Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| IV. Pachtvertrag (§§ 581 - 584b) |
(1) 1Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuß der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. 2Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
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Rechtsprechung zu § 581 BGB a.F.
31 Entscheidungen zu § 581 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 705/01
Begrenzung der Musiklautstärke als Mangel einer gepachteten Gaststätte; Umfang ...
- OLG Brandenburg, 22.05.2002 - 3 U 112/01
Fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses über ein Seegrundstück
- OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 24 U 111/01
Zur Unterscheidung von Pachtvertrag und Landpachtvertrag bei Reitbetrieb und ...
- BGH, 08.12.2010 - XII ZR 86/09
Zwangsverwaltung eines vermieteten Grundstücks: Erfassung des Ausgleichsanspruchs ...
- OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 244/03
Gaststättenpachtvertrag: Arglistige Täuschung über Bierbezugsmenge; sittenwidrig ...
- OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach ...
- BGH, 23.07.2003 - XII ZR 16/00
Geltendmachung von Ansprüchen durch den Zwangsverwalter
- VG Arnsberg, 05.12.2002 - 7 K 68/02
Beseitigung einer gemeindlichen Wasserversorgungsleitung von einem ...
- BFH, 13.12.2005 - XI R 45/04
Betriebsaufspaltung; sachliche Verflechtung
- FG Köln, 17.02.2004 - 13 K 6366/01
Ermessensfehlerhafte Anordnung der Prüfungserweiterung
Querverweise
Auf § 581 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- V. Landpachtvertrag
- § 585