Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit (§§ 89 - 153) |
| Zweiter Unterabschnitt - Die Gerichte (§§ 95 - 104) |
(1) In dem berufsgerichtlichen Verfahren entscheidet im ersten Rechtszug eine Kammer des Landgerichts (Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen), das für den Sitz der Steuerberaterkammer zuständig ist.
(2) 1Bestehen in einem Land mehrere Steuerberaterkammern, so kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen einem oder einigen der Landgerichte zuweisen, wenn eine solche Zusammenfassung der Rechtspflege in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, insbesondere der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, dienlich ist. 2Die Vorstände der beteiligten Steuerberaterkammern sind vorher zu hören.
(3) Durch Vereinbarung der beteiligten Länder können die Aufgaben, für die nach diesem Gesetz das Landgericht eines Landes zuständig ist, einem Landgericht des anderen Landes übertragen werden.
(4) 1Die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen entscheidet außerhalb der Hauptverhandlung in der Besetzung von drei Mitgliedern des Landgerichts mit Einschluß des Vorsitzenden. 2In der Hauptverhandlung ist sie mit dem Vorsitzenden und zwei Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten als Beisitzern besetzt.
und Steuer-
bevollmächtigten-
sachen beim Landgericht § 96Senat für Steuerberater-
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bevollmächtigten-
sachen beim Oberlandesgericht § 97Senat für Steuerberater-
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bevollmächtigten-
sachen beim Bundesgerichtshof § 98(weggefallen) § 99Steuerberater oder Steuer-
bevollmächtigte als Beisitzer § 100Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung § 101Enthebung vom Amt des Beisitzers § 102Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit § 103Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen § 104Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
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Rechtsprechung zu § 95 StBerG
9 Entscheidungen zu § 95 StBerG in unserer Datenbank:
- BGH, 20.03.2008 - IX ZR 238/06
Rechtsfolgen unbefugter steuerlicher Beratung durch einen Unternehmensberater
- BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der ...
- OLG Celle, 04.11.2014 - 1 StO 2/13
Gerichtliche Entscheidung; Steuerberater
- BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06
Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1999 - 9 S 769/99
Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen mißbilligende Belehrung der ...
- OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 64/86
Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten im Rahmen eines Rechtsstreits ...
- VG Ansbach, 26.10.2009 - AN 4 K 08.01857
Erwerb der Fachberaterbezeichnung durch Steuerberater
- OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
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