Insolvenzordnung
| 5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216) |
| 3. Abschnitt - Einstellung des Verfahrens (§§ 207 - 216) |
(1) 1Der Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 oder § 213 ist öffentlich bekanntzumachen. 2Er ist in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen; im Falle des § 213 sind die zustimmenden Erklärungen der Gläubiger beizufügen. 3Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben.
(2) 1Das Insolvenzgericht beschließt über die Einstellung nach Anhörung des Antragstellers, des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses, wenn ein solcher bestellt ist. 2Im Falle eines Widerspruchs ist auch der widersprechende Gläubiger zu hören.
(3) Vor der Einstellung hat der Verwalter die unstreitigen Masseansprüche zu berichtigen und für die streitigen Sicherheit zu leisten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.03.2012 | Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen | 07.12.2011 |
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Rechtsprechung zu § 214 InsO
28 Entscheidungen zu § 214 InsO in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 07.09.2012 - 2 T 199/12
Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters gem. § 8 InsVV; rechtskräftige ...
- LAG Hamm, 21.08.2025 - 15 SLa 614/24
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 12.06.2025 - 15 SLa 614/24
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters; Ansprüche aus einem Sozialplan; ...
- LAG Hamm, 12.06.2025 - 15 SLa 614/24
- BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17
Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens ...
- AG Göttingen, 21.12.2015 - 71 IK 123/15
- OLG Dresden, 25.02.2002 - 13 W 2009/01
Anforderungen an die Rangrücktrittserklärung eines Gesellschafters zur ...
- LG Dessau-Roßlau, 05.03.2010 - 1 T 20/10
Erforderlichkeit der Befriedigung unstreitiger Masseverbindlichkeiten vor ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 09.12.2010 - IX ZB 66/10
Voraussetzung an eine konkrete Rechtsfrage an die zur Prüfung gestellte Frage
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 67/10
Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit einer Vorschussanordnung und ...
- BGH, 09.12.2010 - IX ZB 66/10
- BGH, 13.07.2023 - IX ZB 42/22
Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 214 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 9 (Öffentliche Bekanntmachung) (zu § 214 I 1)