Naturschutzgesetz
| Teil 8 - Vorkaufsrecht, Eigentumsbindung, Befreiungen (§§ 52 - 56) |
§ 56
Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Erschwernisausgleich (zu § 68 Absatz 4 BNatSchG)
(1) 1Werden in
| 1. | Rechtsvorschriften, die im Rahmen der §§ 23 bis 29 BNatSchG in Verbindung mit § 23 dieses Gesetzes erlassen worden sind, oder | |
| 2. | Anordnungen der Naturschutzbehörden zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
standortbedingte erhöhte Anforderungen festgesetzt, die die ausgeübte land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung sowie die fischereiwirtschaftliche Nutzung oberirdischer Gewässer über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus erheblich beschränken, die sich aus den für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geltenden Vorschriften, aus § 17 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und aus diesem Gesetz ergeben, kann betroffenen Privatpersonen für die dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteile im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein Ausgleich gewährt werden. 2Satz 1 findet keine Anwendung, soweit ein Anspruch auf Entschädigung oder anderweitigen Ausgleich nach anderen Rechtsvorschriften oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen besteht.
(2) Im Falle einer nur vorübergehenden Einschränkung oder Unterbrechung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung oder der fischereiwirtschaftlichen Nutzung oberirdischer Gewässer gilt die Nutzung als ausgeübt, die vor der Einschränkung oder Unterbrechung ausgeübt wurde.
(3) 1Die oberste Naturschutzbehörde regelt das Nähere, insbesondere die Grundsätze zur Bemessung der Höhe des Ausgleichs, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des für Finanzen zuständigen Ministeriums bedarf. 2Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass der Anspruch nur für den Bewirtschafter des Grundstücks entsteht.
beschränkungen in der Land-, Forst-
und Fischereiwirtschaft, Erschwernisausgleich (zu § 68 Absatz 4 BNatSchG)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 56 NatSchG
8 Entscheidungen zu § 56 NatSchG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 26.09.2024 - 10 K 765/22
§ 29 Abs. 6 WG vermittelt dem Träger der Unterhaltslast (§ 32 Abs. 1, 2 WG) die ...
- VG Karlsruhe, 14.01.2025 - 8 K 3318/22
Ausübung eines öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechts nach dem Landeswaldgesetz ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2025 - 5 S 655/24
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
- VG Sigmaringen, 21.03.2002 - 7 K 1970/99
Verfahrensfreie Bauvorhaben - Einklang mit anderen Vorschriften
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.1991 - 5 S 2613/89
Zur Frage der naturschutzrechtlichen Unzulässigkeit einer Aufforstung
- VG Karlsruhe, 09.11.1978 - V 19/78
Genehmigung einer 20 Kilovolt Stromleitung; Verspätete Einlegung des ...
- VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
Ausübung ihres Vorkaufsrechts; Verbesserung der Waldstruktur; schlüssiges ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 56 NatSchG:
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Beurkundung von Willenserklärungen
- 3. Prüfungs- und Belehrungspflichten
- § 20 (Gesetzliches Vorkaufsrecht)