(1) Personen, die durch die Veröffentlichung des Abschlussberichtes in ihren Rechten erheblich beeinträchtigt werden können, ist vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens Gelegenheit zu geben, zu den sie betreffenden Ausführungen im Entwurf des Abschlussberichtes innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen, soweit diese Ausführungen nicht mit ihnen in einer Sitzung zur Beweisaufnahme erörtert worden sind.
(2) Der wesentliche Inhalt der Stellungnahme ist in dem Bericht wiederzugeben.
beauftragte § 11Protokollierung § 12Sitzungen zur Beratung § 13Sitzungen zur Beweisaufnahme § 14Ausschluss der Öffentlichkeit § 15Geheimnisschutz § 16Zugang zu Verschlusssachen und Amtsverschwiegenheit § 17Beweiserhebung § 18Vorlage von Beweismitteln § 19Augenschein § 20Ladung der Zeugen § 21Folgen des Ausbleibens von Zeugen § 22Zeugnis-
und Auskunfts-
verweigerungsrecht § 23Vernehmung von Amtsträgern § 24Vernehmung der Zeugen § 25Zulässigkeit von Fragen an Zeugen § 26Abschluss der Vernehmung § 27Grundlose Zeugnisverweigerung § 28Sachverständige § 29Herausgabepflicht § 30Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln § 31Verlesung von Protokollen und Schriftstücken § 32Rechtliches Gehör § 33Berichterstattung § 34Rechte des Verteidigungs-
ausschusses als Untersuchungs-
ausschuss § 35Kosten und Auslagen § 36Gerichtliche Zuständigkeiten
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Rechtsprechung zu § 32 PUAG
7 Entscheidungen zu § 32 PUAG in unserer Datenbank:
- BGH, Ermittlungsrichter, 04.10.2021 - 1 BGs 485/21
Antrag des Untersuchungsausschusses auf Aufhebung der Geheimhaltung von ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, Ermittlungsrichter, 06.08.2021 - 1 BGs 340/21
Antrag des Untersuchungsausschusses auf Aufhebung der Geheimhaltung von ...
- BGH, Ermittlungsrichter, 06.08.2021 - 1 BGs 340/21
- VG Berlin, 22.06.2021 - 2 L 174.21
Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht justiziabel
- VG Hamburg, 27.03.2014 - 8 E 1256/14
Kein Anspruch eines Betroffenen gegen den Parlamentarischen ...
- VG Hamburg, 22.04.2021 - 13 E 1560/21
Zur Behandlung von juristischen Personen als "Betroffene" im Sinne des Gesetzes ...
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem ...
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10
Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines ...