Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) |
Kapitel 5 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 - 43) |
(1) 1Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, soweit Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. 2Die Einrichtung muss
3Die zuständigen Rehabilitationsträger vereinbaren hierüber gemeinsame Empfehlungen nach den §§ 13 und 20.
(2) 1Werden Leistungen zur beruflichen Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, sollen die Einrichtungen bei Eignung der behinderten Menschen darauf hinwirken, dass Teile dieser Ausbildung auch in Betrieben und Dienststellen durchgeführt werden. 2Die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation unterstützen die Arbeitgeber bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Betreuung der auszubildenden behinderten Jugendlichen.
bereich § 41Leistungen im Arbeitsbereich § 42Zuständigkeit für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen § 43Arbeitsförderungs-
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Rechtsprechung zu § 35 SGB IX a.F.
41 Entscheidungen zu § 35 SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- LAG Niedersachsen, 19.08.2014 - 15 Sa 14/14
Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 04.06.2014 - 16 Sa 20/14
Mindestlohn für Feiertags- und Entgeltfortzahlungsstunden; Zahlungsklage einer ...
- LAG Niedersachsen, 04.06.2014 - 16 Sa 20/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - L 9 AL 53/12
- LAG Niedersachsen, 19.08.2014 - 15 Sa 163/14
Öffentliches Interesse an einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung; Einrichtungen ...
- SG Nürnberg, 01.02.2017 - S 11 KR 199/16
Kostenerstattung für eine stationäre Anschlussrehabilitation
- LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderungen an Anordnungsanspruch und -grund - ...
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - L 5 AL 4767/03
Teilhabe am Arbeitsleben - Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in WfB - ...
- LSG Hessen, 11.08.2011 - L 8 KR 334/10
Ermessensausübung des Krankenversicherungsträgers bei der Auswahl des geeigneten ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2013 - L 7 AL 102/10
Querverweise
Auf § 35 SGB IX a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- (SGB IX a.F.)
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Ausführung von Leistungen zur Teilhabe
- § 19 (Rehabilitationsdienste und -einrichtungen)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
- § 76 (Mehrfachanrechnung)