Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit (§§ 89 - 153) |
| Dritter Unterabschnitt - Verfahrensvorschriften (§§ 105 - 145) |
| Fünfter Teilabschnitt - Das Berufs- und Vertretungsverbot (§§ 134 - 145) |
(1) 1Liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass gegen ein Mitglied der Steuerberaterkammer auf Ausschließung aus dem Beruf oder Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen erkannt werden wird, kann gegen das Mitglied durch Beschluss ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot verhängt werden. 2§ 109 Absatz 1 Satz 1 und 2 ist nicht anzuwenden.
(2) 1Die Staatsanwaltschaft kann vor Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens den Antrag auf Verhängung eines Berufs- oder Vertretungsverbots stellen. 2In dem Antrag sind die Pflichtverletzung, die dem Mitglied der Steuerberaterkammer zur Last gelegt wird, sowie die Beweismittel anzugeben.
(3) Für die Verhandlung und Entscheidung ist das Gericht zuständig, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen das Mitglied der Steuerberaterkammer zu entscheiden hat oder vor dem das berufsgerichtliche Verfahren anhängig ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
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Rechtsprechung zu § 134 StBerG
7 Entscheidungen zu § 134 StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 29.08.1989 - X B 111/89
Vertretungserfordernis vor dem BGH (BFH)
- BFH, 14.12.1992 - X B 55/92
Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren
- BFH, 02.12.1992 - X B 12/92
Voraussetzungen für Zurückweisung eines Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten
- BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsverbots
- FG München, 06.12.2000 - 4 K 2752/00
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft, wenn der ...
- KG, 24.05.1989 - 1 StO 2/89
- FG München, 06.12.2000 - 4 K 2753/00
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Nachträglicher Wegfall ...