Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32) |
6. Abschnitt - Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (§§ 27 - 30) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 29 JGG
6 Entscheidungen zu § 29 JGG in unserer Datenbank:
- LG Hamburg, 18.10.2022 - 721 Ns 9/22
Zuständigkeit der Jugendkammer bei Aussetzungsentscheidung durch Amtsgericht
- LG Regensburg, 20.05.2020 - 5 KLs 133 Js 95199/18
Gefährlichkeitsprognose für eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt
- AG Meppen, 09.02.2004 - 13 Ds 227/03
Zulässigkeit der Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest im Sinne eines ...
- BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88
Anordnung von Fürsorgeerziehung neben Aussetzung der Jugendstrafe
- AG München, 30.06.2015 - 10 VRJs 53/15
Jugendstrafverfahren - Ungehorsams-Arrests bei neuer Straftat in der ...
- BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62
Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe
Querverweise
Auf § 29 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 105 (Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende)
- Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- § 112a (Anwendung des Jugendstrafrechts)