Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
7. Ergänzende Gebührenvorschriften für Anträge, Beschwerden usw. (§§ 129 - 135) |
1Für die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen von gerichtlichen oder notariellen Urkunden wird die Hälfte der vollen Gebühr erhoben, wenn der Eintritt einer Tatsache oder einer Rechtsnachfolge zu prüfen ist (§§ 726 bis 729 der Zivilprozeßordnung) oder es sich um die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung handelt. 2Das gleiche gilt im Fall der Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen einer bestätigten Auseinandersetzung sowie in ähnlichen Fällen.
hilfesachen § 131cBeschwerden in bestimmten Registersachen § 131dRüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 132Beglaubigte Ablichtungen oder Ausdrucke § 133Vollstreckbare Ausfertigungen § 134Vollstreckung § 135Rechtskraft-
zeugnisse, Kostenfestsetzung
Rechtsprechung zu § 133 KostO
40 Entscheidungen zu § 133 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 144/87
Keine Gebühr nach § 133 S. 1 KostO bei Bildung vollstreckbarer Teiltitel nach ...
- LG Bonn, 01.12.2010 - 6 T 217/10
Notarkosten bei Irrtum über die Beauftragung des Notars
- OLG Celle, 31.10.2000 - 8 W 195/00
Gebühren für die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen von Urkunden; ...
- OLG Hamm, 14.06.1984 - 15 W 256/83
Anweisung an den Notar, einen Teil des bei ihm hinterlegten Kaufpreises nicht ...
- BayObLG, 04.12.1987 - BReg. 3 Z 131/87
Erhebung einer Gebühr nach § 133 KostO für die Erteilung vollstreckbarer ...
- OLG Düsseldorf, 01.10.1987 - 3 Wx 435/87
Unzulässigkeit des einseitigen Widerrufs einer Hinterlegungsanweisung
- OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 10 W 89/84
Gebühr für die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen getrennt beurkundeter ...
- BayObLG, 30.09.1987 - BReg. 3 Z 94/87
Gebührenfreie "Umschreibung" der Vollstreckungsklausel auf geänderten Namen des ...
- BayObLG, 02.04.1985 - BReg. 3 Z 120/85
Zum Geschäftswert einer Gewerbebetriebsbeschränkung
- LG Aachen, 16.02.1987 - 3 T 45/87
Bewertung von Grundbesitz