Aktiengesetz
| Drittes Buch - Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 393) |
| Erster Teil - Unternehmensverträge (§§ 291 - 307) |
| Zweiter Abschnitt - Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen (§§ 293 - 299) |
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Rechtsprechung zu § 298 AktG
36 Entscheidungen zu § 298 AktG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 26.06.2026 - 10 W 3/25
- OLG Jena, 17.02.2021 - 2 W 31/21
- BFH, 13.07.2022 - I R 42/18
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags - Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung ...
- OLG Düsseldorf, 19.08.1994 - 3 Wx 178/94
Fristlose Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
- BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 232/02
Eintragungszeitpunkt für Aufhebung eines GmbH- Beherrschungs- und ...
- OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 5 U 24/14
Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG
- BGH, 13.02.2006 - II ZR 392/03
Zur Zulässigkeit eines "Nullausgleichs" für außenstehende Aktionäre bei ...
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
- LG Konstanz, 26.11.1992 - 3 HT 1/92
Aufhebung eines Unternehmensvertrages zwischen zwei GmbH
- BayObLG, 14.04.1982 - BReg. 3 Z 20/82
Zur Vertretung einer AG bei Handelsregisteranmeldungen
Querverweise
Auf § 298 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Aufsichtsrat
- § 111a (Geschäfte mit nahestehenden Personen)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Verbundene Unternehmen
- Eingegliederte Gesellschaften
- § 324 (Gesetzliche Rücklage; Gewinnabführung; Verlustübernahme)