Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -
| Dritter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs (§§ 30 - 67) |
| Dritter Titel - Mitwirkung des Leistungsberechtigten (§§ 60 - 67) |
Wer wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, wenn bei angemessener Berücksichtigung seiner beruflichen Neigung und seiner Leistungsfähigkeit zu erwarten ist, daß sie seine Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit auf Dauer fördern oder erhalten werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.12.2007 | Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts | 13.12.2007 |
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Rechtsprechung zu § 64 SGB I
122 Entscheidungen zu § 64 SGB I in unserer Datenbank:
- LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2026 - L 6 AS 53/22
Allg. RSB einer zeitgleich zum Antrag auf eA erhobenen Leistungsklage; ...
- SG Osnabrück, 16.04.2019 - S 16 AS 245/18
Nachweispflicht oder Auskunftspflicht eines Leistungsberechtigten durch Vorlage ...
- SG Trier, 24.10.2014 - S 4 U 13/13
Gesetzliche Unfallversicherung - rechtswidrige Einstellung der ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2025 - L 13 AS 241/23
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Versagung von Leistungen wegen fehlender ...
- SG Freiburg, 23.06.2023 - S 7 SO 4318/20
Sozialhilfe - Bestattungskosten - Versagung wegen fehlender Mitwirkung - ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2025 - L 4 VE 4/24
Soziales Entschädigungsrecht (VE)
- LSG Sachsen, 03.01.2024 - L 4 AS 567/23
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Entziehungsbescheid wegen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2023 - L 6 AS 1299/22
Rechtmäßigkeit einer Aufforderung an die Klägerin die Inanspruchnahme einer Rente ...
- LSG Hessen, 05.07.2017 - L 4 SO 162/16
SGB-II -Leistungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2022 - L 29 AS 520/22
ALG II - Leistungen für Unterkunft und Heizung - Entziehung - Hinweispflicht - ...
Querverweise
Auf § 64 SGB I verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Fördern und Fordern
- § 5 (Verhältnis zu anderen Leistungen)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Versicherungsfall
- § 9 (Berufskrankheit)