Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
| Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1808) |
| Untertitel 1 - Begründung der Vormundschaft (§§ 1773 - 1787) |
| Kapitel 1 - Bestellte Vormundschaft (§§ 1773 - 1785) |
| Unterkapitel 2 - Auswahl des Vormunds (§§ 1778 - 1785) |
(1) Nicht zum Vormund bestellt werden kann, wer geschäftsunfähig ist.
(2) Nicht zum Vormund bestellt werden soll in der Regel eine Person,
| 1. | die minderjährig ist, | |
| 2. | für die ein Betreuer bestellt ist, sofern die Betreuung die für die Führung der Vormundschaft wesentlichen Angelegenheiten umfasst, oder für die ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 angeordnet ist, | |
| 3. | die die Eltern gemäß § 1782 als Vormund ausgeschlossen haben, oder | |
| 4. | die zu einer Einrichtung, in der der Mündel lebt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
voraussetzungen
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Rechtsprechung zu § 1784 BGB
8 Entscheidungen zu § 1784 BGB in unserer Datenbank:
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 16 F 56/01
Entbindung von dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem ...
- AG Aachen, 20.12.2023 - 220 F 300/23
- BayObLG, 23.03.1992 - 1Z BR 31/92
Anforderungen an die Auswahl eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht; ...
- BayObLG, 04.06.1985 - BReg. 1 Z 40/85
Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts im Zusammenhang mit der ...
- LG Würzburg, 12.03.2021 - 3 T 364/21
Betreuervergütung bei Studium an der Beamtenfachhochschule FB Polizei
- BayObLG, 27.09.1968 - BReg. 1b Z 69/68
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Antrag auf Bestellung der ...
- BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 3 Z 54/89
Beschwerde gegen die Auswahl und Bestellung des Pflegers; Entlassung des ...
§ 1784 BGB in Nachschlagewerken
- § 1784 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Beamte als Betreuer
Behördenbetreuer
Querverweise
Auf § 1784 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1908i
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- § 55 (Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts)