(1) Der Verantwortliche ist verpflichtet, die gemäß den fachrechtlichen Vorschriften erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und der zuständigen Behörde zur Zustimmung vorzulegen, soweit die zuständige Behörde nicht selbst bereits die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergriffen hat.
(2) Die zuständige Behörde entscheidet nach Maßgabe der fachrechtlichen Vorschriften über Art und Umfang der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen.
(3) Können bei mehreren Umweltschadensfällen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht gleichzeitig ergriffen werden, kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung von Art, Ausmaß und Schwere der einzelnen Umweltschadensfälle, der Möglichkeiten einer natürlichen Wiederherstellung sowie der Risiken für die menschliche Gesundheit die Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen festlegen.
(4) 1Die zuständige Behörde unterrichtet die nach § 10 antragsberechtigten Betroffenen und Vereinigungen über die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen und gibt ihnen Gelegenheit, sich zu äußern; die Unterrichtung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. 2Die rechtzeitig eingehenden Stellungnahmen sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
abwehrpflicht § 6Sanierungspflicht § 7Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde § 8Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen § 9Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen § 10Aufforderung zum Tätigwerden § 11Rechtsschutz § 12Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union § 12aVorbereitung der Berichterstattung an die Europäische Kommission § 13Zeitliche Begrenzung der Anwendung § 14Übergangsvorschrift zu Anlage 1
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Rechtsprechung zu § 8 USchadG
14 Entscheidungen zu § 8 USchadG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2025 - 21 A 49/17
NABU-Klage gegen Offshore-Windpark "Butendiek" erneut erfolglos
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 3.23
Über Sanierungsmaßnahmen für Offshore-Windpark "Butendiek" muss erneut ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 21 A 49/17
Offshore-Windpark "Butendiek": Klage des NABU erfolglos
- BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 3.23
- VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
Umweltschadensgesetz auf Tätigkeit des Straßenbaulastträgers beim Straßenbau ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.09.2023 - 10 B 7.23
Umweltschadensgesetz; unbegründete Beschwerde; aktenwidrige Entscheidung
- VGH Bayern, 28.10.2022 - 8 BV 20.1918
Umweltschäden beim Bau des Kramertunnels müssen saniert werden
- BVerwG, 21.09.2023 - 10 B 7.23
- BVerwG, 25.11.2021 - 7 C 6.20
Über Sanierungsmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss neu verhandelt ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13
Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis ...
- OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13
- OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15
Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung; Anwendung des UmwRG auf am ...
- VG München, 19.01.2026 - M 11 K 24.5790
Klagebefugnis eines Eigentümers (bzw. Nießbrauchers) bei Klage gegen eine für ...
Querverweise
Auf § 8 USchadG verweisen folgende Vorschriften:
- Umweltschadensgesetz (USchadG)
- § 6 (Sanierungspflicht)
- Anlagen
- Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)