Wertpapierhandelsgesetz
| Abschnitt 6 - Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister (§§ 33 - 47) |
(1) 1Ist es bei einem Inlandsemittenten zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen, so ist er verpflichtet, die Gesamtzahl der Stimmrechte unter Angabe der auf diese entfallenden Anzahl von Mehrstimmrechten und das Datum der Wirksamkeit der Zu- oder Abnahme in der in § 40 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Nummer 1, vorgesehenen Weise unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Handelstagen zu veröffentlichen. 2Er hat die Veröffentlichung gleichzeitig der Bundesanstalt entsprechend § 40 Absatz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Nummer 2, mitzuteilen. 3Er übermittelt die Informationen gleichzeitig mit der Veröffentlichung der das Unternehmensregister führenden Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister und zur Weiterleitung an das zentrale europäische Zugangsportal.
(2) 1Bei der Ausgabe von Bezugsaktien ist die Gesamtzahl der Stimmrechte abweichend von Absatz 1 Satz 1 nur im Zusammenhang mit einer ohnehin erforderlichen Veröffentlichung nach Absatz 1, spätestens jedoch am Ende des Kalendermonats, in dem es zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen ist, zu veröffentlichen. 2Der Veröffentlichung des Datums der Wirksamkeit der Zu- oder Abnahme bedarf es nicht.
Fassung aufgrund des Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vom 28.02.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.07.2026 | Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich | 28.02.2025 | |
| 15.12.2023 | Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) | 11.12.2023 | |
| 01.08.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) | 05.07.2021 | |
| 03.01.2018 | Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) | 23.06.2017 | |
| 26.11.2015 | Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie | 20.11.2015 | |
| 20.01.2007 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) | 05.01.2007 |
ermächtigung § 34Zurechnung von Stimmrechten § 35Tochterunternehmens-
eigenschaft; Verordnungs-
ermächtigung § 36Nichtberück-
sichtigung von Stimmrechten § 37Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungs-
ermächtigung § 38Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungs-
ermächtigung § 39Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungs-
ermächtigung § 40Veröffentlichungs-
pflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister § 41Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister § 42Nachweis mitgeteilter Beteiligungen § 43Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen § 44Rechtsverlust § 45Richtlinien der Bundesanstalt § 46Befreiungen; Verordnungs-
ermächtigung § 47Handelstage
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Rechtsprechung zu § 41 WpHG
18 Entscheidungen zu § 41 WpHG in unserer Datenbank:
- VG Frankfurt/Main, 04.11.2015 - 7 K 4703/15
Ein Akteinbindungsvertrag zwischen Familienaktionären, welcher den Erwerb von ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 29.03.2017 - 6 E 263/17
Gesamtgegenstandswert in Massenverfahren
- VGH Hessen, 29.03.2017 - 6 E 263/17
- OLG Düsseldorf, 15.01.2010 - 17 U 6/09
Stimmberechtigung meldepflichtiger Aktionäre; Zulässiger Gegenstand einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Duisburg, 10.12.2008 - 25 O 81/07
Verjährung von Ansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder wegen Pflichtverletzung; ...
- LG Duisburg, 10.12.2008 - 25 O 81/07
- VG Frankfurt/Main, 22.06.2026 - 7 L 2088/26
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen nach § 124 WpHG; Andwendbarkeit von § ...
- OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 69/08
Anforderungen an die Mitteilung des Mehrheitsaktionärs an die ...
- LG München I, 22.03.2007 - 5 HKO 19919/06
- LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08
Erhebung der Klage steht Eintragung des Übertragunsbeschlusses in das ...
- OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 17 U 44/03
Wertpapierhandel: Anwendbares Recht auf Wertpapiergeschäfte vor dem 21. Juni ...
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Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptversammlung betreffend die Wahl von ...
Querverweise
Auf § 41 WpHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 120 (Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- § 22 (Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung)