Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36366
VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398 (https://dejure.org/2012,36366)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2012 - 22 B 10.2398 (https://dejure.org/2012,36366)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - 22 B 10.2398 (https://dejure.org/2012,36366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Feiertagsruhe; Spielhallen; Spielgeräte; Spielbanken

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG, Art. 140 GG i.V. mit Art. 139 WRV, Art. 3, 118 Abs. 1, 147 BV, Art. 3 Abs. 2 FTG, Art. 5 FTG, Art. 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SpielbG, § 2 Abs. 2 Satz 1 SpielbO
    Feiertagsrecht: Spielhallenbetrieb und Feiertagsschutz | Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG auf Spielhallen, auf in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte und auf Spielbanken; Keine Beschränkung des Begriffs der "öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen" auf ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG, Art. 140 GG i.V. mit Art. 139 WRV, Art. 3, 118 Abs. 1, 147 BV, Art. 3 Abs. 2 FTG, Art. 5 FTG, Art. 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SpielbG, § 2 Abs. 2 Satz 1 SpielbO
    Feiertagsrecht: Spielhallenbetrieb und Feiertagsschutz | Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG auf Spielhallen, auf in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte und auf Spielbanken; Keine Beschränkung des Begriffs der "öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen" auf ...

  • vdai.de PDF

    Geltung des Verbots des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayFeiertG für Spielhallen, in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte und Spielbanken; keine Verletzung der Grundrechte des Spielhallenbetreibers oder der Kunden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Spielbetrieb in Spielhallen an stillen Tagen - Verbot zum Betrieb von Spielhallen mit verfassungsrechtlich gewährleisteter Berufsfreiheit vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG
    Öffnung von Spielhallen an "stillen" Tagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 509
  • ZfWG 2013, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Als eine der Determinanten, die die Lebenswirklichkeit der Bevölkerung über die Jahrhunderte hinweg geprägt haben, sind sie ein integrales Element der Geschichte des bayerischen Volkes geworden, auf die die Präambel der Verfassung des Freistaates Bayern Bezug nimmt und die durch die Verwurzelung des Landes in der christlich-abendländischen Tradition geprägt ist (vgl. zu letzterem BayVerfGH vom 15.1.2007 VerfGH 60, 1/11).

    Ebenso wie es angesichts des verfassungsrechtlichen Gebots, dass Bayern als Kulturstaat (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) die kulturelle Überlieferung zu schützen hat, ein sachlich gerechtfertigtes Anliegen des Gesetzgebers darstellt, die religiöse Lebensform und die Tradition des Volkes unter Beachtung des Neutralitätsgebots in die Schulerziehung einzubringen (BayVerfGH vom 15.1.2007, a.a.O.), so kann es ihm angesichts der in Art. 3 Abs. 2 BV enthaltenen Staatszielbestimmung des Schutzes der kulturellen Überlieferung nicht verwehrt sein, durch gesetzliche Regelungen auch außerhalb des Schulrechts darauf hinzuwirken, dass tradierte Lebensformen - soweit möglich - gewahrt bleiben.

    Das gilt umso mehr, als das Neutralitätsgebot keine völlige Indifferenz in religiös-weltanschaulichen Fragen und keine laizistische Trennung von Staat und Kirche bedeutet (BayVerfGH vom 1.8.1997 VerfGH 50, 156/167; vom 15.1.2007, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber darf und muss sich bei seinen Regelungen vielmehr an der Wertordnung orientieren, die der Verfassung zugrunde liegen (BayVerfGH vom 2.5.1988 VerfGH 41, 44/49; vom 15.1.2007, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1980 - 4 B 1805/79
    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Rn. 41 1.5 Wenn in der Vergangenheit mehrere nordrhein-westfälische Gerichte (…z.B. OLG Düsseldorf vom 21.8.1978 JMBl NW 1978, S. 266 f.; OVG NRW vom 20.6.1980 Az. 4 B 1805/79 ) den Betrieb von Spielhallen in jenem Bundesland an "stillen Feiertagen" (so die Terminologie des dortigen Landesrechts) als zulässig angesehen haben, so lässt sich hieraus für die Rechtslage in Bayern nichts herleiten.

    Diese Rechtsprechung erklärt sich daraus, dass der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber durch das Gesetz vom 26. April 1961 (GV NW S. 189) den Betrieb von Spielhallen zusammen mit demjenigen von Wettbüros und der gewerblichen Annahme von Wetten ausdrücklich in den Katalog der an stillen Feiertagen unzulässigen Betätigungen aufgenommen, sie aber durch das Gesetz vom 21. Dezember 1976 (GV NW S. 470) - bei gleichzeitig fortbestehender Erwähnung der Wettbüros und der gewerblichen Annahme von Wetten im Verbotskatalog - wieder aus diesem Katalog gestrichen hatte (vgl. OVG NRW vom 20.6.1980, a.a.O., RdNr. 3;… ähnlich OLG Düsseldorf vom 21.8.1978, a.a.O.).

    Die Gerichte konnten vor dem Hintergrund dieser Rechtsentwicklung und der Tatsache, dass sich Spielhallen unter keine andere Tatbestandsalternative des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes damaliger Fassung einordnen ließen (vgl. dazu OVG NRW vom 20.6.1980, a.a.O., RdNrn. 4 f.), nur zu der Auslegung gelangen, dass der Betrieb von Spielhallen nach dem Willen des dortigen Landesgesetzgebers an "stillen Feiertagen" zulässig sein sollte.

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Denn sowohl Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 (ab hier: Art. 139 WRV), der gemäß Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgilt, als auch Art. 147 BV lassen eine staatliche Anerkennung kirchlicher Feiertage nicht nur zu, sondern verpflichten wegen ihrer Rechtsnatur als institutionelle Garantien (vgl. zu Art. 139 WRV BVerfG vom 9.6.2004 BVerfGE 111, 10/50; zu Art. 147 BV BayVerfGH vom 25.2.1982 VerfGH 35, 10/19; vom 15.1.1996 VerfGH 49, 1/6; vom 27.2.2012 BayVBl 2012, 498 f.) den Gesetzgeber dem Grunde nach auch, eine angemessene Zahl kirchlicher Feiertage entsprechend der in Bayern bestehenden Tradition anzuerkennen und durch gesetzliche Vorschriften zu schützen (…BayVerfGH vom 15.1.1996, a.a.O.), wobei ihm freilich ein weiter Spielraum zukommt (…BayVerfGH vom 15.1.1996, a.a.O.;… vom 27.2.2012, a.a.O.).

    Die Berufsausübung einschränkende Regelungen sind verfassungsgemäß, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig sind, d.h. das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich und die durch sie bewirkte Beschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl. z.B. BVerfG vom 14.5.1985 BVerfGE 70, 1/28; vom 9.6.2004, a.a.O., S. 32).

    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. z.B. BVerfG vom 15.12.1999 BVerfGE 101, 331/347; vom 16.1.2002 BVerfGE 104, 357/364; vom 9.6.2004, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1983 - 11 B 195/82
    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Denn derartige Betätigungen können - je nach ihrer konkreten Ausgestaltung - zum Wesen eines solchen Tages in einem gleich großen (oder sogar noch intensiveren) Widerspruch stehen, als das bei zeitlich begrenzten Ereignissen der Fall sein kann (OVG RhPf vom 19.1.1983 GewArch 1983, 156/157;… SaarlOVG vom 8.8.1991, a.a.O., S. 277).

    Der Betrieb von Spielhallen wird vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung nicht nur als mit dem ernsten Charakter des Karfreitags (…BayObLG vom 10.11.1982, a.a.O.;… HessVGH vom 29.11.1993, a.a.O.; ThürOLG vom 19.4.2012 Az. 1 Ss Bs 21/12, 1 Ss Bs 21/12 (87), , RdNr. 8), sondern auch mit der Eigentümlichkeit anderer stiller Tage als unvereinbar angesehen (vgl. zur Unzulässigkeit des Betriebs einer Spielhalle am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag sowie am Totensonntag OVG RhPf vom 19.1.1983, a.a.O. und OVG Lüneburg vom 13.12.1984, a.a.O.;… am Allerseelentag SaarlOVG vom 8.8.1991, a.a.O.).

    Da ein solches Vollzugsdefizit den Geltungsanspruch des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG unberührt lässt und kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht, kann die Klägerin hieraus indes nichts zu ihren Gunsten herleiten (vgl. dazu auch OVG RhPf vom 19.1.1983, a.a.O., S. 157 f.).

  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 C 43.78

    Staatskirchenrecht - Feiertagsschutz - Sonntage - Ordnungsbehördliche und …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Rn. 32 Desgleichen setzt das in § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Sonn- und Feiertage in der Fassung vom 22. Februar 1977 (GV NW S. 98) verankerte Verbot aller "der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt", nicht voraus, dass solche Veranstaltungen geeignet sind, konkrete Gefährdungen oder Störungen der Sonntagsruhe unbeteiligter Dritter zu bewirken; es genügt, dass sie mit der verfassungsgesetzlich festgelegten und geschützten Zweckbestimmung der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage nicht vereinbar sind (BVerwG vom 7.9.1981 NJW 1982, 899).

    Hierfür spricht u. a., dass ein solches Verbot (es findet sich in vergleichbarer Weise in Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 FTG) auf der Grundlage einer Auslegung, die sein Eingreifen vom Vorliegen einer konkreten Störung abhängig machen wollte, weitgehend überflüssig wäre, da derartige Beeinträchtigungen vielfach bereits aufgrund der allgemeinen sicherheitsbehördlichen und polizeilichen Befugnisse (vgl. in Bayern z.B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG bzw. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAG jeweils in Verbindung mit § 167 StGB) unterbunden werden können (BVerwG vom 7.9.1981, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein" (BVerfG vom 16.5.1995 BVerfGE 93, 1/21).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Wenn der Gesetzgeber die Durchführung öffentlicher, mit dem ernsten Charakter stiller Tage nicht vereinbarer Unterhaltungsveranstaltungen verboten hat, so dient das vielmehr auch dem Zweck, den Rest einer jahrhundertealten kulturellen Tradition aufrecht zu erhalten, die das Gemeinschaftsleben in Bayern in der Vergangenheit nachhaltig geprägt hat und an deren Bewahrung ein anerkennenswertes Interesse besteht (vgl. zur weltlich-neutralen Zwecksetzung, die zum religiösen, in der christlichen Tradition wurzelnden Gehalt des Art. 139 WRV hinzutritt, auch BVerfG vom 1.12.2009 BVerfGE 125, 39/81).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. z.B. BVerfG vom 15.12.1999 BVerfGE 101, 331/347; vom 16.1.2002 BVerfGE 104, 357/364;… vom 9.6.2004, a.a.O.).
  • VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96

    Kreuze in Klassenräumen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Das gilt umso mehr, als das Neutralitätsgebot keine völlige Indifferenz in religiös-weltanschaulichen Fragen und keine laizistische Trennung von Staat und Kirche bedeutet (BayVerfGH vom 1.8.1997 VerfGH 50, 156/167;… vom 15.1.2007, a.a.O.).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. z.B. BVerfG vom 15.12.1999 BVerfGE 101, 331/347; vom 16.1.2002 BVerfGE 104, 357/364;… vom 9.6.2004, a.a.O.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von …

  • OLG Jena, 19.04.2012 - 1 SsBs 21/12

    Ordnungswidrigkeit: Verbot des Betriebs einer Spielhalle am Karfreitag in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International

  • VerfGH Bayern, 27.02.2012 - 4-VII-11

    Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

  • BayObLG, 22.04.1986 - 3 ObOWi 26/86

    Feiertag; Feiertagsruhe; Sonntag; Sonntagsruhe; Flohmarkt; Entgelt

  • VerfGH Bayern, 15.01.1996 - 1-VII-95
  • VGH Hessen, 29.11.1993 - 8 UE 1465/92

    Untersagung des Spielhallenbetriebes an stillen Feiertagen

  • BayObLG, 10.11.1982 - 3 ObOWi 138/82
  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 24 BV 03.2990
  • VG Ansbach, 05.03.2025 - AN 4 K 24.662

    Stille Tage Gründonnerstag und Karfreitag, Voraussetzungen einer Befreiung, …

    Die für eine Ausnahme sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass sie eine Lockerung des Feiertagsschutzes rechtfertigen können (BayVGH, U.v. 22.10.2012 - 22 B 10.2398 - juris Rn. 65 unter Verweis auf BayVerfGH, E.v. 9.11.1984 Vf. 3-VII-83 - juris).
  • OLG Bamberg, 23.01.2014 - 2 Ss OWi 995/13

    Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das bayerische Feiertagsgesetz: …

    Rn. 8 a) Eine öffentliche Veranstaltung liegt vor, wenn der Zutritt zu ihr nicht nur Personen gestattet ist, die durch persönliche Beziehungen untereinander oder mit dem Veranstalter verbunden sind, sondern jedermann Zutritt gewährt werden sollte (BayVGH…, Urteil vom 07.04.2009 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 22.10.2012 - 22 B 10.2398 [bei juris] = NVwZ-RR 2013, 509).
  • VG Wiesbaden, 12.03.2013 - 5 K 898/12

    Tanzverbot an stillen Feiertagen

    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 22.10.2012, Az.: 22 B 10.2398), dass es auf die Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung und die Gefahr konkreter Störungen im Einzelfall nicht ankomme, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
  • OLG Bamberg, 23.01.2014 - 2 Ss OWi 995/14

    Kriterien für die Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit einer Veranstaltung

    a) Eine öffentliche Veranstaltung liegt vor, wenn der Zutritt zu ihr nicht nur Personen gestattet ist, die durch persönliche Beziehungen untereinander oder mit dem Veranstalter verbunden sind, sondern jedermann Zutritt gewährt werden sollte (BayVGH…, Urteil vom 07.04.2009 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 22.10.2012 - 22 B 10.2398 [bei [...]] = NVwZ-RR 2013, 509).
  • VG München, 10.10.2012 - M 18 K 11.4906

    Schutz des Totensonntags als stillen Tag; Rockkonzert

    Rn. 30 Mit dem Feiertagsgesetz hat der Gesetzgeber den Verfassungsauftrag zum Schutz der Sonn- und Feiertrage in Art. 147 BV umgesetzt, wobei Art. 147 BV eine staatliche Anerkennung kirchlicher Feiertage nicht nur zulässt, sondern wegen seiner Rechtsnatur als institutionelle Garantie den Gesetzgeber dem Grunde nach auch verpflichtet, eine angemessene Zahl kirchlicher Feiertage entsprechend der in Bayern bestehenden Tradition zuzuerkennen und durch gesetzliche Vorschriften zu schützen (BayVGH, Urteil v. 22.10.2012, Az: 22 B 10.2398).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12, 8 B 62.12 (8 C 47.12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33315
BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12, 8 B 62.12 (8 C 47.12) (https://dejure.org/2012,33315)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 8 B 62.12, 8 B 62.12 (8 C 47.12) (https://dejure.org/2012,33315)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 8 B 62.12, 8 B 62.12 (8 C 47.12) (https://dejure.org/2012,33315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten; Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen einschlägiger materiell-rechtlicher Vorschriften bereits im Entwurfsstadium bei der Ermessensausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 VwVfG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten; Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen einschlägiger materiell-rechtlicher Vorschriften bereits im Entwurfsstadium bei der Ermessensausübung

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aller Anbieter im Gebiet einer Stadt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aller Anbieter im Gebiet einer Stadt

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten; Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen einschlägiger materiell-rechtlicher Vorschriften bereits im Entwurfsstadium bei der Ermessensausübung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2013, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Er bleibt vielmehr anwendbar, wenn er nicht allein der Durchsetzung des Monopols, sondern darüber hinaus anderen Zwecken dient und insoweit verfassungs- und unionsrechtskonform ist (Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 13.09 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 273 Rn. 73, 77 ff.).

    Umstände, deretwegen dem Kläger die Erlaubnis aus anderen, nicht monopolakzessorischen Gründen hätte versagt werden müssen (vgl. dazu Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 73 ff.), hat das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt.

  • BVerwG, 15.12.2005 - 6 B 70.05

    Auslegung und Anwendung von § 3 Abs. 2 der …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Die bloße Möglichkeit, dass sich eine unveränderte Relevanz der Fragen bei näherer Prüfung der neuen Rechtslage erweisen könnte, reicht nicht aus (Beschluss vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Beklagte legt auch nicht dar, dass die Beantwortung der zum ausgelaufenen Recht gestellten Fragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (dazu vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 und vom 15. Dezember 2005 a.a.O., je m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Rn. 6 a) Die Beschwerdebegründung formuliert insoweit keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (vgl. zu diesen Kriterien Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Die Grenzen zulässigen Nachschiebens von Ermessenserwägungen sind in der bisherigen Rechtsprechung selbst für andere als Dauerverwaltungsakte nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 Rn. 8 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Danach liegt in einer Änderung der Rechtsprechung aufgrund einer nachträglichen Klärung gemeinschaftsrechtlicher (jetzt: unionsrechtlicher) Fragen durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) keine Änderung der materiellen Rechtslage, der Rückwirkung zukommen könnte, sondern nur eine die bisherige Rechtsprechungslinie korrigierende Erkenntnis des bestehenden Rechts (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 21 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 55).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Unerlaubtes, d.h. formell rechtswidriges Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten allein verpflichtet die zuständige Behörde noch nicht zum Erlass einer Verbotsverfügung; vielmehr ist auch die materielle Erlaubnisfähigkeit zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 4.10 - NVwZ 2011, 1326 = ZfWG 2011, 341 je Rn. 55).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Der Beklagte legt auch nicht dar, dass die Beantwortung der zum ausgelaufenen Recht gestellten Fragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (dazu vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 …und vom 15. Dezember 2005 a.a.O., je m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer seines Erachtens zentralen entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht, kann dies die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Denkfehlerhaft ist die Beweiswürdigung nur, wenn ihre Schlussfolgerungen denklogisch schlechthin unmöglich sind (stRspr; z.B. Beschlüsse vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12
    Unerlaubtes, d.h. formell rechtswidriges Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten allein verpflichtet die zuständige Behörde noch nicht zum Erlass einer Verbotsverfügung; vielmehr ist auch die materielle Erlaubnisfähigkeit zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 4.10 - NVwZ 2011, 1326 = ZfWG 2011, 341 je Rn. 55).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden …

  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Dabei muss nicht geklärt werden, ob die Anwendung der im Zivilprozess revisiblen Vorschrift (§§ 545, 560 ZPO) auch im Verwaltungsprozess revisionsgerichtlich überprüft werden darf oder ob dies wegen § 137 Abs. 1 VwGO nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 und - BVerwG 8 B 62.12 - juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

    Dabei muss nicht geklärt werden, ob die Anwendung der im Zivilprozess revisiblen Vorschrift (§§ 545, 560 ZPO) auch im Verwaltungsprozess revisionsgerichtlich überprüft werden darf oder ob dies wegen § 137 Abs. 1 VwGO nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 Rn. 22 und - BVerwG 8 B 62.12 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

    Dabei muss nicht geklärt werden, ob die Anwendung der im Zivilprozess revisiblen Vorschrift (§§ 545, 560 ZPO) auch im Verwaltungsprozess revisionsgerichtlich überprüft werden darf oder ob dies wegen § 137 Abs. 1 VwGO nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 Rn. 22 und - BVerwG 8 B 62.12 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Dabei muss nicht geklärt werden, ob die Anwendung der im Zivilprozess revisiblen Vorschrift (§§ 545, 560 ZPO) auch im Verwaltungsprozess revisionsgerichtlich überprüft werden darf, oder ob dies wegen § 137 Abs. 1 VwGO nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 und - BVerwG 8 B 62.12 - juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 12.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

    Dabei muss nicht geklärt werden, ob die Anwendung der im Zivilprozess revisiblen Vorschrift (§§ 545, 560 ZPO) auch im Verwaltungsprozess revisionsgerichtlich überprüft werden darf oder ob dies wegen § 137 Abs. 1 VwGO nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 Rn. 22 und - BVerwG 8 B 62.12 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 48.12

    Änderungsbescheid; Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Dabei muss nicht geklärt werden, ob die Anwendung der im Zivilprozess revisiblen Vorschrift (§§ 545, 560 ZPO) auch im Verwaltungsprozess revisionsgerichtlich überprüft werden darf, oder ob dies wegen § 137 Abs. 1 VwGO nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 47.12 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 208 und - BVerwG 8 B 62.12 - juris).
  • VG Saarlouis, 27.07.2015 - 6 L 1544/14

    Online-Zweitlotterie; Kooperationsgebot; unerlaubtes Glücksspiel; gibraltarische …

    Rn. 47 vgl. dazu etwa BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, 1 BvR 1054/01; EuGH, Urteil vom 08.09.2008, C-46-08, Carmen Media; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.06.2013, 8 C 10.12, und Urteil vom 09.07.2014, 8 C 36.12 sowie Beschluss vom 17.10.2012, 8 B 62.12.
  • VG München, 20.03.2015 - M 16 K 14.3984

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung; Sportwetten; Untersagungsverfügung

    Ihre Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des Wirksamkeitszeitraums und kann daher zeitabschnittsbezogen geprüft und beurteilt werden (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 8 B 62/12 - juris Rn. 4).
  • VG München, 19.03.2015 - M 16 K 15.12

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung; Untersagung von Sportwetten; …

    Ihre Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des Wirksamkeitszeitraums und kann daher zeitabschnittsbezogen geprüft und beurteilt werden (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 8 B 62/12 - juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12, 8 B 63.12 (8 C 48.12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33316
BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12, 8 B 63.12 (8 C 48.12) (https://dejure.org/2012,33316)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 8 B 63.12, 8 B 63.12 (8 C 48.12) (https://dejure.org/2012,33316)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 8 B 63.12, 8 B 63.12 (8 C 48.12) (https://dejure.org/2012,33316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Untersagung der Vermittlung von privaten Sportwetten aller Anbieter im Gebiet einer Stadt; Zulässigkeit des nachträglichen Ersetzens wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Untersagung der Vermittlung von privaten Sportwetten aller Anbieter im Gebiet einer Stadt; Zulässigkeit des nachträglichen Ersetzens wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2013, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Er bleibt vielmehr anwendbar, wenn er nicht allein der Durchsetzung des Monopols, sondern darüber hinaus anderen Zwecken dient und insoweit verfassungs- und unionsrechtskonform ist (Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 13.09 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 273 Rn. 73, 77 ff.).

    Umstände, deretwegen der Klägerin die Erlaubnis aus anderen, nicht monopolakzessorischen Gründen hätte versagt werden müssen (vgl. dazu Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 73 ff.), hat das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt.

  • BVerwG, 15.12.2005 - 6 B 70.05

    Auslegung und Anwendung von § 3 Abs. 2 der …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Die bloße Möglichkeit, dass sich eine unveränderte Relevanz der Fragen bei näherer Prüfung der neuen Rechtslage erweisen könnte, reicht nicht aus (Beschluss vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Beklagte legt auch nicht dar, dass die Beantwortung der zum ausgelaufenen Recht gestellten Fragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (dazu vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 und vom 15. Dezember 2005 a.a.O., je m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Rn. 6 a) Die Beschwerdebegründung formuliert insoweit keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (vgl. zu diesen Kriterien Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Die Grenzen zulässigen Nachschiebens von Ermessenserwägungen sind in der bisherigen Rechtsprechung selbst für andere als Dauerverwaltungsakte nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 Rn. 8 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Danach liegt in einer Änderung der Rechtsprechung aufgrund einer nachträglichen Klärung gemeinschaftsrechtlicher (jetzt: unionsrechtlicher) Fragen durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) keine Änderung der materiellen Rechtslage, der Rückwirkung zukommen könnte, sondern nur eine die bisherige Rechtsprechungslinie korrigierende Erkenntnis des bestehenden Rechts (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 21 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 55).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Unerlaubtes, d.h. formell rechtswidriges Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten allein verpflichtet die zuständige Behörde noch nicht zum Erlass einer Verbotsverfügung; vielmehr ist auch die materielle Erlaubnisfähigkeit zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 4.10 - NVwZ 2011, 1326 = ZfWG 2011, 341 je Rn. 55).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Der Beklagte legt auch nicht dar, dass die Beantwortung der zum ausgelaufenen Recht gestellten Fragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (dazu vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 …und vom 15. Dezember 2005 a.a.O., je m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer seines Erachtens zentralen entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht, kann dies die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Denkfehlerhaft ist die Beweiswürdigung nur, wenn ihre Schlussfolgerungen denklogisch schlechthin unmöglich sind (stRspr; z.B. Beschlüsse vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12
    Unerlaubtes, d.h. formell rechtswidriges Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten allein verpflichtet die zuständige Behörde noch nicht zum Erlass einer Verbotsverfügung; vielmehr ist auch die materielle Erlaubnisfähigkeit zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 4.10 - NVwZ 2011, 1326 = ZfWG 2011, 341 je Rn. 55).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden …

  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …

  • OVG Hamburg, 25.04.2023 - 4 Bs 144/22

    Keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen …

    Als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung trifft die Untersagungsverfügung eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage Fortgeltung beansprucht und deren Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung beurteilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2012, 8 B 63.12 , ZfWG 2013, 74, juris Rn. 4;… VGH München, Beschl. v. 25.4.2016, 10 BV 16.799, juris Rn. 17ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2023 - 4 LA 49/20

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im …

    Die Untersagungsverfügung trifft eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage Fortgeltung beansprucht und deren Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt beurteilt (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2012 - 8 B 63.12 - juris Rn. 4;… VGH München, Beschl. v. 25.04.2016 - 10 BV 16.799 -, juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00313

    Änderung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Anwendung der Nr. …

    Rn. 112 Keine Ermessensreduzierung tritt insbesondere ein in Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit sich aus einer nach Beendigung des Ausgangsverfahren geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08, juris), auch wenn diese "Rückwirkung" entfaltet (vgl. BVerwG B.v. 17.10.2012 - 8 B 63.12, juris).
  • VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00194

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für Baumaßnahmen an öffentlicher …

    Rn. 117 Keine Ermessensreduzierung tritt insbesondere ein in Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit sich aus einer nach Beendigung des Ausgangsverfahren geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08, juris), auch wenn diese "Rückwirkung" entfaltet (vgl. BVerwG B.v. 17.10.2012 - 8 B 63.12, juris).
  • VG Augsburg, 10.03.2020 - Au 8 K 18.794

    Untersagung der Vermittlung einzelner Sportwetten

    Ihre Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des Wirksamkeitszeitraums und kann daher zeitabschnittsbezogen geprüft und beurteilt werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 8 B 63/12 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 10 BV 16.799 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 10 BV 16.799

    Kostenverteilung bei Erledigung einer glücksspielrechtlichen …

    Denn als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung trifft die Untersagungsverfügung eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage Fortgeltung beansprucht und deren Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt beurteilt (st. Rspr.; vgl. z. B. BVerwG, B. v. 17.10.2012 - 8 B 63.12 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00312

    Rückforderung von Zuwendungen - kein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach …

    Rn. 48 Keine Ermessensreduzierung tritt insbesondere ein in Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit sich aus einer nach Beendigung des Ausgangsverfahren geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08, juris), auch wenn diese "Rückwirkung" entfaltet (vgl. BVerwG B.v. 17.10.2012 - 8 B 63.12, juris).
  • VG Gießen, 02.06.2021 - 2 K 1643/21
    Ebenso führt die Änderung der Rechtsprechung grundsätzlich nicht zu einer Änderung der Rechtslage (stRspr, BVerwG, U. v. 13.08.2020 - 1 C 23.19 -, BeckRS 2020, 24280; U. v. 11.09.2013 - 8 C 4.12 -, BeckRS 2013, 58563 = ZOV 2013, 177; B. v. 7.7.2004 - 6 C 23.03 -, MMR 2005, 300; B. v. 24.05.1995 - 1 B 60/95 -, NVwZ 1995, 1 097; B. v. 16.02.1993 - 9 B 241/92 -, NVwZ-RR 1994, 119; VGH München, B. v. 03.01.2019 - 4 ZB 17.2419 -, BeckRS 2019, 256; B. v. 28.03.2018 - 14 ZB 16.2354 -, BeckRS 2018, 6991; VGH Kassel, U. v.14.09.1994 - 1 UE 3835/88 -, NVwZ 1995, 394); auch nicht die Rechtsprechung des BVerfG, EuGH oder des EGMR (BVerwG, B. v. 17.10.2012 - 8 B 63.12 -, BeckRS 2012, 59191; U. v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 -, NVwZ 2010, 652; U. v. 17.01.2007 - 6 C 32/06 -, NVwZ 2007, 709; VGH Mannheim, U. v. 30.04.2008 - 11 S 759/06 -, BeckRS 2008, 38173).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33277
VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10 (https://dejure.org/2012,33277)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20.09.2012 - 5 K 948/10 (https://dejure.org/2012,33277)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20. September 2012 - 5 K 948/10 (https://dejure.org/2012,33277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit dreier Nebenbestimmungen einer erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung der Lotterie "Glücksspirale" im Freistaat Sachsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfWG 2013, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Dies sei auch vom Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, [...], bestätigt worden.

    Wegen dieser Hoheitsgewalt können die zuständigen Behörden im Rahmen der landeseigenen Verwaltung nur Erlaubnisse mit Wirkung für das Gebiet des jeweiligen Landes erteilen (BVerfG, Beschluss vom 14.11.2008 - 1 BvR 928/08 -, [...]).

    Sie liegen in der Natur der landeseigenen Verwaltung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.11.2008, a. a. O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer zwar als einen Eingriff in die Berufsfreiheit der gewerblichen Lotterievermittler angesehen, der aber gerechtfertigt ist, obwohl er maßgeblichen Einfluss auf die Rentabilität des Gewerbebetriebes hat, weil er der Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dient (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, a. a. O.).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10

    Zulässigkeit der Begrenzung der Erlaubnis auf die Spielvermittlung im Auftrag von …

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Sie beantragte am 14.8.2009 im Rahmen der Widerspruchsbegründung im Verfahren betreffend die Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung der Lotterien "Lotto 6 aus 49", "Spiel 77" und "Super 6" im Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2009 (Klageverfahren 5 K 757/10) die Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung der Lotterie "Glücksspirale" durch "Ergänzung" und "Präzisierung" ihres ursprünglichen Antrages vom 4.11.2008.

