Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) |
Kapitel 5 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 - 43) |
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 136) werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.
bereich § 41Leistungen im Arbeitsbereich § 42Zuständigkeit für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen § 43Arbeitsförderungs-
geld
Rechtsprechung zu § 39 SGB IX a.F.
43 Entscheidungen zu § 39 SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 429/12
Rentenversicherung
- OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13
Berechnung des Erwerbsschadens eines aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements ...
Zum selben Verfahren:
- LG Dortmund, 22.08.2013 - 4 O 124/12
Ersatz des Erwerbsschadens wegen Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit aufgrund ...
- LG Dortmund, 22.08.2013 - 4 O 124/12
- BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 12/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - Mittagessen als integraler ...
- BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 18/15 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen in einer Werkstatt für behinderte ...
- BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 11/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - Mittagessen als integraler ...
- BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes ...
- VGH Bayern, 17.11.2004 - 12 CE 04.1580
Sozialhilfe, Klagerecht der Verbände, Antragsbefugnis, Keine Beteiligung am ...
Zum selben Verfahren:
- SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kostenübernahme für eine ganztägige ...