Steuerberatungsgesetz
| Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 - 31) |
| Zweiter Abschnitt - Lohnsteuerhilfevereine (§§ 13 - 31) |
| Erster Unterabschnitt - Anerkennung und allgemeine Anforderungen (§§ 13 - 21) |
(1) Ein Lohnsteuerhilfeverein bedarf der Anerkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
(2) Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn
| 1. | der Verein im Vereinsregister eingetragen ist, | |
| 2. | die Satzung des Lohnsteuerhilfevereins die Voraussetzungen des § 18 erfüllt, | |
| 3. | mindestens eine Beratungsstelle nach § 19 eingerichtet ist und | |
| 4. | der Abschluss der Haftpflichtversicherung nach § 25 nachgewiesen ist oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegt. |
(3) Der Lohnsteuerhilfeverein darf erst nach der Anerkennung geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen.
Vorschrift neugefaßt durch das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29.06.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2026 | Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht | 29.06.2026 | |
| 01.01.2015 | Steueränderungsgesetz 2015 | 02.11.2015 | |
| 12.04.2008 | Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes | 08.04.2008 |
verfahren; Bezeichnung; Gebühr § 16Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung § 17Abwicklung schwebender Steuersachen § 18Satzung des Lohnsteuerhilfevereins § 19Beratungsstellen § 20Leitung einer Beratungsstelle § 21Vertreterversammlung
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Rechtsprechung zu § 14 StBerG
71 Entscheidungen zu § 14 StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 24.02.2026 - VII R 18/23
Verdecktes Leistungsentgelt in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 - 4 K 1038/22
Unzulässige Entgeltlichkeit von Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins bei ...
- FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 - 4 K 1038/22
- FG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 13 K 8105/21
Zur Berücksichtigung des Kindergeldes in der Bemessungsgrundlage für die ...
- FG München, 15.12.2010 - 4 K 2771/07
Kein Verstoß gegen § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StBerG bei Gestattung eines ...
- FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 24.08.2010 - VII R 49/09
Entgeltlicher Erwerb eines Mitgliederstammes rechtfertigt nicht ohne weiteres die ...
- BFH, 24.08.2010 - VII R 49/09
- BFH, 05.09.1978 - VII R 50/77
Bekanntmachung - Bestellung eines Steuerberaters - Arbeitnehmertätigkeit - ...
- BFH, 09.09.1997 - VII R 108/96
Beitragserhebung durch Lohnsteuerhilfeverein
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 4 K 225/96
Zulässigkeit der Erhebung eines besonderen Entgelts für Hilfeleistung in ...
- FG Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 4 K 225/96
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
Querverweise
Auf § 14 StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Lohnsteuerhilfevereine
- Anerkennung und allgemeine Anforderungen
- § 16 (Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung)