Umsatzsteuergesetz
Fünfter Abschnitt - Besteuerung (§§ 16 - 22g) |
(1) Ein Unternehmer, der weder im Inland noch in einem der in § 1 Abs. 3 genannten Gebiete seinen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat und im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt und keine Vorsteuerbeträge abziehen kann, kann sich im Inland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen.
(2) Zur Fiskalvertretung sind die in § 3 Nr. 1 bis 3 und § 4 Nr. 9 Buchstabe c des Steuerberatungsgesetzes genannten Personen befugt.
(3) Der Fiskalvertreter bedarf der Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers.
Rechtsprechung zu § 22a UStG
9 Entscheidungen zu § 22a UStG in unserer Datenbank:
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1142/20
Nacherhebung von Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme des zollrechtlichen ...
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1165/20
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 30.11.2022
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1158/20
- FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 4970/99
Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den ...
- FG Köln, 26.09.2001 - 2 K 4929/99
Ansässigkeitsbegriff im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens
- FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 3015/99
Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den ...
- FG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - 11 K 1102/15
Anwendbarkeit des Art. 236 ZK auf die Einfuhrumsatzsteuer - Begriff der "Einfuhr ...
- FG Hamburg, 28.02.2017 - 4 K 32/15
Zollrecht; Erstattung; direkte und indirekte Stellvertretung; Zulässigkeit einer ...
- FG Hamburg, 26.08.2015 - 2 K 80/13
Zuordnung der bewegten Lieferung bei einem Reihengeschäft
Querverweise
Auf § 22a UStG verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Besteuerung
- § 22e (Untersagung der Fiskalvertretung)
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Ausübung der Hilfe in Steuersachen
- Befugnis
- § 4 (Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen)