Telekommunikationsgesetz
Teil 6 - Universaldienst (§§ 78 - 87) |
1Wird eine Universaldienstleistung nach § 78 durch den Markt nicht ausreichend und angemessen erbracht oder ist zu besorgen, dass eine solche Versorgung nicht gewährleistet sein wird, ist jeder Anbieter, der auf dem jeweiligen sachlich relevanten Markt tätig ist und einen Anteil von mindestens 4 Prozent des Gesamtumsatzes dieses Marktes im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf sich vereint oder auf dem räumlich relevanten Markt über eine beträchtliche Marktmacht verfügt, verpflichtet, dazu beizutragen, dass der Universaldienst erbracht werden kann. 2Die Verpflichtung nach Satz 1 ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.
leistungen § 79Erschwinglichkeit der Entgelte § 80Verpflichtung zur Erbringung des Universaldienstes § 81Auferlegung von Universaldienst-
verpflichtungen § 82Ausgleich für Universaldienst-
leistungen § 83Universaldienst-
leistungsabgabe § 84Verfügbarkeit, Entbündelung und Qualität von Universaldienst-
leistungen § 85Leistungs-
einstellungen § 86Sicherheits-
leistungen § 87Umsatzmeldungen
Rechtsprechung zu § 80 TKG
12 Entscheidungen zu § 80 TKG in unserer Datenbank:
- VG Köln, 01.09.2011 - 22 L 1011/11
Die First Mail Düsseldorf GmbH muss ihre Preise vorerst anpassen
- AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09
Einbeziehung von AGB bei Internet-by-Call-Verträgen
- VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
Gebührenpflicht für das Aufstellen öffentlicher Telekommunikationsstellen
- VG Köln, 30.06.2009 - 22 L 582/09
Gewährleistung einer wirkungsvollen Aufgabenerfüllung der Bundesnetzagentur durch ...
- VG Köln, 03.09.2004 - 11 L 1280/04
Rechtmäßigkeit einer Frequenzzuteilung ; Verwendung der Funkfrequenzen unter ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 13 B 936/16
Entgeltgenehmigung für die Postdienstleistung "E-POSTBRIEF mit klassischer ...
- LG Köln, 03.08.2005 - 28 O (Kart) 288/05
- VG Köln, 13.08.2007 - 22 L 1042/07
Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur an alternative Postunternehmen müssen ...
- VG Köln, 02.07.2007 - 11 L 882/07
Einschreiten bei Verstößen bei der Nutzung von 0900er-Nummern aufgrund einer ...
Querverweise
Auf § 80 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Universaldienst
- § 83 (Universaldienstleistungsabgabe)