Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 04.07.2008
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 12.07.2008 | Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls | 04.07.2008 |
voraussetzungen der Sorgeerklärung § 1626cPersönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil § 1626dForm; Mitteilungspflicht § 1626eUnwirksamkeit § 1627Ausübung der elterlichen Sorge § 1628Gerichtliche Entscheidung bei Meinungs-
verschiedenheiten der Eltern § 1629Vertretung des Kindes § 1629aBeschränkung der Minderjährigen-
haftung § 1630Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege § 1631Inhalt und Grenzen der Personensorge § 1631aAusbildung und Beruf § 1631bFreiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen § 1631cVerbot der Sterilisation § 1631dBeschneidung des männlichen Kindes § 1631eBehandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechts-
entwicklung § 1632Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege § 1633(weggefallen) § 1634- § 1637 (weggefallen) § 1638Beschränkung der Vermögenssorge § 1639Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden § 1640Vermögensverzeichnis § 1641Schenkungsverbot § 1642Anlegung von Geld § 1643Genehmigungs-
bedürftige Rechtsgeschäfte § 1644Ergänzende Vorschriften für genehmigungs-
bedürftige Rechtsgeschäfte § 1645Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte § 1646Erwerb mit Mitteln des Kindes § 1647(weggefallen) § 1648Ersatz von Aufwendungen § 1649Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens § 1650- § 1663 (weggefallen) § 1664Beschränkte Haftung der Eltern § 1665(weggefallen) § 1666Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls § 1666aGrundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen § 1667Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens § 1668- § 1670 (weggefallen) § 1671Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern § 1672(weggefallen) § 1673Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis § 1674Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis § 1674aRuhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind § 1675Wirkung des Ruhens § 1676(weggefallen) § 1677Beendigung der Sorge durch Todeserklärung § 1678Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil § 1679(weggefallen) § 1680Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts § 1681Todeserklärung eines Elternteils § 1682Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen § 1683(weggefallen) § 1684Umgang des Kindes mit den Eltern § 1685Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen § 1686Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes § 1686aRechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters § 1687Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben § 1687aEntscheidungs-
befugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils § 1687bSorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten § 1688Entscheidungs-
befugnisse der Pflegeperson § 1689- § 1692 (weggefallen) § 1693Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern § 1694- § 1695 (weggefallen) § 1696Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche § 1697(weggefallen) § 1697aKindeswohlprinzip § 1698Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung § 1698aFortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge § 1698bFortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1666 BGB
3.075 Entscheidungen zu § 1666 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 150/19
Einschränkungen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung: Begriff der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.02.2026 - XII ZB 158/24
Beschwerdebefugnis eines Elternteils für eine Beschwerde gegen eine ablehnende ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Braunschweig, 22.03.2024 - 1 UF 152/23
Kein Elternrecht auf eine Eingriffsbefugnis des Familiengerichts für das Egreifen ...
- OLG Braunschweig, 22.03.2024 - 1 UF 152/23
- OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21
Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB
- BGH, 20.11.2024 - 2 StR 54/24 Corona
Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Erfurt, 23.08.2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21 Corona
Familienrichter am AG Weimar: Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Rechtsbeugung
- LG Erfurt, 23.08.2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21 Corona
- OLG Frankfurt, 06.08.2026 - 6 UF 117/26
Kindeswohlprüfung bei Umzugsabsicht des vorwiegend allein betreuenden Elternteils
- OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 7 UF 88/25
Umgangsverweigerung eines Kindes zu einem Elternteil ohne konkrete Anhaltspunkte ...
§ 1666 BGB in Nachschlagewerken
- § 1666 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kindeswohl - § 1666 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Bestellung mehrerer Betreuer
Elterliche Sorge
Kindschaftsrecht
Sorgerecht
Sterilisation
Querverweise
Auf § 1666 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
- § 1802 (Allgemeine Vorschriften)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elterngeld
- § 4c (Alleiniger Bezug durch einen Elternteil)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 68 (Gang des Beschwerdeverfahrens)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 157 (Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung)
§ 158 (Bestellung des Verfahrensbeistands)
§ 159 (Persönliche Anhörung des Kindes)
§ 160 (Anhörung der Eltern)
§ 162 (Mitwirkung des Jugendamts)
§ 166 (Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 14 (Kindschafts- und Adoptionssachen)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 34 (Aufgaben des Jugendrichters)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 50 (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten)
Redaktionelle Querverweise zu § 1666 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1631 II (Inhalt und Grenzen der Personensorge) (zu § 1666 I)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- II. Vormundschafts- und Familiensachen
- § 50e
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 8a III (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) (zu §§ 1666 ff)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)