Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 3 - Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (§§ 12 - 13) |
(1) 1Die Rehabilitationsträger stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt und auf eine Antragstellung der Leistungsberechtigten hingewirkt wird. 2Die Rehabilitationsträger unterstützen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten über
1. | Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe, | |
2. | die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget, | |
3. | das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und | |
4. | Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32. |
3Die Rehabilitationsträger benennen Ansprechstellen, die Informationsangebote nach Satz 2 an Leistungsberechtigte, an Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger vermitteln. 4Für die Zusammenarbeit der Ansprechstellen gilt § 15 Absatz 3 des Ersten Buches entsprechend.
(2) Absatz 1 gilt auch für Jobcenter im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3, für die Integrationsämter in Bezug auf Leistungen und sonstige Hilfen für schwerbehinderte Menschen nach Teil 3 und für die Pflegekassen als Träger der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch.
(3) 1Die Rehabilitationsträger, Integrationsämter und Pflegekassen können die Informationsangebote durch ihre Verbände und Vereinigungen bereitstellen und vermitteln lassen. 2Die Jobcenter können die Informationsangebote durch die Bundesagentur für Arbeit bereitstellen und vermitteln lassen.
bedarfs
Rechtsprechung zu § 12 SGB IX
8 Entscheidungen zu § 12 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2 R 263/22
Hörgerät; Leistungen zur Teilhabe; Störschall; Teilnahme am Erwerbsleben
- LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf Versorgung mit einem ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20
Sozialhilfe - Vorläufige Übernahme von Unterkunftskosten
- LSG Hamburg, 03.06.2020 - L 2 AL 8/19
Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs 2a Nr 2 SGB ...
- BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 12/17 R
Kein Anspruch auf Gewährung eines Elektrorollstuhls als Hilfsmittel zum ...
- LSG Hessen, 12.11.2021 - L 6 AS 123/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum selben Verfahren:
- VG Aachen, 15.03.2018 - 1 K 2578/17
Junge Volljährige; geistige Behinderung; Pflegefamilie; Weiterleitung
Querverweise
Auf § 12 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- § 43 (Krankenbehandlung und Rehabilitation)
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Allgemeine Vorschriften
- § 7a (Pflegeberatung)