(1) 1Die Beendigung der Zwangsverwaltung erfolgt mit dem gerichtlichen Aufhebungsbeschluss. 2Dies gilt auch für den Fall der Erteilung des Zuschlags in der Zwangsversteigerung.
(2) 1Das Gericht kann den Verwalter nach dessen Anhörung im Aufhebungsbeschluss oder auf Antrag durch gesonderten Beschluss ermächtigen, seine Tätigkeit in Teilbereichen fortzusetzen, soweit dies für den ordnungsgemäßen Abschluss der Zwangsverwaltung erforderlich ist. 2Hat der Verwalter weiterführende Arbeiten nicht zu erledigen, sind der Anordnungsbeschluss und die Bestallungsurkunde mit der Schlussrechnung zurückzugeben, ansonsten mit der Beendigung seiner Tätigkeit.
(3) 1Unabhängig von der Aufhebung der Zwangsverwaltung bleibt der Verwalter berechtigt, von ihm begründete Verbindlichkeiten aus der vorhandenen Liquidität zu begleichen und bis zum Eintritt der Fälligkeit Rücklagen zu bilden. 2Ein weitergehender Rückgriff gegen den Gläubiger bleibt unberührt. 3Dies gilt auch für den Fall der Antragsrücknahme.
(4) 1Hat der Verwalter die Forderung des Gläubigers einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung bezahlt, so hat er dies dem Gericht unverzüglich anzuzeigen. 2Dasselbe gilt, wenn der Gläubiger ihm mitteilt, dass er befriedigt ist.
objekt, Bericht § 4Mitteilungspflicht § 5Nutzungen des Zwangsverwaltungs-
objektes § 6Miet- und Pachtverträge § 7Rechtsverfolgung § 8Rückstände, Vorausverfügungen § 9Ausgaben der Zwangsverwaltung § 10Zustimmungs-
vorbehalte § 11Auszahlungen § 12Beendigung der Zwangsverwaltung § 13Masseverwaltung § 14Buchführung der Zwangsverwaltung § 15Gliederung der Einnahmen und Ausgaben § 16Auskunftspflicht § 17Vergütung und Auslagenersatz § 18Regelvergütung § 19Abweichende Berechnung der Vergütung § 20Mindestvergütung § 21Auslagen § 22Festsetzung § 23Grundstücksgleiche Rechte § 24Nichtanwendbarkeit der Verordnung § 25Übergangsvorschrift § 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 12 ZwVwV
37 Entscheidungen zu § 12 ZwVwV in unserer Datenbank:
- BGH, 09.07.2020 - IX ZR 304/19
Anordnung der Zwangsverwaltung; Dauer der aktiven und passiven ...
- BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls ...
- BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14
Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr ...
- BGH, 27.06.2019 - V ZB 27/18
Das die Kostenpflicht des Zwangsverwalters aussprechende Urteil wurde dem ...
- BGH, 18.10.2012 - V ZB 233/11
Zwangsverwaltung: Festsetzung der Vergütung des Zwangsverwalters nach Aufhebung ...
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08
Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor ...
Zum selben Verfahren:
- LG Mainz, 13.02.2008 - 3 O 96/07
Prozessführungsbefugnis eines Zwangsverwalters nach der Aufhebung der ...
- OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08
Zwangsverwaltung: Recht des Zwangsverwalters, auch nach Aufhebung der ...
- LG Mainz, 13.02.2008 - 3 O 96/07
- LG Halle, 25.07.2024 - 4 O 371/21
- BGH, 13.10.2011 - IX ZR 188/10
Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Antragsrücknahme: Pflicht des ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 12 ZwVwV:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsverwaltung
- § 161