Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg

   Zweiter Teil - Stiftungen des bürgerlichen Rechts (§§ 5 - 16)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StiftG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StiftG (https://dejure.org/gesetze/StiftG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StiftG
__paste_bez__ __paste_norm__ Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/StiftG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 6

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften vom 27.06.2023 (GBl. S. 229) mit Wirkung vom 01.07.2023.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 6 StiftG

7 Entscheidungen zu § 6 StiftG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht