Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240) |
Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221) |
Vierter Unterabschnitt - Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 - 220) |
Zitiervorschläge
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§ 207Voraussetzungen
§ 208Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen
§ 209Zugrunde gelegte Bilanz
§ 210Anmeldung und Eintragung des Beschlusses
§ 211Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
§ 212Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte
§ 213Teilrechte
§ 214Aufforderung an die Aktionäre
§ 215Eigene Aktien; Teileingezahlte Aktien
§ 216Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter
§ 217Beginn der Gewinnbeteiligung
§ 218Bedingtes Kapital
§ 219Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen
§ 220Wertansätze
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Rechtsprechung zu § 211 AktG
9 Entscheidungen zu § 211 AktG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16
Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von ...
- ArbG Frankfurt/Main, 08.12.2015 - 8 Ca 441/15
Dividendenabhängige Tantieme
- BFH, 14.02.2006 - VIII R 49/03
Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Bezug von Freiaktien, die mit dem Verzicht ...
- BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung
- BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 629/04
Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung
- BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 501/04
Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung
- BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 210/04
Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung
- OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 246/07
Zur Eintragungsfähigkeit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der ...
- LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05
Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
§ 211 AktG in Nachschlagewerken
- § 211 AktG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Kapitalerhöhung
Querverweise
Auf § 211 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Aufsichtsrat
- § 111a (Geschäfte mit nahestehenden Personen)
- Rechnungslegung. Gewinnverwendung
- Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht
- § 150 (Gesetzliche Rücklage; Kapitalrücklage)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Notarkosten
- Wertvorschriften
- Beurkundung
- § 105 (Anmeldung zu bestimmten Registern)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 41a (Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
- Offene inländische Investmentvermögen
- Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- § 108 (Rechtsform, anwendbare Vorschriften)