Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
5. Abschnitt - Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109 - 109k) |
(1) 1Wer für eine Dienststelle, eine Partei oder eine andere Vereinigung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, für eine verbotene Vereinigung oder für einen ihrer Mittelsmänner
und dadurch Bestrebungen dient, die gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gerichtet sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. 2Ausgenommen ist eine zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im Rahmen der üblichen Presse- oder Funkberichterstattung ausgeübte Tätigkeit.
entziehung durch Verstümmelung § 109aWehrpflicht-
entziehung durch Täuschung § 109b- § 109c (weggefallen) § 109dStörpropaganda gegen die Bundeswehr § 109eSabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109fSicherheits-
gefährdender Nachrichtendienst § 109gSicherheits-
gefährdendes Abbilden § 109hAnwerben für fremden Wehrdienst § 109iNebenfolgen § 109kEinziehung
Rechtsprechung zu § 109f StGB
15 Entscheidungen zu § 109f StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 22.07.1970 - 3 StR 3/70
Angaben über Angelegenheiten der Landesverteidigung der Bundesrepublik - Sammeln ...
- BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - Beobachtung und Überwachung von ...
- BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70
Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften ...
- BGH, 23.09.1960 - 3 StR 29/60
Beweisbedürftigkeit/Feststellungsbedürftigkeit von Tatsachen bei abstrakten ...
- BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - ...
- BGH, 05.07.1972 - 3 StR 2/71
Verurteilung wegen verräterischer Beziehungen - Geheimdienstliche Tätigkeit eines ...
- BGH, 14.03.1961 - 1 StE 5/60
- BGH, 17.11.1962 - 3 StR 48/62
Rechtliche Erheblickeit eines gleichzeitigen Vorliegens einer ...
- BGH, 30.10.1970 - 3 StR 4/70
Konkrete Gefährdung im Sinne des § 109g StGB - Begriff der konkreten Gefährdung - ...
- BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76
Mitwirken an der Erforschungstätigkeit und Sammeltätigkeit des Geheimdienstes aus ...
Querverweise
Auf § 109f StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74a
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)