Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- JLaw (App) | www.prinz.law
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Anspruch auf Herabsetzung der Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Dauer der Wohlverhaltensphase; Notwendigkeit des Durchlaufens der Wohlverhaltensphase durch den Schuldner, wenn keine ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Vorzeitige Restschuldbefreiung im Schlusstermin
- zvi-online.de
InsO § 287 Abs. 2 Satz 1, §§ 299, 300
Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei fehlender Anmeldung von Forderungen - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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InsO § 287 Abs. 2 S. 1 § 299 § 300
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Schlusstermin - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1363
- MDR 2005, 1191
- NZI 2005, 399
- FamRZ 2005, 1173 (Ls.)
- WM 2005, 1129
- DB 2005, 1962
- Rpfleger 2005, 471
- ZVI 2006, 72
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher …
Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
Die "Zulassung" einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde ist wirkungslos, weil sie den Bundesgerichtshof nicht bindet (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, NZI 2004, 577, z.V.b. in BGHZ).Indem die Rechtsbeschwerde auf die von der Auffassung des Beschwerdegerichts abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen hingewiesen und im einzelnen ausgeführt hat, aus welchen Gründen entgegen der Auffassung des Landgerichts in Fällen der vorliegenden Art eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig und geboten sei, hat sie in einer den Anforderungen des § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO genügenden Weise zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen Stellung genommen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, aaO).
- BGH, 22.06.2001 - V ZR 128/00
Bereicherungsansprüche des Mieters aufgrund Bebauung des gemieteten Grundstücks …
Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
Nicht am Verfahren teilnehmenden Gläubigern ist es verwehrt, Verfahrensrechte in der Wohlverhaltensphase wahrzunehmen (…MünchKomm-InsO/Stephan, § 296 Rn. 4;… HK-InsO/ Landfermann, § 296 InsO Rn. 6; Lessing EWiR 2001, 1001; Pape NZI 2004, 1, 4;… a.A. Uhlenbruck/Vallender, § 296 InsO Rn. 3). - BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94
Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers
Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
Da es sich um eine Verfahrenserklärung handelt, ist der Senat zu einer derartigen Auslegung befugt (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94, NJW 1995, 2563, 2564).
- LG Traunstein, 14.08.2003 - 4 T 2025/03
Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ; Restschuldbefreiung …
Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
Nach der einen Ansicht - der sich das Beschwerdegericht im wesentlichen angeschlossen hat - kommt eine Erteilung der Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin trotz fehlender Gläubigeranmeldungen nicht in Betracht, weil auch den Insolvenzgläubigern, die nicht am Verfahren teilgenommen hätten, die Möglichkeit offengehalten werden müsse, Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO zu stellen (LG Traunstein ZInsO 2003, 814; LG Oldenburg NZI 2004, 44;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 291 Rn. 37 ff;… Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 299 Rn. 3; Fuchs ZInsO 2002, 298, 308 f). - LG Oldenburg, 05.03.2003 - 6 T 141/03
Kein Wegfall der Wohlhaltensperiode bei fehlender Anmeldung von …
Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
Nach der einen Ansicht - der sich das Beschwerdegericht im wesentlichen angeschlossen hat - kommt eine Erteilung der Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin trotz fehlender Gläubigeranmeldungen nicht in Betracht, weil auch den Insolvenzgläubigern, die nicht am Verfahren teilgenommen hätten, die Möglichkeit offengehalten werden müsse, Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO zu stellen (LG Traunstein ZInsO 2003, 814; LG Oldenburg NZI 2004, 44;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 291 Rn. 37 ff;… Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 299 Rn. 3; Fuchs ZInsO 2002, 298, 308 f). - LG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 9 T 309/03
Vorzeitige Restschuldbefreiungserteilung ohne Wohlverhaltensperiode bei Verzicht …
Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
Nach der Gegenmeinung kann dem Schuldner bei fehlenden Gläubigeranmeldungen die Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin erteilt werden (LG Frankfurt a.M. ZVI 2003, 426;… FK-InsO/Ahrens, 3. Aufl. § 300 Rn. 12a;… HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 299 Rn. 4;… Braun/Buck, InsO 2. Aufl. § 299 Rn. 3; Lohmann ZInsO 2000, 445; Winter ZVI 2003, 451; Pape NZI 2004, 1 ff; ders. NJW 2004, 2492, 2496).
