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Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Vierter Abschnitt - Organisation des Berufs (§§ 73 - 88) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Steuerberatungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/StBerG/__paste_norm__.html)
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(1) In das Berufsregister sind ferner einzutragen:
| 1. | Vereine, die nach § 44 Absatz 4 befugt sind, die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zum Namen zu führen, wenn sie ihren Sitz im Registerbezirk haben, | |
| 2. | Buchstellen von Vereinigungen und Körperschaften, die nach § 44 Absatz 5 die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" führen dürfen, wenn die Buchstellen im Registerbezirk gelegen sind. |
(2) Die Eintragung nach Absatz 1 ist zu löschen, wenn
| 1. | der Verein oder die Buchstelle im Sinne des Absatzes 1 aufgelöst ist, | |
| 2. | die in § 44 Absatz 4 oder 5 bezeichneten Voraussetzungen weggefallen sind oder | |
| 3. | der Sitz des Vereins oder der Buchstelle im Sinne des Absatzes 1 aus dem Registerbezirk verlegt wird. |
(3) 1Die Eintragung oder Löschung ist von den jeweiligen Vertretungsberechtigten der Vereinigung oder Körperschaft zu beantragen. 2Die Löschung kann auch von Amts wegen vorgenommen werden.
Fassung aufgrund des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29.06.2026
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2026 | Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht | 29.06.2026 | |
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
§ 73Steuerberaterkammer
§ 74Mitgliedschaft
§ 74aMitgliederakten
§ 75Gemeinsame Steuerberaterkammer
§ 76Aufgaben der Steuerberaterkammer
§ 76aEintragung in das Berufsregister
§ 76bLöschung aus dem Berufsregister
§ 76cMitteilungs-
pflichten; Einsicht in das Berufsregister § 76dWeitere Eintragungen in das Berufsregister § 76eAnzeigepflichten § 77Wahl des Vorstands § 77aAbteilungen des Vorstandes § 77bEhrenamtliche Tätigkeit § 77cVorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds § 78Satzung § 79Beiträge und Gebühren § 80Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer § 80aZwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten § 81Rügerecht des Vorstandes § 82Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung § 83Verschwiegenheits-
pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 84Arbeitsgemeinschaft § 85Bundes-
steuerberaterkammer § 85aAufgaben der Bundes-
steuerberaterkammer § 86Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung § 86aDurchführung der Satzungsversammlung § 86bSteuerberater-
verzeichnis § 86cSteuerberater-
plattform § 86dBesonderes elektronisches Steuerberater-
postfach § 86eBesonderes elektronisches Steuerberater-
postfach für Berufsausübungs-
gesellschaften § 86fVerordnungs-
ermächtigung § 86gErsetzung der Schriftform § 87Beiträge zur Bundes-
steuerberaterkammer § 87aWirtschaftsplan, Rechnungslegung § 88Staatsaufsicht
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pflichten; Einsicht in das Berufsregister § 76dWeitere Eintragungen in das Berufsregister § 76eAnzeigepflichten § 77Wahl des Vorstands § 77aAbteilungen des Vorstandes § 77bEhrenamtliche Tätigkeit § 77cVorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds § 78Satzung § 79Beiträge und Gebühren § 80Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer § 80aZwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten § 81Rügerecht des Vorstandes § 82Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung § 83Verschwiegenheits-
pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 84Arbeitsgemeinschaft § 85Bundes-
steuerberaterkammer § 85aAufgaben der Bundes-
steuerberaterkammer § 86Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung § 86aDurchführung der Satzungsversammlung § 86bSteuerberater-
verzeichnis § 86cSteuerberater-
plattform § 86dBesonderes elektronisches Steuerberater-
postfach § 86eBesonderes elektronisches Steuerberater-
postfach für Berufsausübungs-
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