Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (§§ 3a - 14) |
| Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 3a - 4) |
1Sofern in der Anlage 1 für ein Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 zu berücksichtigen wären. 2Sofern für ein Vorhaben mit geringer Größe oder Leistung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist, gilt Gleiches, wenn trotz der geringen Größe oder Leistung des Vorhabens nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 3Bei den Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden. 4Bei der allgemeinen Vorprüfung ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden. 5Für das erstmalige Erreichen oder Überschreiten und jedes weitere Überschreiten der Prüfwerte für Größe oder Leistung gilt § 3b Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 entsprechend. 6Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind zu dokumentieren.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) vom 09.12.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 15.12.2006 | Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) | 09.12.2006 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 3c UVPG a.F.
631 Entscheidungen zu § 3c UVPG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 ...
- VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16
Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben
- VG Koblenz, 13.04.2017 - 4 L 86/17
Errichtung von drei Windenergieanlagen vorläufig gestoppt
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
Windenergieanlagen bei Metzenhausen dürfen errichtet werden - ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
- VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel; ...
- VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15
Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16
Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16
- VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15
Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE ...
- VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16
- OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17
Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung; ...
Querverweise
Auf § 3c UVPG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen und andere Anlagen (Anlage 1 Nr. 19)
- § 20 (Planfeststellung; Plangenehmigung)
- Schlussvorschriften
- § 24 (Verwaltungsvorschriften)