Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 9 - Erbschaftskauf (§§ 2371 - 2385) |
(1) 1Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. 2Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378, 2379 nicht verpflichtet ist.
(2) Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt werden.
verbindlichkeiten § 2379Nutzungen und Lasten vor Verkauf § 2380Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf § 2381Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2382Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern § 2383Umfang der Haftung des Käufers § 2384Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht § 2385Anwendung auf ähnliche Verträge
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 2382 BGB
43 Entscheidungen zu § 2382 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22
Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines ...
- BFH, 08.09.2020 - X R 36/18
Keine Auswirkungen auf das Einkommen des nach dem steuerlichen ...
- VG Cottbus, 29.12.2020 - 6 K 411/16
- OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nacherbenvermerk gelöscht werden?
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 6 S 2064/88
Sozialhilfe - Kostenersatzpflicht des Erben; Erbvertrag
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
- BGH, 31.10.1962 - V ZR 24/61
Erbteilskauf
- OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer ...
- BGH, 13.04.1970 - III ZR 176/68
Anforderungen an die Ausübung des Miterben-Vorkaufsrechts - Vorliegen eines ...
- BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56
Sittenwidrige Enteignung und Schuldübernahme