Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -

   Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103)   
   Dritter Abschnitt - Jahresarbeitsverdienst (§§ 81 - 93)   
   Zweiter Unterabschnitt - Erstmalige Festsetzung (§§ 82 - 89)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 86

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung vom 01.01.2021 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2021
Änderung
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Änderung
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze12.06.2020BGBl. I S. 1248

Rechtsprechung zu § 86 SGB VII

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