Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Vierter Abschnitt - Organisation des Berufs (§§ 73 - 88) |
(1) 1Die Bundessteuerberaterkammer führt ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern nach § 74 Absatz 1 sowie aller nach § 76a Absatz 2 in das Berufsregister eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften. 2Das Verzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. 3Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Gesamtverzeichnis ein. 4Die zuständige Steuerberaterkammer trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihr in das Gesamtverzeichnis eingegebenen Daten, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Daten. 5Der Abruf einzelner Daten aus dem Gesamtverzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
(2) In das Gesamtverzeichnis sind einzutragen:
(3) 1Die Bundessteuerberaterkammer hat in das Gesamtverzeichnis zusätzlich die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs einzutragen. 2Sie trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für diese Daten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 16.03.2023 | Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften | 10.03.2023 | |
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
| 01.01.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens | 18.07.2016 |
pflichten; Einsicht in das Berufsregister § 76dWeitere Eintragungen in das Berufsregister § 76eAnzeigepflichten § 77Wahl des Vorstands § 77aAbteilungen des Vorstandes § 77bEhrenamtliche Tätigkeit § 77cVorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds § 78Satzung § 79Beiträge und Gebühren § 80Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer § 80aZwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten § 81Rügerecht des Vorstandes § 82Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung § 83Verschwiegenheits-
pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 84Arbeitsgemeinschaft § 85Bundes-
steuerberaterkammer § 85aAufgaben der Bundes-
steuerberaterkammer § 86Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung § 86aDurchführung der Satzungsversammlung § 86bSteuerberater-
verzeichnis § 86cSteuerberater-
plattform § 86dBesonderes elektronisches Steuerberater-
postfach § 86eBesonderes elektronisches Steuerberater-
postfach für Berufsausübungs-
gesellschaften § 86fVerordnungs-
ermächtigung § 86gErsetzung der Schriftform § 87Beiträge zur Bundes-
steuerberaterkammer § 87aWirtschaftsplan, Rechnungslegung § 88Staatsaufsicht
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Rechtsprechung zu § 86b StBerG
20 Entscheidungen zu § 86b StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 10.02.2026 - IX R 5/25
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ab ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 6 K 533/23
Klageerhebung unter Verstoß gegen die aktive Nutzungspflicht zur Teilnahme am ...
- FG Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 6 K 533/23
- FG München, 29.02.2024 - 13 K 1318/23
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs für ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 07.10.2025 - IX R 7/24
Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt
- BFH, 07.10.2025 - IX R 7/24
- FG Münster, 17.12.2021 - 4 K 1605/19
Verstoß gegen das Steuergeheimnis durch Weiterleitung von Unterlagen an das ...
- FG Schleswig-Holstein, 27.09.2023 - 2 K 211/21
Hilfsweise Erhebung einer Anfechtungsklage neben einer ...
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 2 K 211/21
Zurückweisung einer Limited als Vertreter bzw. Bevollmächtigter - Fehlende ...
- FG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 2 K 211/21
- FG Niedersachsen, 25.04.2023 - 3 K 22/23
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; beSt; ...
- VG Schwerin, 04.11.2025 - 3 A 1126/21 Corona
Mitgliedsbeitrag für eine Steuerberaterkammer; trotz Corona tagende ...
- BFH, 23.01.2024 - IV B 46/23
Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023 ...
Querverweise
Auf § 86b StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Steuerberaterordnung
- Organisation des Berufs
- § 85a (Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer)