Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Zweiter Teil - Gründung der Gesellschaft (§§ 23 - 53) |
(1) Die Gründer haben einen schriftlichen Bericht über den Hergang der Gründung zu erstatten (Gründungsbericht).
(2) 1Im Gründungsbericht sind die wesentlichen Umstände darzulegen, von denen die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen oder Sachübernahmen abhängt. 2Dabei sind anzugeben
(3) Im Gründungsbericht ist ferner anzugeben, ob und in welchem Umfang bei der Gründung für Rechnung eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats Aktien übernommen worden sind und ob und in welcher Weise ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats sich einen besonderen Vorteil oder für die Gründung oder ihre Vorbereitung eine Entschädigung oder Belohnung ausbedungen hat.
verschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern; Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer § 36Anmeldung der Gesellschaft § 36aLeistung der Einlagen § 37Inhalt der Anmeldung § 37aAnmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung § 38Prüfung durch das Gericht § 39Inhalt der Eintragung § 40(weggefallen) § 41Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung; Verbotene Aktienausgabe § 42Einpersonen-
Gesellschaft § 43(weggefallen) § 44(weggefallen) § 45Sitzverlegung § 46Verantwortlichkeit der Gründer § 47Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern § 48Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats § 49Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer § 50Verzicht und Vergleich § 51Verjährung der Ersatzansprüche § 52Nachgründung § 53Ersatzansprüche bei der Nachgründung
Rechtsprechung zu § 32 AktG
18 Entscheidungen zu § 32 AktG in unserer Datenbank:
- OLG München, 15.03.2023 - 7 AktG 5/22
Freigabeverfahren bei Unter-pari-Emission
- OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG ...
- OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
Grundsätze der Unternehmensbewertung bei einer verdeckten Sacheinlage
- OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG
- BGH, 13.05.1953 - II ZR 197/52
- OLG Koblenz, 20.04.2006 - 6 U 120/05
Gesellschafterstellung einer insolventen KG in der Auffanggesellschaft
- BFH, 10.05.1972 - II R 17/68
Gesellschaftsteuer - Kapitalzuführung - Erträge der Gesellschaft - ...
- BGH, 21.10.1955 - V ZR 8/55
Vertretungsmacht des Vereinsvorstands
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15
Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines ...
- AG Essen, 10.04.2007 - 89a HRB 19259
Querverweise
Auf § 32 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Besondere Vorschriften
- Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Verschmelzung durch Neugründung
- § 75 (Gründungsbericht und Gründungsprüfung)
- Spaltung
- Besondere Vorschriften
- Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 144 (Gründungsbericht und Gründungsprüfung)
- Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Ausgliederung zur Neugründung
- § 159 (Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung)
- Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- § 165 (Sachgründungsbericht und Gründungsbericht)
- Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- § 170 (Sachgründungsbericht und Gründungsbericht)
- Formwechsel
- Besondere Vorschriften
- Formwechsel eingetragener Genossenschaften
- § 264 (Kapitalschutz)