Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 915h ZPO.
Zur aktuellen Fassung von § 915h ZPO.
Zivilprozeßordnung
8. Buch - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945) |
4. Abschnitt - Eidesstattliche Versicherung und Haft (§§ 899 - 915h) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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(1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. | Vorschriften über den Inhalt des Schuldnerverzeichnisses, über den Bezug von Abdrucken nach den §§ 915d, 915e und das Bewilligungsverfahren sowie den Bezug von Listen nach § 915f Abs. 1 zu erlassen, | |
2. | Einzelheiten der Einrichtung und Ausgestaltung automatisierter Abrufverfahren nach § 915e Abs. 2 Satz 4, insbesondere der Protokollierung der Abrufe für Zwecke der Datenschutzkontrolle, zu regeln, | |
3. | die Erteilung und Aufbewahrung von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis, die Anfertigung, Verwendung und Weitergabe von Listen, die Mitteilung und den Vollzug von Löschungen und den Ausschluß vom Bezug von Abdrucken und Listen näher zu regeln, um die ordnungsgemäße Behandlung der Mitteilungen, den Schutz vor unbefugter Verwendung und die rechtzeitige Löschung von Eintragungen sicherzustellen, | |
4. | zur Durchsetzung der Vernichtungs- und Löschungspflichten im Falle des Widerrufs der Bewilligung die Verhängung von Zwangsgeldern vorzusehen; das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 50 000 Deutsche Mark nicht übersteigen. |
(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß
2Sie werden ermächtigt, diese Befugnisse auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen.
Rechtsprechung zu § 915h ZPO a.F.
4 Entscheidungen zu § 915h ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 2/14
Laufender Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Länderschuldnerverzeichnis
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 20 VA 6/13
Unzulässigkeit eines Antrags auf Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken ...
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 20 VA 6/13
- BGH, 28.01.2015 - IV AR (VZ) 1/14
Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 20 VA 7/13
Unzulässigkeit eines Antrags auf Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken ...
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 20 VA 7/13