

  • LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
  • ArbG München, 15.12.2016 - 13 Ca 6905/16

    Tarifvertrag, Urlaubsabgeltung, Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch,

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Rechtsprechung
   BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 846/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38123
BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 846/12 (https://dejure.org/2013,38123)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 10 AZR 846/12 (https://dejure.org/2013,38123)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 10 AZR 846/12 (https://dejure.org/2013,38123)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nachtzuschlag - regelmäßige oder unregelmäßige Nachtarbeit

  • openjur.de

    Nachtzuschlag; regelmäßige oder unregelmäßige Nachtarbeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nachtzuschlag - regelmäßige oder unregelmäßige Nachtarbeit

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachtzuschlag - regelmäßige oder unregelmäßige Nachtarbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 928
  • ZTR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 04.07.2012 - 6 Sa 1834/11

    Zuschlag für geleisteten Nachtdienst

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 846/12
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juli 2012 - 6 Sa 1834/11 - aufgehoben.
  • ArbG Dortmund, 08.11.2011 - 5 Ca 2515/11

    Arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag wegen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 846/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 8. November 2011 - 5 Ca 2515/11 - wird zurückgewiesen.
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