Grundgesetz
| Xa. Verteidigungsfall (Art. 115a - 115l) |
(1) 1Der Bund hat für den Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf den Sachgebieten, die zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehören. 2Diese Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
(2) Soweit es die Verhältnisse während des Verteidigungsfalles erfordern, kann durch Bundesgesetz für den Verteidigungsfall
| 1. | bei Enteignungen abweichend von Artikel 14 Abs. 3 Satz 2 die Entschädigung vorläufig geregelt werden, | |
| 2. | für Freiheitsentziehungen eine von Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 abweichende Frist, höchstens jedoch eine solche von vier Tagen, für den Fall festgesetzt werden, daß ein Richter nicht innerhalb der für Normalzeiten geltenden Frist tätig werden konnte. |
(3) Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs erforderlich ist, kann für den Verteidigungsfall durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwesen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII, VIIIa und X geregelt werden, wobei die Lebensfähigkeit der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, zu wahren ist.
(4) Bundesgesetze nach den Absätzen 1 und 2 Nr. 1 dürfen zur Vorbereitung ihres Vollzuges schon vor Eintritt des Verteidigungsfalles angewandt werden.
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Rechtsprechung zu Art. 115c GG
12 Entscheidungen zu Art. 115c GG in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 23.12.2025 - 19 K 211.22
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 09.10.2025 - 19 K 211.22
Berlin; Umwandlungsverordnung; Erteilung einer Genehmigung zur Begründung von ...
- VG Berlin, 09.10.2025 - 19 K 211.22
- OVG Hamburg, 16.11.1987 - Bf III 88/86
Ermächtigung des Verordnungsgebers zur Herabsetzung der Ausbildungsbeihilfe nach ...
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
Schleswig-Holsteinische Ämter
- BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04
Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 17/83
Streichung der Auftragskostenpauschale im GFG 1983 und kommunale Selbstverwaltung ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83
Verfassungsmäßigkeit der Streichung der Auftragskostenpauschale im GFG 1983
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2019 - 12 A 2440/16
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Querverweise
Auf Art. 115c GG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundgesetz (GG)
- Xa. Verteidigungsfall
- Art. 115k