- BGH, 19.12.2019 - IX ZR 53/18
Erfassen einer Verbindlichkeit des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen …
Ihm würde das Recht abgeschnitten, seinen Antrag auf Restschuldbefreiung möglichst frühzeitig zurückzunehmen und sich den Anforderungen der Wohlverhaltensperiode von vornherein im Hinblick auf die als privilegiert angemeldeten Forderungen nicht auszusetzen (vgl. zur Antragsrücknahme BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 unter III.3.a;… vom 22. September 2016 - IX ZB 50/15, NZI 2017, 75 Rn. 5 f;… vom 14. Juni 2018 - IX ZB 43/17, NZI 2018, 700 Rn. 7;… Fischer in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., § 287 a.F. Rn. 12;… HK-InsO/Waltenberger, 9. Aufl., § 287 Rn. 31;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2019, § 287 Rn. 3;… Uhlenbruck/Sternal, InsO, 15. Aufl., § 287 Rn. 28), solange über seinen Antrag auf Restschuldbefreiung noch nicht entschieden wurde (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 221/09, NZI 2011, 544 Rn. 7;… BeckOK-InsO/Riedel, 2019, § 287 Rn. 16a), sofern nicht ein Gläubiger zuvor einen zulässigen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt hat (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2018 - IX ZB 43/17, NZI 2018, 700 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 50/15, NZI 2017, 75;… Waltenberger aaO;… Wenzel aaO Rn. 3a;… Sternal, aaO Rn. 29;… Riedel, aaO Rn. 16a f). - BGH, 22.09.2016 - IX ZB 29/16
Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen der vorzeitigen …
Wies der Schuldner erst später nach, dass keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, war ihm entsprechend § 299 InsO aF auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung schon vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu erteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1130;… vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, Rn. 5;… vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, Rn. 2 f;… vom 29. September 2011 - IX ZB 219/10, WM 2011, 2106 Rn. 7). - BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur …
Ausschüttungen an die Gläubiger in diesem Verfahrensabschnitt erfolgen in den Verfahren, in denen dem Schuldner die Verfahrenskosten nach §§ 4a ff InsO gestundet worden sind, erst dann, wenn die gesamten gestundeten Verfahrenskosten (abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts) berichtigt sind, also neben der in diesem Verfahrensabschnitt anfallenden Verfahrenskosten auch die, die im Insolvenzverfahren nicht aus der Masse zurückgeführt werden konnten (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 401;… vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, NZI 2010, 188 Rn. 22).Darüber hinaus hat der Treuhänder auch die sonstigen noch offenen Masseverbindlichkeiten zu befriedigen, bevor er Ausschüttungen an die Insolvenzgläubiger vornimmt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005, aaO).
- BGH, 13.02.2020 - IX ZB 55/18
Antrag auf Versagung einer Restschuldbefreiung bei nachträglicher Feststellung …
Aus diesem Grund wurden auch Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO, die nach dem Schlusstermin gestellt werden konnten, dem Erfordernis einer Forderungsanmeldung unterstellt, obschon eine solche zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich war (BGH, Beschluss 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400;… vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 16/08, ZInsO 2009, 52 Rn. 2;… vom 20. November 2014, aaO). - BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10
Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den …
Mit der Ablehnung dieser Anträge unter Hinweis auf § 213 InsO hat sich das Beschwerdegericht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats gesetzt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 f;… Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, juris Rn. 5;… Beschluss vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, juris Rn. 2 f) und verkannt, dass der Schuldnerin nach dieser Rechtsprechung vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt und das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig beendet werden kann (analog §§ 213, 299, 300 Abs. 1 InsO). - BGH, 22.09.2016 - IX ZB 50/15
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rücknahme des Antrags auf …
Auch eine Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner ist grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, ZInsO 2005, 597, 598;… vom 12. Mai 2011 - IX ZB 221/09, ZInsO 2011, 1127 Rn. 7;… vom 20. März 2014 - IX ZB 17/13, ZInsO 2014, 795 Rn. 8;… vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 22/13, ZInsO 2015, 499 Rn. 7; LG Freiburg, ZInsO 2003, 1106;… Häsemeyer, Insolvenzrecht, 4. Aufl., Rn. 26.16;… Fischer in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 287 Rn. 10;… FK-InsO/Ahrens, 8. Aufl., § 287 Rn. 92 ff;… HmbKomm-InsO/Streck, 5. Aufl., § 287 Rn. 6;… HK-InsO/Waltenberger, 8. Aufl., § 287 Rn. 30;… MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 287 Rn. 33a;… Pape in Pape/Uhländer, InsO, § 287 Rn. 19;… Schmidt/Henning, InsO, 19. Aufl., § 287 Rn. 18;… Uhlenbruck/Sternal, InsO, 14. Aufl., § 287 Rn. 28 ff;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 287 Rn. 3; Fuchs, ZInsO 2002, 298, 306 f mwN; einschränkend Hackländer, ZInsO 2008, 1308, 1314 f). - BGH, 26.02.2015 - IX ZB 44/13
Restschuldbefreiung: Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen …
§ 299 InsO ist entsprechend anzuwenden, wenn der Schuldner seinen Restschuldbefreiungsantrag zurücknimmt, der Antrag für erledigt erklärt wird oder das Verfahren durch den Tod des Schuldners sein Ende findet (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1130 mwN).Rn. 11 cc) Der Senat hat eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung außerdem in entsprechender Anwendung von § 299 gebilligt, wenn keine Gläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet haben oder alle Gläubiger des Schlussverzeichnisses vollständig befriedigt und keine Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten offen sind (BGH, Beschluss vom 17. März 2005, aaO S. 1130 f;… vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, nv Rn. 5;… vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, nv Rn. 2;… vgl. MünchKomm-InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 299 Rn. 13, 17;… HK-InsO/Waltenberger, 7. Aufl., § 299 aF Rn. 5;… Weinland in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 299 Rn. 7 f).
- BGH, 28.06.2007 - IX ZR 73/06
Zulässigkeit einer Zahlungsklage während der Wohlverhaltensphase
Folglich muss sie einen Titel nunmehr erstreiten können; ein Grund, ihrer Masseforderung (zum Fortbestehen dieser rechtlichen Einordnung vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1131) eine (mindestens) vergleichbare Vollstreckungsaussicht zu verwehren, besteht nicht.Gemäß § 292 Abs. 1 InsO ist sie vor den Insolvenzgläubigern zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005, aaO); die Klägerin wird ihren Anspruch auf anteilige Ausschüttung gegenüber dem Treuhänder mit größerer Aussicht auf Erfolg durchsetzen können, wenn sie über einen ihre Masseforderung ausweisenden Titel verfügt.
- BGH, 09.10.2008 - IX ZB 16/08
Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer nicht angemeldeten Forderung
- BGH, 23.03.2006 - IX ZB 124/05
Fortgeltung der grundsätzlichen Bedeutung nach Erlass einer höchstrichterlichen …
Da es sich um eine Verfahrenserklärung handelt, ist der Senat zu einer derartigen Auslegung befugt (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 m. Anm. Ahrens aaO S. 401; G. Pape ZInsO 2005, 599).Zwar hat der Senat die Frage, derentwegen die Sache grundsätzliche Bedeutung hatte, inzwischen entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 aaO).
Wie der Senat in dem Beschluss vom 17. März 2005 (aaO) ausgeführt hat, kann dem Schuldner bei fehlenden Gläubigeranmeldungen die Restschuldbefreiung unter Umständen bereits im Schlusstermin erteilt werden.
Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung kann nur versagt werden, wenn noch Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) oder sonstige Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) offen sind (BGH, Beschl. v. 17. März 2005 aaO).
- AG Göttingen, 29.04.2015 - 71 IK 99/14
Insolvenzverfahren: Richterliches Ansichziehen der sofortigen Entscheidung über …
- BGH, 11.10.2012 - IX ZB 230/09
Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag des …
- AG Göttingen, 27.05.2008 - 74 IK 282/07
Anmeldung; Beendigung; Einsparung; Einwirkungsmöglichkeit; Eröffnung; …
- AG Göttingen, 02.09.2009 - 74 IN 34/03
Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Laufzeit einer …
- LG Berlin, 19.01.2009 - 86 T 24/09
- AG Göttingen, 09.09.2009 - 74 IK 34/07
Möglichkeit des Erfolgens einer vorzeitigen Erteilung einer Restschuldbefreiung …
- AG Göttingen, 05.05.2017 - 74 IK 97/16
Insolvenz
- BGH, 29.01.2009 - IX ZB 290/08
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht des …
- BGH, 08.11.2007 - IX ZB 115/04
Erteilung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin
- AG Aurich, 06.12.2016 - 9 IK 55/16
Anforderungen an eine analoge Anwendbarkeit des § 299 InsO bei Erteilung einer …
- LG Frankfurt/Main, 09.03.2018 - 9 T 365/17
Sofortige Erteilung der RSB in Verfahren ohne Forderungsanmeldungen nur bei …
- AG Aschaffenburg, 11.12.2023 - 654 IK 193/23
Zeitpunkt der vorzeitigen Restschuldbefreiung
- AG Essen, 23.02.2015 - 165 IK 218/14
Anmeldung von Forderungen der Gläubiger zur Tabelle für die Teilnahme am …
- AG Essen, 28.04.2011 - 160 IK 313/10
Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach der InsO bei nicht angemeldeten …
- LG Berlin, 14.04.2009 - 83 T 156/09
Zurücknahme eines Antrags auf Restschuldbefreiung
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Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO a.F. § 127 Abs. 2; ; ZPO a.F. § 127 Abs. 3; ; InsO a.F. § 6; ; InsO a.F. § 7; ; InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags im Insolvenzverfahren; Bestehen der Möglichkeit einer Laufzeitverkürzung einer Abtretungserklärung
- zvi-online.de
InsO §§ 4a, 6, 7; ZPO § 574
Keine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre bei Eröffnung nach dem 30. 11. 2001 - rechtsportal.de
EGInsO Art. 107
Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens vor Erteilung der Restschuldbefreiung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2006, 72
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der …
- BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu §§ 6, 7 InsO a.F. konnte eine im Insolvenzverfahren ergangene Prozeßkostenhilfeentscheidung nicht mit den besonderen insolvenzrechtlichen Rechtsmitteln, sondern gemäß § 4 InsO nur mit der einfachen Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2, 3 ZPO a.F. angefochten werden (BGHZ 144, 78;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 6 Rn. 66). - BGH, 21.05.2004 - IX ZB 274/03
Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03
Mit Beschluß vom 13. Mai 2004 (IX ZB 274/03, WM 2004, 1479), auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Senat entschieden, daß Art. 107 EGInsO nur während einer Übergangszeit gilt und daß diese mit Inkrafttreten des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2001 als beendet anzusehen ist.
- BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06
Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …
Denn der vom Schuldner gestellte Aufhebungsantrag richtet sich - recht verstanden - nur gegen die Zurückweisung seiner sofortigen Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss, nicht aber gegen die Ablehnung seines zweitinstanzlichen Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47 f). - BGH, 08.11.2007 - IX ZB 203/03
Zulässigkeit de Verkürzung der Wohlverhaltensperiode
Eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre nach der Übergangsvorschrift des Art. 107 EGInsO ist in Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind, nicht mehr möglich (BGH, Beschl. v. 21. Mai 2004 - IX ZB 274/03, WM 2004, 1479; v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47; v. 21. September 2006 - IX ZB 31/04, v. 14. Dezember 2006 - IX ZB 305/05). - BGH, 23.11.2006 - IX ZB 77/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe
Wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe ist eine Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2003 - IX ZB 539/02, WM 2003, 1871, 1872, insoweit in BGHZ 156, 92 nicht abgedruckt; BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648, v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47). - BGH, 13.07.2006 - IX ZA 14/06
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Rechtsbeschwerde im …
Die Wohlverhaltensperiode kann in nach dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren nicht mehr auf 5 Jahre verkürzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Mai 2004 - IX ZB 274/03, WM 2004.1479, 1480; Beschl. v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47). - BGH, 21.09.2006 - IX ZB 31/04
Laufzeit der Abtretung im Insolvenzverfahren
Der Rechtssache kommt nach abschließender Klärung dieser Rechtsfrage durch die genannte Entscheidung trotz einzelner Kritik keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (st.Rspr. des Senats; vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.02.2005 - IX ZB 237/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festlegung der Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren; Bestimmung des anwendbaren Rechts für Insolvenzverfahrens, die vor dem 1. Dezember 2001 eröffnet wurden; Verfassungsmäßigkeit des Art. 103a des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO)
- rechtsportal.de
EGInsO Art. 103a; InsO § 287 Abs. 2 S. 1
Dauer der Wohlverhaltensphase in Altfällen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2006, 72
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.2004 - IX ZB 274/03
Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - IX ZB 237/04
Die Verfassungsmäßigkeit des Art. 103a EGInsO ist nicht zu bezweifeln; auch der Senat ist von der Wirksamkeit dieser Vorschrift ausgegangen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Mai 2004 - IX ZB 274/03, NZI 2004, 452, 453; v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635). - BGH, 23.07.2004 - IX ZA 9/04
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - IX ZB 237/04
Die Verfassungsmäßigkeit des Art. 103a EGInsO ist nicht zu bezweifeln; auch der Senat ist von der Wirksamkeit dieser Vorschrift ausgegangen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Mai 2004 - IX ZB 274/03, NZI 2004, 452, 453; v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635).
- BGH, 18.07.2013 - IX ZB 11/13
Insolvenzverfahren: Entscheidung über die Restschuldbefreiung im Altfall
Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung von der Wirksamkeit des Art. 103a EGInsO ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635; vom 17. Februar 2005 - IX ZB 237/04, nv;… vom 30. März 2006 - IX ZB 255/05, nv Rn. 4;… vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 72/06, NZI 2008, 49 Rn. 8). - BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06
Beginn und Ende der Wohlverhaltensphase im vor dem 01.12.2001 eröffneten …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung von der Wirksamkeit dieser Vorschrift aus (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Mai 2004 - IX ZB 274/03, NZI 2004, 452, 453; v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635; v. 17. Februar 2005 - IX ZB 237/04, n.v.). - BGH, 30.03.2006 - IX ZB 255/05
Laufzeit der Abtretungserklärung bei Altverfahren
Auch der Senat geht in ständiger Rechtsprechung von der Wirksamkeit dieser Vorschrift aus (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Mai 2004 - IX ZB 274/03, NZI 2004, 452, 453; v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635; v. 17. Februar 2005 - IX ZB 237/04, n.v.).
- BGH, 22.10.2009 - IX ZB 75/07
Maßgebliches Recht in Übergangsfällen
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung von der Wirksamkeit dieser Vorschrift aus (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Mai 2004 - IX ZB 274/03, WM 2004, 1479 f; v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635; v. 17. Februar 2005 - IX ZB 237/04, n.v.). - LG Göttingen, 30.06.2006 - 10 T 25/06
Fall der rechtmäßigen Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen einen …
Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur auch einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensphase mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt (BGH NJW-RR 2004, 1192, 1193 [BGH 21.05.2004 - IX ZB 274/03];… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Auflage, § 287 Rdnr. 42; LG Duisburg, NZI 2005, 640 [LG Duisburg 29.08.2005 - 7 T 199/05]; BGH Beschluss vom 17.02.2005 -IX ZB 237/04-( nicht veröffentlicht). - LG Göttingen, 25.09.2007 - 10 T 110/07
Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt und die in der alten Fassung des Gesetzes vorgesehene Zeit von 7 Jahren in diesen Fällen Gültigkeit hat (BGH NJW-RR 2004, 1192, 1193 [BGH 21.05.2004 - IX ZB 274/03];… Uhlenbruck/Vallender, Insolvenzordnung, 12. Auflage § 287 Rn. 42; LG Duisburg NZI 2005, 640; BGH Beschluss vom 17.02.2005 - IX ZB 237/04).
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Rechtsprechung
| LG Duisburg, 29.08.2005 - 7 T 199/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zvi-online.de
InsO § 287 Abs. 2; EGInsO Art. 103a, 107
Keine Verkürzung der Wohlverhaltenszeit in Altfällen trotz übermäßig langer Verfahrensdauer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Anforderungen an die Festsetzung der Wohlverhaltensphase
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 26.07.2005 - 61 IN 177/99
- LG Duisburg, 29.08.2005 - 7 T 199/05
Papierfundstellen
- NZI 2005, 640
- ZVI 2006, 72
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.2004 - IX ZB 274/03
Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren
Auszug aus LG Duisburg, 29.08.2005 - 7 T 199/05
Deshalb hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Mai 2004 (NJW-RR 2004, 1192 ff.) entschieden, dass Artikel 107 EGInsO nur auf die in dieser Norm genannten klar umschriebenen Übergangsfälle anzuwenden ist.Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur auch einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensphase mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt (BGH, NJW-RR 2004, 1192, 1193, Grote, NJW 2001, 3665, 3668;… Uhlenbruck/Valender, InsO, 12. Aufl. 2003, § 287 Rdnr. 42; ders. NZI 2001, 561, 563;… Münchener Kommentar/Stephan, InsO, 2003, § 287 Rdn. 58 und § 300 Rdn. 11).
- LG Göttingen, 30.06.2006 - 10 T 25/06
Fall der rechtmäßigen Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen einen …
Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur auch einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensphase mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt (BGH NJW-RR 2004, 1192, 1193 [BGH 21.05.2004 - IX ZB 274/03];… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Auflage, § 287 Rdnr. 42; LG Duisburg, NZI 2005, 640 [LG Duisburg 29.08.2005 - 7 T 199/05]; BGH Beschluss vom 17.02.2005 -IX ZB 237/04-( nicht veröffentlicht). - LG Göttingen, 25.09.2007 - 10 T 110/07
Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Deshalb wird in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertreten, dass ungeachtet der Länge des Insolvenzverfahrens bei den Fällen der vorliegenden Art die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt und die in der alten Fassung des Gesetzes vorgesehene Zeit von 7 Jahren in diesen Fällen Gültigkeit hat (BGH NJW-RR 2004, 1192, 1193 [BGH 21.05.2004 - IX ZB 274/03];… Uhlenbruck/Vallender, Insolvenzordnung, 12. Auflage § 287 Rn. 42; LG Duisburg NZI 2005, 640; BGH Beschluss vom 17.02.2005 - IX ZB 237/04). - LG Chemnitz, 02.02.2007 - 3 T 1069/06
Verkürzung der Laufzeit der Abtretung künftiger Bezüge aus dem Dienstverhältnis …
Diese steht auch in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 29.08.2005 ( Az.: 7 T 199/05 ).
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Rechtsprechung
| LG Gera, 04.01.2006 - 5 T 166/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zvi-online.de
InsVV §§ 2, 10, 11
Zur Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters - Wolters Kluwer
Ausgestaltung der Berechnung der Vergütung eines vorläufigen Verwalters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gera, 07.02.2005 - 8 IN 736/04
- LG Gera, 04.01.2006 - 5 T 166/05
Papierfundstellen
- ZVI 2006, 72
Wird zitiert von ... (3)
- LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05
Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen …
Rn. 66 Insoweit ist nur ein erhebliches Unterschreiten der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Bedeutung (vgl. BGH ZInsO 2007, 147 f. und ZInsO 2006, 642 ff.; OLG Celle NZI 2001, 650 ff.; LG Gera ZVI 2006, 72 f.;… s. auch Haarmeyer/Wutzke/Förster a.a.O., § 11, Rdnr.: 73). - LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05 Insoweit ist nur ein erhebliches Unterschreiten der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Bedeutung (vgl. BGH ZInsO 2007, 147 f. und ZInsO 2006, 642 ff.; OLG Celle NZI 2001, 650 ff.; LG Gera ZVI 2006, 72 f.;… s. auch Harrmeyer/Wutzke/Förster aaO., § 11, Rdnr.: 73).
- AG Köln, 04.01.2017 - 72 IN 310/16
Mindestvergütung; vorläufiger Insolvenzverwalter; Abschlag bei kurzer Amtsdauer
So hat das Landgericht Gera in einem Fall, in dem die vorläufige Verwaltung nur 18 Tage gedauert hat, einen Abschlag von 300, 00 EUR von der Mindestregelvergütung vorgenommen (Beschl. v. 04.01.2006 - 5 T 166/05, Rn. 18, zitiert nach juris).
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