Steuerberatungsgesetz
| Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 - 31) |
| Zweiter Abschnitt - Lohnsteuerhilfevereine (§§ 13 - 31) |
| Zweiter Unterabschnitt - Pflichten (§§ 22 - 26) |
(1) 1Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 ist sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung (§ 8 Absatz 1 und 2) zu erbringen. 2Sie darf nur durch Personen erbracht werden, die einer Beratungsstelle angehören.
(2) Die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen ist verboten.
(3) 1Personen, derer sich der Lohnsteuerhilfeverein bei der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen bedient, sind in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten und zur Einhaltung der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Pflichten anzuhalten. 2§ 62a gilt entsprechend.
Vorschrift neugefaßt durch das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29.06.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2026 | Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht | 29.06.2026 | |
| 12.04.2008 | Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes | 08.04.2008 |
vereine § 23Aufzeichnungs-
und Aufbewahrungs-
pflichten § 24Mitteilungs-
pflichten; Verzeichnisauszug § 25Haftpflichtversicherung; Haftungsausschluss § 26Geschäftsprüfung
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Rechtsprechung zu § 22 StBerG
82 Entscheidungen zu § 22 StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 14.04.2011 - VII B 222/10
Besorgnis der Befangenheit des Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins bei ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07
Befangenheit des Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins
- FG München, 29.09.2010 - 4 K 795/07
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Steuerberater
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.07.2014 - II ZB 2/13
Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mit ...
- BFH, 19.02.1981 - V B 50/79
Steuerberater - Steuerbevollmächtigte - Testamentsvollstrecker - Berufstypische ...
- OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15
Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer; ...
- BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71
Gebrauch der Berufsbezeichnungen "Praktischer Betriebswirt" und ...
- BFH, 27.06.1973 - I R 172/71
Steuerbevollmächtigte - Liquidatoren von juristischen Personen - Ausübung ces ...
- BFH, 05.09.1978 - VII R 50/77
Bekanntmachung - Bestellung eines Steuerberaters - Arbeitnehmertätigkeit - ...
Querverweise
Auf § 22 StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Lohnsteuerhilfevereine
- Aufsicht
- § 28a (Befugnisse der Aufsichtsbehörde)
- Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
- § 160 (Bußgeldvorschriften)