Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 9 - Erbschaftskauf (§§ 2371 - 2385) |
Zitiervorschläge
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§ 2371Form
§ 2372Dem Käufer zustehende Vorteile
§ 2373Dem Verkäufer verbleibende Teile
§ 2374Herausgabepflicht
§ 2375Ersatzpflicht
§ 2376Haftung des Verkäufers
§ 2377Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
§ 2378Nachlass-
verbindlichkeiten § 2379Nutzungen und Lasten vor Verkauf § 2380Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf § 2381Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2382Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern § 2383Umfang der Haftung des Käufers § 2384Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht § 2385Anwendung auf ähnliche Verträge
verbindlichkeiten § 2379Nutzungen und Lasten vor Verkauf § 2380Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf § 2381Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2382Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern § 2383Umfang der Haftung des Käufers § 2384Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht § 2385Anwendung auf ähnliche Verträge
Rechtsprechung zu § 2373 BGB
8 Entscheidungen zu § 2373 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich
Zum selben Verfahren:
- KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter
- LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15
Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten ...
- KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
- BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
Vorkaufsrecht der Miterben
- BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15
Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen ...
- BGH, 13.06.1966 - III ZR 198/64
Abschluss eines Erbteilskaufvertrages; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Eintritt ...
- RG, 11.10.1906 - IV 286/06
Erbschein
- LG Aachen, 15.09.1997 - 7 T 119/97
Eröffnung der letztwilligen Verfügung des Überlebenden beim Ehegattenerbvertrag