Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453) |
Zitiervorschläge
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1Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte nach den §§ 327 und 327a, so sind die §§ 445a, 445b und 478 nicht anzuwenden. 2An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 2.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vom 25.06.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen | 25.06.2021 |
§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
§ 434Sachmangel
§ 435Rechtsmangel
§ 436Öffentliche Lasten von Grundstücken
§ 437Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 438Verjährung der Mängelansprüche
§ 439Nacherfüllung
§ 440Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
§ 441Minderung
§ 442Kenntnis des Käufers
§ 443Garantie
§ 444Haftungsausschluss
§ 445Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen
§ 445aRückgriff des Verkäufers
§ 445bVerjährung von Rückgriffsansprüchen
§ 445cRückgriff bei Verträgen über digitale Produkte
§ 446Gefahr- und Lastenübergang
§ 447Gefahrübergang beim Versendungskauf
§ 448Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten
§ 449Eigentumsvorbehalt
§ 450Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen
§ 451Kauf durch ausgeschlossenen Käufer
§ 452Schiffskauf
§ 453Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte
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