Umsatzsteuergesetz
| Fünfter Abschnitt - Besteuerung (§§ 16 - 22g) |
Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage
| 1. | dem Unternehmer im Sinne des § 2 die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde; | |
| 2. | (weggefallen) | |
| 3. | dem Betreiber im Sinne des § 25e Absatz 1 die Gültigkeit einer inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers im Sinne des § 25e Absatz 2 Satz 1. |
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 vom 02.12.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | Jahressteuergesetz 2024 | 02.12.2024 | |
| 01.07.2021 | Jahressteuergesetz 2020 | 21.12.2020 |
gemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren § 18cMeldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge § 18dVorlage von Urkunden § 18eBestätigungs-
verfahren § 18fSicherheitsleistung § 18gAbgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat § 18hVerfahren der Abgabe der Umsatzsteuer-
erklärung für einen anderen Mitgliedstaat § 18iBesonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen § 18jBesonderes Besteuerungsverfahren für den inner-
gemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen § 18kBesonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro § 19Besteuerung der Kleinunternehmer § 19aBesonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat § 20Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten § 21Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer § 21aSonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro § 21bSonderregelungen bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung nach Artikel 179 des Zollkodex der Union § 22Aufzeichnungs-
pflichten § 22aFiskalvertretung § 22bRechte und Pflichten des Fiskalvertreters § 22cAusstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung § 22dSteuernummer und zuständiges Finanzamt § 22eUntersagung der Fiskalvertretung § 22fBesondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle § 22gBesondere Pflichten für Zahlungsdienstleister, Verordnungsermächtigung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 18e UStG
80 Entscheidungen zu § 18e UStG in unserer Datenbank:
- FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011
Zum selben Verfahren:
- BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; ...
- BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18
- FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 V 7073/21
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2018 und ...
- FG Schleswig-Holstein, 18.03.2025 - 4 V 147/24
Vorliegen der Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 UStG und die daraus folgende ...
- FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 482/17
Umsatzsteuerrechtliche Registrierung in den Niederladen
- FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06
Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 17.02.2011 - V R 28/10
Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung ...
- BFH, 17.02.2011 - V R 28/10
- FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10
Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des ...
- FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 1367/04
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Formelle Nachweispflichten, Gutglaubensschutz
Zum selben Verfahren:
- BFH, 08.11.2007 - V R 26/05
Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
- BFH, 08.11.2007 - V R 26/05
Querverweise
Auf § 18e UStG verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 27 (Allgemeine Übergangsvorschriften)