    Zugleich erhob die Klägerin am 14.7.2010 Klage gegen zahlreiche Nebenbestimmungen betreffend die Lotterien "Lotto 6 aus 49", "Spiel 77" und "Super 6" (Klageverfahren 5 K 757/10).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten (1 Ordner) sowie den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie zum Verfahren 5 K 757/10 nebst dort beigezogener Verwaltungsakte (1 Ordner) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Der Beklagte müsste also erneut einen gleichartigen Verwaltungsakt unter den gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu erlassen beabsichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1999 - 1 B 37/99 -, [...]).

    Wenn aber nach Erledigung des Verwaltungsakts und vor der gerichtlichen Entscheidung neue Tatsachen eingetreten sind, die für die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden künftigen Verwaltungsakts bedeutsam sind, ist die gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des unter anderen, jetzt nicht mehr gegebenen Umständen erlassenen Verwaltungsakts für das zukünftige Verwaltungshandeln bedeutungslos (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1999, a. a. O.).

  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip; …

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Missbrauchsmöglichkeiten führen nicht zu einer inkohärenten Regelung (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 -, [...]).
  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Das von der Klägerin angeführte Argument, dass es sich wegen des Zusammenschlusses der Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer im Deutschen Lotto-Toto-Block um eine bundeseinheitliche Ziehung handelt und deswegen eine Regionalisierung nicht stattfinden dürfe, vermag nicht zu überzeugen, da die ordnungsrechtliche Kontrolle durch die Landesbehörden dann nicht mehr gewährleistet wäre, weil diese auf den Bereich des jeweiligen Bundeslandes beschränkt ist (vgl. auch VG Wiesbaden, Urt. v. 17.2.2011 - 5 K 1328/09.WI -, [...]).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Zur Begründung ihres Feststellungsantrages führt die Klägerin aus, dass der nunmehr vorgenommene Übergang zu einer Feststellungsklage im Hauptantrag infolge der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 (C-46/08 - _______ ______ ; C-316/07 - ______ ____ u. A.; C-409/06 - ______ Wetten) erfolgt sei und erläuterte eingehend ihre Rechtsposition zu Genehmigungsvorbehalt und Staatsmonopol.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Etwas Anderes hat aber dann zu gelten, wenn der Kläger ausnahmsweise ein anzuerkennendes Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis an einer Sachentscheidung hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90];… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 98).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Zur Begründung ihres Feststellungsantrages führt die Klägerin aus, dass der nunmehr vorgenommene Übergang zu einer Feststellungsklage im Hauptantrag infolge der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 (C-46/08 - _______ ______ ; C-316/07 - ______ ____ u. A.; C-409/06 - ______ Wetten) erfolgt sei und erläuterte eingehend ihre Rechtsposition zu Genehmigungsvorbehalt und Staatsmonopol.
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Denn entscheidend ist die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zukünftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 -, [...]).
  • VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12

    Lotto; Internet; Nebenbestimmungen; Regionalitätsprinzip; Sperrdateiabgleich

    Rn. 95 Die Pflicht zur Erstellung einer Abrechnung dient der Kontrolle der gewerblichen Spielvermittlung und soll sicherstellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87;… vgl. auch VG Saarlouis, Urt., keine Datumsangabe, 6 K 177/10, juris, Rn. 161).

    Durch die jährliche Prüfung kann die Erlaubnisvoraussetzung der Zuverlässigkeit überwacht werden (VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87;… VG Saarlouis, Urt., keine Datumsangabe, 6 K 177/10, juris, Rn. 161 f. m.w.N.).

    Soweit die Klägerin als Aktiengesellschaft ohnehin nach den Regeln des Handelsgesetzbuches einen Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen hat, ist insofern schon keine Beschwer erkennbar, weil die mit der Auflage verbundene Belastung allein in der Übersendung und Ausfertigung eines weiteren Exemplars liegt (vgl. für die Rechtsform der GmbH VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10

    Zulässigkeit der Begrenzung der Erlaubnis auf die Spielvermittlung im Auftrag von …

    Die anschließende Klage ist unter dem Aktenzeichen 5 K 948/10 anhängig.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten (1 Ordner) sowie den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie zum Verfahren 5 K 948/10 nebst dort beigezogener Verwaltungsakte (1 Ordner) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Leipzig
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht