Hinterlegungsgesetz
| 1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 5) |
(1) 1Gegen Entscheidungen der Hinterlegungsstellen findet die Beschwerde statt. 2Die Beschwerde ist bei der Hinterlegungsstelle schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. 3Über die Beschwerde entscheidet der dienstaufsichtführende Richter des Amtsgerichts.
(2) Hält die Hinterlegungsstelle die Beschwerde für begründet, hat sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem dienstaufsichtführenden Richter des Amtsgerichts vorzulegen.
(3) Gegen die Entscheidung über die Beschwerde ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz statthaft.
(4) 1Ist durch die Entscheidung des dienstaufsichtführenden Richters des Amtsgerichts ein Antrag auf Herausgabe abgelehnt worden, ist für eine Klage auf Herausgabe gegen das Land nur der ordentliche Rechtsweg gegeben. 2Für die Klage ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk die Hinterlegungsstelle liegt.
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Rechtsprechung zu § 5 HintG
15 Entscheidungen zu § 5 HintG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 20 VA 9/17
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Annahmeanordnung der ...
- OLG Frankfurt, 30.04.2026 - 20 VA 12/25
Zu den Voraussetzungen der Herausgabe eines hinterlegten Geldbetrags
- OLG Hamm, 03.04.2012 - 15 VA 4/12
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im ...
- OLG Frankfurt, 03.01.2017 - 20 VA 3/16
Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Insolvenzverwalter
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.02.2018 - IV AR (VZ) 2/17
Hinterlegung durch den Insolvenzverwalter zur Abwendung der Zwangsvollstreckung: ...
- BGH, 14.02.2018 - IV AR (VZ) 2/17
- OLG Hamm, 18.11.2014 - 15 VA 7/14
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Annahme einer ...
- OLG Naumburg, 03.01.2022 - 2 VA 1/21
Hinterlegung eines Sparbuches als Sicherung des Nachlasses für unbekannte Erben
- AG Hamburg, 10.11.2020 - 57 HL 397/20
Hinterlegung durch den Insolvenzverwalter: Anforderungen bei Hinterlegung ...
- OLG Karlsruhe, 30.06.2020 - 6 VA 24/19
Hinterlegung: Annahmeverzug der Rundfunkanstalt bei Angebot der Barzahlung des ...
- VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 52/16
Begründung; fehlende Auseinanderansetzung mit gerichtlicher Entscheidung; mehrere ...
Querverweise
Auf § 5 HintG verweisen folgende Vorschriften:
- Hinterlegungsgesetz (HintG)
- Herausgabe
- § 25 (Frist zur Klage)