Gerichtsverfassungsgesetz
2. Titel - Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung (§§ 21a - 21j) |
(1) 1Bei einer Verhinderung des Präsidenten oder aufsichtführenden Richters tritt sein Vertreter (§ 21h) an seine Stelle. 2Ist der Präsident oder aufsichtführende Richter anwesend, so kann sein Vertreter, wenn er nicht selbst gewählt ist, an den Sitzungen des Präsidiums mit beratender Stimme teilnehmen. 3Die gewählten Mitglieder des Präsidiums werden nicht vertreten.
(2) Scheidet ein gewähltes Mitglied des Präsidiums aus dem Gericht aus, wird es für mehr als drei Monate an ein anderes Gericht abgeordnet oder für mehr als drei Monate beurlaubt, wird es an eine Verwaltungsbehörde abgeordnet oder wird es kraft Gesetzes Mitglied des Präsidiums, so tritt an seine Stelle der durch die letzte Wahl Nächstberufene.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte vom 22.12.1999
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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30.12.1999 | Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte | 22.12.1999 |
Rechtsprechung zu § 21c GVG
20 Entscheidungen zu § 21c GVG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 20 W 42/07
Gerichtspräsidium: Bestimmung der Amtszeit eines nächstberufenen Mitgliedes; ...
- BFH, 23.08.2017 - I B 126/16
Hinterlegungsfrist für Tatbestand und Entscheidungsgründe
- BGH, 18.10.1990 - III ZB 35/90
Vorlagepflicht im Verfahren der Wahlanfechtung; Neueintritt eines Mitglieds in ...
- OLG Frankfurt, 09.01.2007 - 20 W 43/07
: Gericht; Landgericht; Präsidium; Wahl; Amtszeit; Besetzung; Nachwahl; Richter
- BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts ...
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
- BVerwG, 06.09.1985 - 6 C 12.85
Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts - ...
- VG Potsdam, 13.02.2000 - 4 L 4/00
Rechtmäßigkeit der Aufstellung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans ; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Brandenburg, 27.03.2000 - 2 B 57/00
Bestimmungsrecht des Gerichtspräsidenten; Verwaltungsgerichtliches Verfahren; ...
- OVG Brandenburg, 27.03.2000 - 2 B 57/00
- VG Köln, 23.06.2021 - 23 L 967/21