Wassergesetz für Baden-Württemberg
| Dritter Teil - Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung (§§ 13 - 45k) |
| 6. Abschnitt - Abwasserbeseitigung (§§ 45a - 45k) |
(1) 1Abwasser ist so zu beseitigen, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 2Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.
(2) Die Abwasserbeseitigung im Sinne dieses Gesetzes umfaßt das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.
(3) Abwasser im Sinne dieses Gesetzes ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seiner Eigenschaft verändert ist oder das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Grundstücken abfließt.
(4) 1Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. 2§ 43 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt.
beauftragter (zu § 21g WHG) § 45kEinleitungen in öffentliche Abwasseranlagen
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Rechtsprechung zu § 45a WasserG a.F.
18 Entscheidungen zu § 45a WasserG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 22.10.2012 - 2 K 2655/12
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 8 S 1939/95
Zur Entwässerung von Klärschlamm iSd WasG BW § 45a Abs 2 - sonstige ...
- VG Stuttgart, 15.06.2011 - 2 K 1612/10
Abwassersatzung regelt Kostentragung für Baumaßnahmen abschließend
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Abwassergebühr für Kleinkläranlage; gerichtliche Bezugnahme auf behördliche ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.1994 - 2 S 2253/94
Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung einer Kommunalabgabe - Regelung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89
Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 2 S 1371/93
Entstehung der Beitragspflicht für eine kommunale Einrichtung bei ...
- OLG Karlsruhe, 06.03.1997 - 12 U 249/96