Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Zweiter Teil - Gründung der Gesellschaft (§§ 23 - 53) |
(weggefallen)
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) vom 22.12.2015
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) | 22.12.2015 |
verschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern; Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer § 36Anmeldung der Gesellschaft § 36aLeistung der Einlagen § 37Inhalt der Anmeldung § 37aAnmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung § 38Prüfung durch das Gericht § 39Inhalt der Eintragung § 40(weggefallen) § 41Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung; Verbotene Aktienausgabe § 42Einpersonen-
Gesellschaft § 43(weggefallen) § 44(weggefallen) § 45Sitzverlegung § 46Verantwortlichkeit der Gründer § 47Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern § 48Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats § 49Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer § 50Verzicht und Vergleich § 51Verjährung der Ersatzansprüche § 52Nachgründung § 53Ersatzansprüche bei der Nachgründung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 24 AktG
5 Entscheidungen zu § 24 AktG in unserer Datenbank:
- BFH, 14.06.1978 - II R 3/71
Erhöhung der Kommanditeinlage - Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsteuer - ...
- BFH, 07.09.2016 - I R 57/14
Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei ...
- OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 5 U 224/98
Verpflichtung einer Enkel-Aktiengesellschaft zur Erstellung eines ...
- BGH, 28.05.1956 - II ZR 251/55
Rechtsmittel
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2004 - 1 HKO 8879/03
Rechtsmissbräuchliche Ausübung von Aktionärsrechten; Rechtsfolgen der ...
§ 24 AktG in Nachschlagewerken
- § 24 AktG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Inhaberaktie