Abgabenordnung
Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
Vierter Abschnitt - Kosten (§§ 337 - 346) |
(1) Die Pfändungsgebühr wird erhoben für die Pfändung von beweglichen Sachen, von Tieren, von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, von Forderungen und von anderen Vermögensrechten.
(3) Die Gebühr beträgt 28,60 Euro.
(4) 1Die Gebühr wird auch erhoben, wenn
1. | die Pfändung durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten abgewendet wird, | |
2. | auf andere Weise Zahlung geleistet wird, nachdem sich der Vollziehungsbeamte an Ort und Stelle begeben hat, | |
3. | ein Pfändungsversuch erfolglos geblieben ist, weil pfändbare Gegenstände nicht vorgefunden wurden, oder | |
4. | die Pfändung in den Fällen des § 281 Abs. 3 dieses Gesetzes sowie der § 811 Absatz 4 und § 851b Absatz 1 der Zivilprozessordnung unterbleibt. |
2Wird die Pfändung auf andere Weise abgewendet, wird keine Gebühr erhoben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 07.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes | 07.05.2021 | |
01.11.2021 | Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften | 05.10.2021 | |
31.12.2014 | Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften | 22.12.2014 |
Rechtsprechung zu § 339 AO
10 Entscheidungen zu § 339 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 03.12.2008 - VII B 65/08
Keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Gebührenregelung in § 339 Abs. 3 ...
- OVG Berlin, 13.04.1995 - 2 S 3.95
Kosten der Ersatzvornahme sind keine Auslagen; Kosten der unmittelbaren ...
- VG München, 16.12.1999 - M 29 K 99.1991
Anspruch auf Erstattung der Verwaltungsgebühr für Amtshilfe zwischen ...
- FG München, 10.03.2010 - 14 K 3077/09
Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - 14 A 220/16
Nichterhebung von Vollstreckungskosten wegen unrichtiger Behandlung der Sache mit ...
- VG Greifswald, 27.06.2019 - 3 A 1056/18
Gebühren
- VG Schwerin, 05.10.2006 - 4 A 1861/05
- OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01
Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der ...
- FG Sachsen-Anhalt, 23.08.2002 - 3 V 1201/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vollstreckungskosten aus der öffnung der ...
- FG Sachsen, 23.08.2002 - 3 V 1201/02
Erhebung von Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen, wenn die Voraussetzungen einer ...
Querverweise
Auf § 339 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Steuerliche Begriffsbestimmungen
- § 3 (Steuern, steuerliche Nebenleistungen)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund) (VwVG)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 19 (Kosten)