Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1808) |
Untertitel 1 - Begründung der Vormundschaft (§§ 1773 - 1787) |
Kapitel 1 - Bestellte Vormundschaft (§§ 1773 - 1785) |
Unterkapitel 2 - Auswahl des Vormunds (§§ 1778 - 1785) |
Zitiervorschläge
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(1) Die benannte Person darf als Vormund ohne ihre Zustimmung nur übergangen werden, wenn
1. | sie nach § 1784 nicht zum Vormund bestellt werden kann oder soll, | |
2. | ihre Bestellung dem Wohl des Mündels widersprechen würde, | |
3. | der Mündel, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Bestellung widerspricht, | |
4. | sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Übernahme der Vormundschaft verhindert ist oder | |
5. | sie sich nicht binnen vier Wochen ab der Aufforderung des Familiengerichts zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt hat. |
(2) Wurde die benannte Person gemäß Absatz 1 Nummer 4 übergangen und war sie nur vorübergehend verhindert, so ist sie auf ihren Antrag anstelle des bisherigen Vormunds zum Vormund zu bestellen, wenn
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
§ 1778Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht
§ 1779Eignung der Person; Vorrang des ehrenamtlichen Vormunds
§ 1780Berücksichtigung der beruflichen Belastung des Berufs- und Vereinsvormunds
§ 1781Bestellung eines vorläufigen Vormunds
§ 1782Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern
§ 1783Übergehen der benannten Person
§ 1784Ausschlussgründe
§ 1785Übernahmepflicht; weitere Bestellungs-
voraussetzungen
voraussetzungen
Rechtsprechung zu § 1783 BGB
2 Entscheidungen zu § 1783 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
Entgegenstehende Interessen des Kindes nach § 1680 Abs. 2 BGB
- RG, 18.01.1906 - IV 439/05
Bestimmen sich in dem Falle, daß eine Ehe vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen ...