Abgabenordnung
| Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
| Dritter Abschnitt - Strafverfahren (§§ 385 - 408) |
| 2. Unterabschnitt - Ermittlungsverfahren (§§ 397 - 405) |
| I. Allgemeines (§§ 397 - 398a) |
(1) Das Strafverfahren ist eingeleitet, sobald die Finanzbehörde, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, eine ihrer Ermittlungspersonen oder der Strafrichter eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen.
(2) Die Maßnahme ist unter Angabe des Zeitpunkts unverzüglich in den Akten zu vermerken.
(3) Die Einleitung des Strafverfahrens ist dem Beschuldigten spätestens mitzuteilen, wenn er dazu aufgefordert wird, Tatsachen darzulegen oder Unterlagen vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen, derer er verdächtig ist.
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Rechtsprechung zu § 397 AO
132 Entscheidungen zu § 397 AO in unserer Datenbank:
- FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14
Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des ...
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 5/06
Berechtigung und Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: ...
- OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 4 O 7/24
Zwangsgeldandrohung bei Vollstreckung aus einem Vergleich mit auflösender ...
- FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Anforderungen an die ...
- BGH, 06.06.2019 - StB 14/19
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts ...
- OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18
Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge, ...
- BFH, 28.07.1993 - I R 15/93
Zur deutschen Geschäftsleitungsbetriebsstätte eines niederländischen ...
- BFH, 25.02.2014 - X R 10/11
Reichweite des Sperrgrunds der Verfahrenseinleitung bei einer Erklärung nach dem ...
Querverweise
Auf § 397 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Bußgeldverfahren
- § 410 (Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- XI. Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- XIII. Mobilitätsprämie
- § 108 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)
- XV. Energiepreispauschale
- § 121 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)