Handwerksordnung
| Zweiter Teil - Berufsbildung im Handwerk (§§ 21 - 44b) |
| Siebenter Abschnitt - Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung (§§ 42 - 42o) |
(1) Den Fortbildungsabschluss des Geprüften Berufsspezialisten oder der Geprüften Berufsspezialistin erlangt, wer eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.
(2) 1In der Fortbildungsprüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling
2Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 400 Stunden betragen.
(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen:
(4) 1Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der ersten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern "Geprüfter Berufsspezialist für" oder "Geprüfte Berufsspezialistin für". 2Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. 3Die Abschlussbezeichnung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer
Fassung aufgrund Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz vom 19.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2024 | Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz | 19.07.2024 | |
| 01.01.2020 | Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung | 12.12.2019 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 42b HwO
9 Entscheidungen zu § 42b HwO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2024 - 12 A 306/24
Anspruch auf eine Fortbildung auf Basis der zugrunde liegenden Kursordnung der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Düsseldorf, 05.01.2024 - 21 K 6504/21
Aufstiegsfortbildung, Förderung, Finanzfachwirt (FH), Hochschule Schmalkalden, ...
- VG Düsseldorf, 05.01.2024 - 21 K 6504/21
- OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22
Aufstiegsfortbildung; berufliche Bildung; Berufsbetreuer; Curator de jure; ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2018 - L 5 AS 36/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - zeitliche Begrenzung bei ...
- VG Würzburg, 04.03.2021 - W 3 K 19.757
Förderung nach dem AFBG für Fahrlehrerlehrgang - Verpflichtungsklage
- VG Freiburg, 19.08.2005 - 4 K 1354/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - ...
- VG Stade, 30.11.1990 - 3 B 46/90
Anspruch auf Eintragung von Ausbildungsverhältnissen in die Lehrlingsrolle; ...
Querverweise
Auf § 42b HwO verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
- § 22 (Verhältnis zu anderen Leistungen)